…Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingabe). Nach Ritz, BAO, Kommentar 6 , Tz 1 zu § 85, kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
…an den Inhalt von Anbringen, sofern es sich nicht um Rechtsmittel handelt, keine besonderen Anforderungen gestellt. Demzufolge ist auch ein Verfahren zur Behebung inhaltlicher Mängel im Gesetz nicht vorgesehen, wenngleich die Behörde im Hinblick auf § 115 BAO gehalten ist, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die…
…ein undeutlicher Inhalt vorläge (wenn nicht ohnedies aufgrund der vorigen Ausführungen in Wahrheit davon auszugehen sei, dass evidentermaßen damit nur die E(A)GmbH gemeint gewesen sein konnte). Diesbezüglich sehe § 85 Abs. 2 BAO ausdrücklich vor, dass Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen von…
…zu § 85 mit weiteren Nachweisen) Richtig ist, dass bei undeutlichen Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen ist. Nach Ansicht der Richterin liegt aber im gegenständlichen Fall kein undeutlicher Inhalt vor, sondern eine Berufung gegen genau aufgezählte Bescheide. Ein Mängelbehebungsauftrag war nicht notwendig…
…als nicht stichhältig, zumal nach der Aktenlage für das Zollamt Linz Wels ein derartiger "undeutlicher" Inhalt des betreffenden Parteianbringens keinesfalls evident gewesen ist und auch nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates die genannte Zollbehörde bei dessen Behandlung von einem solchen nicht hätte ausgehen müssen. Dem Zollamt…
…Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben)." Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern den Inhalt…
…als von Anbeginn formgerecht eingebracht. Abschließend wird festgestellt, dass die am 25. September 2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Krems eingebrachte und am 15. Oktober 2012 an den Unabhängigen Finanzsenat weiter geleitete Antwort auf den Mängelbehebungsbescheid nach Ende der Mängelbehebungsfrist und damit verspätet eingebracht wurde. Diese Eingabe…
…2010, 2009/15/0152). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend (zB VwGH 24.06.2009, 2007/15/0041). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die…
…Anbringen eigentlich anfangen soll. Auch objektiv betrachtet ist der Inhalt des Anbringens offensichtlich undeutlich, schließlich betrifft der Text einen nicht vorhandenen Vorhalt und die Datumsangabe ergibt keinen Sinn. Auf dieser Basis entspricht die telefonische Nachfrage des Beamten den gesetzlichen Vorgaben, den Inhalt des Anbringens von…
…Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. (3) [..] Zur Thematik der Auslegung von Eingaben hat der VwGH in zahlreichen Erkenntnissen gewisse Grundvorgaben gesetzt. Hiernach kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
…und die dort zitierten Fundstellen). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen…
… werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH…
…Umfang relativ eindeutig und klar, jedoch wurde er nicht zu einem von der Behörde (auf-) geforderten Verfahrensschritt (Aufforderung zur Vorhaltsbeantwortung) gesetzt. Es wurden damit weder Rechte geltend gemacht noch Verpflichtungen erfüllt (§ 85 Abs. 1 BAO). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 -…
…gegen die Wiederaufnahmebescheide als auch gegen die Einkommensteuerbescheide Beschwerde erhoben. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung und die zufällige verbale Form, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl. Ritz…
…2012/17/0025); dies selbst dann, wenn das Anbringen dadurch erfolglos oder sogar unzulässig wird (VwGH 27.9.2007, 2007/11/0112). Selbst § 13 Abs 3 AVG, welcher die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben durch den Einschreiter ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem…
… Ritz/Koran, BAO7 § 85 Rz 1). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 18.12.2019, Ra 2019/15/0005; 10.2.2022, Ra 2021/15/0104). Im gegenständlichen Fall wurde Beschwerde gegen mehrere an den Beschwerdeführer ergangene Bescheide…
…dieser Eingabe. Zwar käme ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 Abs. 2 BAO insoweit nicht in Betracht, als es sich hierbei nicht um ein Anbringung zur Geltendmachung von Rechten, sondern um ein solches zur Erfüllung einer Rechtspflicht handelt, und nur für die erstgenannten Anbringen ein…
…13/0046; 2.9.2020, Ra 2020/15/0047; 13.1.2021, Ra 2020/13/0099). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041; 20.5.2010, 2010/15…
…dass bei eindeutigem Inhalt eines Anbringens, eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend sein kann (vgl. VwGH 24.06.2009, 2007/15/0041; 17.12.2002, 2002/17/0047). Nur bei undeutlichem Inhalt ist die Parteiabsicht zu erforschen…
…die Beurteilung von Anbringen kommt es nämlich nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…