…durch ***2***, über die Beschwerde vom 11. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** vom 9. Oktober 2024 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…insbesondere zu prüfen sein, ob der Beschwerdeführerin bei einer unter Umständen zulässigen "Umdeutung" dieses Antrages in einen solchen auf Festsetzung von "Umsatzsteuerzinsen" im Rahmen der erwähnten "Gesamtrechtsanalogie" entsprechende Zinsen unter Beachtung der konkreten Sachverhaltselemente und unter Bezugnahme auf die unionsrechtlichen Vorgaben bzw. das Erkenntnis des…
…GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. November 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 30. August 2024 betreffend Umsatzsteuerzinsen für die Zeiträume 2015, 2016, 01-12/2017, 01-05/2018, 07-09/2018 und 11-12/2018, Steuernummer…
…Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerden vom 12. Juli 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 13. Juni 2024 betreffend Anspruchszinsen und Umsatzsteuerzinsen für das Jahr 2022, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…sich aus dem Akt und ist unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 205c BAO sieht Umsatzsteuerzinsen vor. Für den Sachverhalt einschlägig wäre hiebei § 205c Abs 1 Z 1 lit a, b BAO. Die Bestimmung ist mit 20.7.2022 in Kraft…
…Ro 2017/15/0035, woraus sie einen unionsrechtlichen Anspruch auf Verzugszinsen bzw. Umsatzsteuerzinsen ableitete. Mit Anbringen vom 3. Mai 2022 wurde vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers eine unverzügliche Erledigung des Antrags vom 29.September 2021 auf die Zuerkennung von Verzugszinsen urgiert. Mit Bescheid vom 8…
…I Nr. 125/1998). Seither ergaben sich aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Zinssatzänderungen folgende Änderungen des Basiszinssatzes: | Wirksamkeit ab | Basis- zinssatz | Stundungs- zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…
Artikel 114 Verzugszinsen (1) Ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung werden Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft für in den USA im Jahr 2002 bezogene und dort steuerpflichtige Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
…Bf1-Adr***, a) zu den Beschwerden vom 3. Juni 2025 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 8. Mai 2025 und 12. Mai 2025 über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2014 bis 2019 sowie über die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2015, 2016, 2018 und 2019, Steuer-nummer ***BF1StNr4***…
…als Beweismittel abgelehnt, der Antrag auf Lokalaugenschein mangels Entscheidungswesentlichkeit abgewiesen. Geklärt werden konnten in der mündlichen Verhandlung lediglich Zweifel über das Bestehen der Vertretungsbefugnis des steuerlichen Vertreters. Die Beschwerde betreffend Umsatzsteuerzinsen wurde im Sinne der Verfahrensökonomie zurückgezogen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Aufgrund…
…Zeiträume 01-12/2018, 01-12/2021 und 01-12/2022 sowie Umsatzsteuerzinsen für den Zeitraum 01-12/2022 und vom 3. Februar 2025 betreffend Anspruchszinsen für den Zeitraum 01-12/2023, Umsatz- und Körperschafsteuer 2023, sowie Umsatzsteuerzinsen für den Zeitraum 01-12/2023, Steuernummer…
…51, 1090 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Österreich vom 12.5.2025 betreffend Umsatzsteuer 2022 und betreffend Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2022 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.11.2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Denise Schimonek zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…1220 Wien, betreffend Beschwerde vom 16. Mai 2023 (eingebracht am 1. September 2025) gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. April 2023 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***: I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen…
…Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***A***, und ***B***, zur Beschwerde vom 28. November 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. September 2025 über die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2023, Steuer-nummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird an das vorlegende ***FA*** weiter- bzw. rückgeleitet. Gemäß …
Der Senat geht damit nicht so weit wie Rauscher (SWK 22/2013, 989), der in der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2013, 2010/15/0107) eine generelle Abkehr von bisherigen Beurteilungsgrundsätzen erkennt. Freilich vermag der Senat auch nicht zu erkennen, dass Vermietungen von…
…Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen (§ 205c BAO) anfallen. 2.2. Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit 2.2.1. Abgabenschuldigkeit Abgabenschuldigkeiten…