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UFSW RV/2159-W/07Steht der Medizinischen Universität Wien auf Grund der Bestimmung des § 18 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 die Befreiung gem § 15 (1) 12 ErbStG zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

…den erläuternden Bemerkungen gewährleistet diese Bestimmung, dass u.a. den einzelnen Organisationseinheiten in den Universitäten ein ihrer Spezialisierung entsprechender Handlungsspielraum eingeräumt wird. Aus den genannten Gründen konnte der Berufung schon kein Erfolg beschieden sein und es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 3. Oktober 2008

UFSW RV/3271-W/11Der Medizinischen Universität Wien steht die Befreiung gemäß § 15 (1) 12 ErbStG zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…seien die Universitäten als nachgeordnete Dienststellen des Bundes von der Entrichtung von Gebühren befreit gewesen. Auf Grund der untrennbaren Verbindung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Aufgaben komme auch bei privatwirtschaftlichen Rechtsvorgängen die abgabenrechtliche Gleichstellung mit dem Bund zum Tragen. Daher sei die Medizinische Universität Wien von…

UFSW RV/3269-W/11Der Medizinischen Universität Wien steht die Befreiung gemäß § 15 (1) 12 ErbStG zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…Liegenschaft, auf welcher eine fideikommisarische Substitution (§ 608 ABGB) zugunsten des "österreichischen Krebsforschungsinstituts der Universität Wien" lastete. Mit an "INST F KREBSFORSCHUHNG D UNI WIEN" gerichteter Erledigung vom 11. Juli 2006 setzte das Finanzamt für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftssteuer fest. Die am 10. April…

UFSK RV/0087-K/06Auswärtige Berufsausbildung (Informatikstudium an der Technischen Universität Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…Darlehen und Zinsen, die für die Anschaffung von Wohnraum aufgenommen wurden, Werbungskosten für den Mitgliedsbeitrag bei einem gemeinnützigen Verein und außergewöhnliche Belastungen auf Grund des Studiums der Informatik an der Technischen Universität Wien seines Sohnes A.B. (in der Folge A.B.), geboren am yz…

UFSK RV/0141-K/04Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes an der Webster Universität Wien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2005

…Vergleich ist erkennbar, dass die beleuchteten Studienpläne weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen und von ihren Lehrinhalten her zu einem gleichartigen Ausbildungsabschluss führen. Der Umstand, dass das Studium an der Webster Universität Wien in englischer Sprache abgehalten wird, vermag der Tochter der Bw. unter Umständen zwar…

UFSK RV/0356-K/07Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG - Frage eines gleichartigen Studiums am Wohnsitz Klagenfurt (Informatik)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2008

…des Pauschbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG) auf Grund des ab Oktober aufgenommenen Studiums der Philosophie als auch des ab Oktober 2006 aufgenommenen Bakkalaureatsstudiums Informatik an der Universität Wien ihres Sohnes M.S., geboren am yz, für die Monate Jänner bis Dezember 2006. Mit Bescheid…

BFG RV/5101208/2015Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 - Frage eines gleichartigen Studiums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2019

…dass sich die Lehrinhalte im Kernbereich an den Universitäten Wien und Linz weitgehend gleichen. III) Beweiswürdigung Beweis wurde aufgenommen durch die Einsicht in die vorgelegten Aktenteile und durch Recherchen im Internet in online-Fahrplänen (ÖBB Fahrplan und Routenplanern) und durch Einsicht in die beiden Studienpläne…

BFG RV/7101914/2016Haushaltszugehörigkeit: Die von der Tochter zum Zwecke der Berufsausbildung (Studium) in Wien benützte Wohnung führt nicht dazu, dass die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Mutter und Tochter als aufgelöst zu betrachten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022Teil 1/3

…2007/2008 das 238. Curriculum auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2007) und des studienrechtlichen Teiles der Satzung der Universität Wien (MBl 30.11.2007, 8. Stück, Nr. 40) zugrunde. Demnach beträgt der Arbeitsaufwand…

UFSW RV/0195-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…2005 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 mit dem Antrag, "die Studienkosten" der Tochter Kora als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen und schloss Studienbestätigungen der Universität Wien bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Dezember 2005 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet…

UFSW RV/1067-W/06Studienwechsel nach dem dritten Semester von Universität auf Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2007

