…dh., dass der betriebliche mit dem ideellen Bereich zusammenfallen muss. 1.2.2.1.3 Unerreichbarkeit des begünstigten Zweckes ohne Führung des Betriebes Rz 154: Die Unentbehrlichkeit eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wird jedoch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Erreichen des angestrebten begünstigten Zweckes auch durch unentgeltlich…
…Unterhaltung der Tagesstätten die behinderten Personen nicht betreut werden könnten. Der begünstigte Zweck wäre ohne Führung dieses Betriebes unerreichbar, was dessen Unentbehrlichkeit herausstreiche. VereinsR 2001 Rz 152 führe Behindertenwohnheime eines Behindertenhilfsverbandes als typische Beispiele unentbehrlicher Hilfsbetriebs an. Demnach müssten auch die vom Bw. unterhaltenen Betreuungsstätten…
…Der Betrieb werde nicht aus Gründen der Einnahmen- oder Gewinnerzielung betrieben. ad 2.) Gerade das Erfordernis, dass begünstigte Zwecke nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar sein dürften, definiere dessen Unentbehrlichkeit bzw. unmittelbare Zweckverwirklichungsfunktion. Diese Vorschrift dürfe allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden…
…Fall nicht erfüllt. Entgegen den Beschwerdeausführungen sei das Kriterium, ob der begünstigte Zweck auch anders als durch den Betrieb eines Hotels erreicht werden könne, für die Frage der Unentbehrlichkeit des Betriebes sehr wohl wesentlich, werde in § 45 Abs. 2 BAO sogar explizit angeführt und von…
…handelt es sich um eine kleine landwirtschaftliche Fläche von 1.200 m², die im Streitjahr keinen Ertrag abgeworfen hat und die pflanzlichen Anbauten lediglich für den Eigenbedarf bestimmt waren. Das Bundesfinanzgericht kann aber diesbezüglich keine "Unentbehrlichkeit" erblicken, da aufgrund des österreichischen Jahresgehalts i.H.v…
…vom 30. September 2019 und 16. Dezember 2019). Das Bundesfinanzgericht kann jedoch keine "Unentbehrlichkeit" (im Sinne einer Verlegung des polnischen Familienwohnsitzes) erblicken, da aufgrund der österreichischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. insgesamt 18.535,28 € (2017) und 25.082,79 € (2018…
…der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch Spenden und echte Mitgliedsbeiträge finanzierte Leistungen der Körperschaft erreicht…
…der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch Spenden und echte Mitgliedsbeiträge finanzierte Leistungen der Körperschaft erreicht…
…der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch Spenden und echte Mitgliedsbeiträge finanzierte Leistungen der Körperschaft erreicht…
…ist wohl jede materiellrechtliche Aussagekraft abzusprechen, zumal sie dem Argument der betrieblichen Unentbehrlichkeit des Geschäftführers widerspricht. Weiters hält das fortgeschrittene Alter des Geschäftführers (bei Beschlußfassung war Herr P. bereits über 54 Jahre alt) dem angelegten außerbetrieblichen Vergleich unter ähnlich gelagerten Voraussetzungen in keinster Weise stand…
…berücksichtigen, dass die Bw. eine Stelle als Vertragslehrer innehabe, die ohne entsprechende zusätzliche Absicherung jederzeit leicht verloren gehen könnte, wenn die Bw. nicht durch spezielle Fähigkeiten eine gewisse Unentbehrlichkeit ihrer Person begründen würde. Die Bw. sei die einzige Lehrperson, die autorisiert sei, die Fächer Biologie…