…wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür die insolvenzrechtliche Qualifikation des sich daraus ergebenden Umsatzsteuer-RückforderungsanspruchRückforderungsanspruches des (Insolvenz)Schuldners gegenüber dem Finanzamt ist der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit maßgeblich. Wurde die Forderung des (Insolvenz)Schuldners erst nach der Insolvenzeröffnung uneinbringlich, ist…
…Nahverhältnis. Das Jahr 2010, für welches die Bf die Berichtigung gem. § 16 UStG wegen der von ihr behaupteten Uneinbringlichkeit der Forderungen gegen die Schuldnerin angesetzt haben will, liegt sehr nahe dem 31.3.20007, dem Zeitpunkt einer enormen Überschuldung der Schuldnerin. Da die Schuldnerin ihr…
…und dass die Forderung an ihn daher uneinbringlich geworden sei. Es besteht nun Uneinigkeit darüber, wann die Uneinbringlichkeit der Forderung tatsächlich eingetreten ist. Über die Auto XY GmbH wurde im Jahr 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Im Konkursverfahren waren auch die Forderungen an ZU durch den…
…ist (VwGH 23.11.1987, 87/15/0060; VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128). Bei Zahlungsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls von Uneinbringlichkeit auszugehen (VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128; VwGH 26.2.2004, 99/15/0053). Eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners…
…172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß" erfolge. Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, komme dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgesprochen, dass…
…im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Nachsichtswerbers kommen kann (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090). Die nachsichtsgegenständlichen Abgaben sind seit Jahren uneinbringlich. Der Berufungswerber hat…
…primärschuldnerische Verein verfüge über ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Verbindlichkeiten. Gegen den Verein seien jedoch noch "keine (wirklichen) Eintreibungsmaßnahmen" gesetzt worden. Die Uneinbringlichkeit der Forderungen beim Verein sei Voraussetzung für die Erlassung eines Haftungsbescheides. Der Bw. stellte weiters die Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des…
…wurde mit Schriftsatz vom 13.3.2003 Berufung erhoben. Darin wurde im Wesentlichen bestritten, dass die im Haftungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten zur Gänze den primärschuldnerischen Verein betreffen würden und eine Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO vorliege. Laut einer Vereinbarung vom 24.10.2000 hätten PR…
…primärschuldnerische Verein verfüge über ausreichendes Vermögen zur Begleichung der Verbindlichkeiten. Gegen den Verein seien jedoch noch "keine (wirklichen) Eintreibungsmaßnahmen" gesetzt worden. Die Uneinbringlichkeit der Forderungen beim Verein sei Voraussetzung für die Erlassung eines Haftungsbescheides. Der Bw. stellte weiters die Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des…
…B 151/76, VfSlg 8105). Umsatzsteuerrechtlich ist vielmehr erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (vgl…
…133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob im gegenständlichen Fall von einer Uneinbringlichkeit der vollstreckbaren Parkometerstrafen bei der Beschwerdeführerin (Bf.) auszugehen ist oder nicht. Neben einer Verwaltungsstrafe (***2***) und vollstreckbaren Verkehrsstrafen (MA67/196701129651/2019, MA67/196700583642/2019, MA67/186700036447…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Ad durch das Finanzamt nicht anerkannte Forderungsabschreibung von 86.345,59 € (TZ 3 BP-Bericht): Zur behaupteten Uneinbringlichkeit der Forderung der Bf gegen die ehemaligen Alleingesellschafterin von 86.345,59 € im Wirtschaftsjahr 2009: 1.) Die Ansicht des Finanzamtes…
…zur Begründung ausgeführt, dass sowohl in der Aussenprüfung als auch in der abweisenden Berufungsvorentscheidung keine Kritik an den formalrechtlichen Voraussetzungen der gegenständlichen Rechnungen geübt worden sei, sondern wurde das Berufungsbegehren mit dem Hinweis auf die Uneinbringlichkeit des Entgeltes abgewiesen. Es werde festhalten, dass die ZZ…
…wurde. Zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung im August 2009 hätte kein Anlass bestanden, sich bei der Ermessensübung mit einer allfälligen Uneinbringlichkeit auseinanderzusetzen, zumal das gegenständliche Unternehmen zu diesem Zeitpunkt seine Geschäftstätigkeit in vollem Umfang ausgeübt hätte und daher von der Einbringlichkeit der festzusetzenden Abgabebeträge auszugehen war…
…ist ferner die Tatsache, dass der Beschwerdeführer als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer im haftungsrelevanten Zeitraum für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich war. Hinsichtlich der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen bei der Gesellschaft ist zunächst auf das mittlerweile abgeschlossene Konkursverfahren zu verweisen. Die Konkursgläubiger haben eine…
…seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht vorschriftsmäßig nachgekommen sei. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der GmbH stehe fest, weil der Konkurs über ihr Vermögen mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden sei. Falls die Gesellschaft zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben nicht mehr über ausreichende Mittel zur (vollen) Bezahlung…
…Abgabeneinhebung, weshalb eine durch die Abgabeneinhebung verursachte Existenzgefährdung nicht gegeben ist. Somit liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw. kommen kann (vgl. VwGH 22.9.2000, 95…
…Abgabeneinhebung, weshalb eine durch die Abgabeneinhebung verursachte Existenzgefährdung nicht gegeben ist. Somit liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw. kommen kann (vgl. VwGH 22.9.2000, 95…
…Schilling) eine fremdübliche Vorgangsweise darstellt, mag auf sich beruhen, weil auch rechtskräftige, rechtswidrige Feststellungsbescheide (für Veranlagungsjahre bis 1993 ergangen) Rechtswirkung entfalten. Uneinbringlichkeit Die Nachweispflicht, weshalb gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eine Teilwertverminderung eingetreten sein soll, hat der Steuerpflichtige zu erfüllen (vgl. VwGH 2004/13/0035…
…den Jahren 2002 und 2003 ausgebucht hat. Diese Forderungsabschreibung wurde steuerlich anerkannt, da das Gesamtbild der Umstände für Uneinbringlichkeit gesprochen hat und davon ausgegangen werden musste, dass die Forderungen bereits verjährt waren. Ab Mitte 2006 fand bei der Bw. eine Bp hinsichtlich des Zeitraumes 2002…