…der FH Wien erfuhr, war sie gezwungen das nächste Assessment Center in den Sommerferien 2004 abzuwarten. Sie - und auch wir als Eltern - waren der Meinung es wäre am Besten das letzte Semester bis zu einem möglichen Studienbeginn an der FH an der Universität weiter zu…

UFSW RV/3902-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…EStG 1988 zusteht. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass sich der Familienwohnsitz in Leithaprodersdorf, einer eigenen Ortsgemeinde, befindet. Ausbildungsort Ihrer Tochter ist Wien (Universität Wien). Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…

UFSW RV/3893-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…Eisenstadt - Wien betreffend, die jeweiligen Berufungswerber vertreten hat und ihr daher die Entscheidungspraxis der zweiten Instanz bereits seit längerem bekannt sein musste. Ergänzend ist noch festzuhalten, dass die (hier nicht maßgebende) Fahrzeit zwischen Wien Mitte (Wien Landstraße) und der Universität Wien (Wien Landstraße U4 - Wien…

UFSW RV/2279-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…Aus der Aktenlage ergibt sich, dass sich der Familienwohnsitz in Leithaprodersdorf, einer eigenen Ortsgemeinde, befindet. Ausbildungsort Ihrer beiden Töchter ist Wien (Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien). Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr…

UFSW RV/0308-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Prellenkirchen - Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…zu berücksichtigen, und regte hinsichtlich des Jahres 2004 neuerlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. "... Wie bereits mitgeteilt, studiert mein Sohn seit September 2004 an der Universität Wien (Pharmazeutisches Institut in 1090 Wien, Althanstrasse 14) Pharmazie. Mein Sohn benutzt für die Fahrten öffentliche Verkehrsmittel, um an…

UFSW RV/2283-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

…die tatsächliche Fahrzeit, d. h. die Wegstrecken Wohnung - Raika bzw. Feuerwehr Weiden einerseits und Wien Südbahnhof und Universität Wien bzw. Fachhochschule in Wien 18. nicht an. Es wäre daher die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der Bw. möge innerhalb von vier Wochen bekannt geben, ob er…

UFSW RV/0742-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…betrage. Mit dem Zug ab Eisenstadt Bahnhof bis Wien Matzleinsdorferplatz ergäbe sich - ohne Berücksichtigung der Wegzeit zum Domplatz und der Wegzeit zwischen Matzleinsdorferplatz und der Ausbildungsstätte - eine reine Fahrzeit von 1 Stunde 9 Minuten. Gleiches gelte für die Ausbildungsstätten Universität Wien und Technische Universität Wien…

UFSW RV/1479-W/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer des ersten Abschnittes nach Wechsel der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…Ihr Sohn G. die vorgesehene Studienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften (erster Abschnitt) bereits überschritten hat. Studienbeginn an der Universität Wien mit Wintersemester 2004, Wechsel der Hochschule mit Sommersemester 2007 nach vier Semestern (minus einem Semester wegen Absolvierung des Präsenzdienstes)." Die Bw. stellte fristgerecht einen…

UFSL RV/0365-L/12Vorbereitungszeit für Eignungsprüfung an der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013

…als Gesamtpaket nicht zugesagt. In der Folge entschloss sie sich, das Studium der Psychologie anzustreben, wofür allerdings an der Universität Wien die Absolvierung einer Aufnahmeprüfung notwendig ist. Dabei werden aus zirka 2000 Bewerbern 600 Studenten ausgewählt, die die besten Aufnahmearbeiten abgelegt haben. Bedauerlicherweise ist die…

UFSW RV/3466-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2006 (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…da die Universität Wien bzw die Wirtschaftsuniversität Wien als Studienort der Kinder nicht im Einzugsbereich des Wohnortes Eisenstadt des Bw liegen würde (siehe dazu auch die VO des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 BGBl 1993/605…

UFSW RV/0556-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Neusiedl/See-Wien) in den Jahren 2005 bis 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…Der Weg etwa zwischen Wien Südbahnhof und der Universität Wien ist somit nach der für den Berufungszeitraum geltenden Rechtslage nicht einzubeziehen. Da die Verordnung - ebenso wie das StudienförderungsG 1992 - auf den Wohnort bzw den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw die Ausbildungsstätte abstellt (auch die…