…Schreiben der O. das diesen Einnahmen zugrunde liegende Vertragsverhältnis bereits mit Ende 1999 aufgelöst worden sei. "Wie im Wiedereinsetzungsantrag vom 25.06.2004 dargelegt wurde, deuten alle medizinischen und tatsächlichen Anzeichen auf die Unfähigkeit der Steuerpflichtigen hin, den seinerzeitigen Regelbesteuerungsantrag rechtzeitig zu widerrufen, sodass höflichst…
…dass lt. dem der Bf. zur Kenntnis gebrachten Gutachten des Sozialministeriumservice vom 28.3.2017 die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen, nicht auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetreten körperlichen oder geistigen Behinderung erfolgt sei. Gegen diesen Bescheid in seiner hinsichtlich…
…des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen (§ 8…
…an einer Persönlichkeitsstörung (F 60.7) und somit einer psychiatrischen Erkrankung leidet. a) zum Themenkreis der mit der Erkrankung verbundenen Unfähigkeit zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten: Wegen der damit verbundenen Antriebsminderung und Entschlussunfähigkeit und der Einschränkung der konsequenten Willensbildung und des Durchsetzungsvermögens kann der Betroffene seine…
…späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nach § 8 Abs. 6 FLAG…
…das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß Abs. 6 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen…
… 8 Abs. 6 FLAG in der Fassung BGBl I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde…
…dem Abschluss des Studiums (im Jahr 1996) aus ärztlicher Sicht nicht absehbar, ob der Sohn je seinen Unterhalt selbst verschaffen werde können. Es ist letztlich aber nicht die medizinische Frage der erheblichen Behinderung, sondern die dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…im August 1992 fiel die für Herrn B. "einzige und wesentliche Bezugsperson" (psychiatrisches Gutachten Dr. W.) weg und wurde die Unfähigkeit Herrn B., einer ergebnisorientierten Erwerbstätigkeit selbständig nachzugehen, offensichtlich (berufskundliches Sachverständigengutachten für die Berufungskommission des BMSG anlässlich des Kündigungsverfahrens gem. § 8 Behinderteneinstellungsgesetz, psychiatrisches Gutachten Dr…
…Zitierung der Rechtsprechung und eines Auszuges aus einer Zeitschrift. Im Weiteren wurde sodann ausgeführt, dass die Erkrankung, die letztlich zur voraussichtlich dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen führte, bereits vor dem 21. Lebensjahr bestanden habe, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt diagnostiziert worden…
…soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen…
…Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Abs. 6: Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen." Der Grad der Behinderung und/oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs 6…
…außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Erwerbsunfähigkeit ab 11/2010 (erstes stationäres Therapieerfordernis), da psychische Beeinträchtigung vorhanden. [blank] Dauerzustand x Nachuntersuchung: in 3 Jahren Anmerkung hins. Nachuntersuchung…
…d FLAG, § 8 Abs. 4 und Abs. 5 FLAG Weiters wurde die BVE wie folgt begründet: "Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nach der geltenden Rechtslage § 8 Abs. 6 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch eine Bescheinigung…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen.“ Der Grad der Behinderung und/oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs 6…
…Unterhalt zu verschaffen: Nein Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: --- Dauerzustand Gutachten erstellt am 24.04.2015 von Dr.in X Gutachten vidiert am 30.04.2015 von Dr. Y Das Finanzamt legte die in…
…jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (bzw. 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind § 14 Abs. 3 des…
…nehmen. Somit wäre es primär am Beschwerdeführer gelegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich die bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, klar und ohne Möglichkeit eines Zweifels nachzuweisen (vgl UFS 7.6.2005, RV/0688-W/05…
…und sich in keiner Anstaltspflege befinden. § 8 Abs 6 FLAG 1967 bestimmt, dass der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen ist. Im…