…4.068,12 | | | | - anrechenbare Lohnsteuer | -€ 3.858,90 | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | € 209,22 Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Bundeslehrer im Hochschuldienst (seit der letzten Dienstrechtsänderung: beamtendienstrechtlich ausgedrückt Universitätslehrer). Strittig ist die Nichtanerkennung von diversen Werbungskosten (Fachbücher…
…die Bf zufolge ihrer Ausführungen zu mehr als 50% zu Hause durch. Nach der Judikatur handelt es sich bei einer Lehrtätigkeit jedoch um eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers. Dies gilt für Universitätslehrer, Vortragende und auch für Lehrbeauftragte mit fallweisen Online Vorlesungen (vgl. Jakom…
… Der Berufungswerber (Bw.) Dr. Bw., bezog im Jahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Universitätslehrer an der Technischen Universität Wien. Er machte für das Jahr 2011 neben Aufwendungen für Dienstreisen, Anschaffung eines Computers (40%) und Gebühren für mobiles Internet (40%) Aufwendungen für Fortbildung in Höhe…
…Bescheide werden durch ziffernmäßig gleich lautende, gemäß § 200 Abs 2 BAO endgültige Bescheide ersetzt und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist als Facharzt selbständig und als Universitätslehrer nichtselbständig tätig. Daneben betreibt er seit 2002 einen Weinbau (Option zur Regelbesteuerung gemäß § 22 Abs 6 UStG…
…da der berufliche Zusammenhang nicht ersichtlich sei. Hierzu halte er fest, dass er als Universitätslehrer für Schauspielkunst und als Schauspieler selbstverständlich nicht zu privaten Zwecken Theater- und Kinovorstellungen sowie Ausstellungen besuche, sondern dass dies ausschließlich im Zusammenhang mit seiner künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Tätigkeit erfolge…
…Stipendiat‘ selbständig erwerbstätig gewesen ist, und ausgeführt: „Nach dem mit ‚Freistellung‘ überschriebenen § 160 BDG 1979 kann der für die Angelegenheiten der Universitäten und Universitäten der Künste zuständige Bundesminister Universitätslehrer für Forschungs- bzw. Lehrzwecke (für Zwecke der Entwicklung und Erschließung der Künste), die in ihren wissenschaftlichen…
…nach der Entpflichtung weiterhin in Forschung und Lehre tätig zu sein, seien aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen als von den Dienstpflichten entbundenen Universitätslehrer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Dies ergebe sich konsequenterweise auch daraus…
…Tätigkeit in Ansatz gebracht hatte. Im Vorlageantrag brachte der Bw. vor, dass zur Ausübung des Berufes als Universitätslehrer für Klavier ein ständiges Üben und Proben notwendig sei, welches nicht im Einstudieren bestimmter Stücke bestehe, sondern eine konkrete Vorbereitung erfordere. Dies könne nur durch ein regelmäßiges…
…seinem Arbeitszimmer. Dazu ist unter Heranziehung der obigen Ausführungen folgendes fest zu stellen: Das materielle Schwergewicht der Tätigkeit des BW als Universitätslehrer liegt nach den oben zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes in der Weitergabe seines Wissens und Könnens an die Studierenden in den Räumlichkeiten der Universität…
…keine guten Vortragenden oder Lehrer mangels Kenntnissen in Präsentationstechniken und aufgrund von Unwissenheit das eigene Kommunikationsverhalten betreffend. Das Fehlen von diesbezüglichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Universitätslehrer sei wahrscheinlich ein Hauptgrund für die oft mangelhafte Qualität der Lehre an den Hochschulen. Seine ersten persönlichen Lehrerfahrungen einerseits…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt aus seiner Tätigkeit als frei praktizierender Facharzt für Augenheilkunde Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben ist er als Universitätslehrer und Klinikvorstand zur Einkünfteerzielung tätig. 1996 erwarb der Bw. ein in der Folge umgebautes Einfamilienhaus…
…der Entpflichtung weiterhin in Forschung und Lehre tätig zu sein, aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen eines als von den Dienstpflichten entbundenen Universitätslehrers nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig seien. Dies ergäbe sich konsequenterweise auch daraus…
…nach der Entpflichtung weiterhin in Forschung und Lehre tätig zu sein, sind aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen als von den Dienstpflichten entbundener Universitätslehrer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Dies ergibt sich konsequenterweise auch daraus…
…Erleichterung der Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes. Lehrtätigkeit FH ***Ort1***: Nach der Judikatur handelt es sich bei einer Lehrtätigkeit um eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers. Dies gilt für Universitätslehrer, Vortragende und auch für Lehrbeauftragte mit fallweisen Online-Vorlesungen (vgl…
…habe sich dieser Prozentsatz auf nahezu 100% erhöht. Das Arbeitszimmer sei auch nicht vorübergehend umgewidmet worden, da dieses schon immer als Arbeitszimmer für die Tätigkeit als Universitätslehrer genutzt wurde. Zum Privatanteil der Arbeitsmittel gab der Bf nochmals detailliert an, dass ein Privatanteil von 40 % bereits…
…320). Verfügt der StPfl als ArbN über ein jederzeit zugängl Arbeitszimmer an der Arbeitsstätte, steht dies der Notwendigkeit eines häusl Arbeitszimmers entgegen (VwGH 16.12.03, 2001/15/0197 Universitätslehrer; 7.10.03, 99/15/0203 Richter). Steht dem AN kein werktägl benutzbarer Arbeitsplatz in…
…ein Büro an der Arbeitsstätte nutzen, so steht dies der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers jedenfalls entgegen (zB VwGH 16.12.2003, 2001/15/0197 betr. einen Universitätslehrer; VwGH 7.10.2003, 99/15/0203 betr. einen Richter). Ebenso steht es der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten…
…und die dort angeführte Vorjudikatur, weiters das Erkenntnis vom 25.11.2009, Zl. 2007/15/0260, betreffend einen Universitätslehrer). Wörterbücher, Tageszeitungen, Reiseführer, für die Allgemeinheit bestimmte Geschichtswerke und Romane werden typischerweise nicht für schulische, sondern für Zwecke der persönlichen Erbauung oder zur Befriedigung eines Kunst…
…99/13/0202, und die dort angeführte Vorjudikatur, weiters das Erkenntnis vom 25.11.2009, Zl. 2007/15/0260, betreffend einen Universitätslehrer). Wörterbücher, Tageszeitungen, Reiseführer, für die Allgemeinheit bestimmte Geschichtswerke, Kinderbücher und Romane werden typischerweise nicht für schulische, sondern für Zwecke der persönlichen Erbauung oder…
…Erkenntnis des VwGH vom 25. November 2009, 2007/15/0260, in dem die Kosten für die Anschaffung von Tonträgern für einen Universitätslehrer nicht als Werbungskosten anerkannt worden seien. In einer weiteren Entscheidung habe der VwGH festgehalten, dass nicht die konkrete tatsächliche, sondern die typischerweise zu…