Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…
…Nur die Grundstückslieferung sei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit (dazu UStR 2000 in Rz 801; Protokoll der Umsatzsteuertagung 2001; EuGH vom 8.7.1986, Vorabentscheidung Bauherrenmodell "Kerrutt", Rs 73/85, zur gleichzeitigen Vorschreibung von Grunderwerbsteuer und…
…VII Abs. 2 und 3 BGBl. I Nr. 58/1998) stellen ein Leistungsentgelt dar (vgl. Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001, AÖF Nr. 261/2001, Punkt 1). Ist die Nutzungsüberlassung als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu beurteilen, kommt hierfür die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1…
…werden (Rz. 70f UStR). Auch im Rahmen der Umsatzsteuertagung 2001 (vgl. Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001) sei in einem - mit dem vorliegenden Berufungsfall identen - Fall des Betreibers von Schiliften die Ansicht vertreten worden, dass steuerpflichtiger Eigenverbrauch vorliege. Im Zuge der abgeführten Berufungsverhandlung wurde Y, der…
…Nur die Grundstückslieferung sei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit (dazu UStR 2000 in Rz 801; Protokoll der Umsatzsteuertagung 2001; EuGH vom 8.7.1986, Vorabentscheidung Bauherrenmodell "Kerrutt", Rs 73/85, zur gleichzeitigen Vorschreibung von Grunderwerbsteuer und…
…werde darauf hingewiesen, dass gemäß Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 die Möglichkeit auf Erstattung der in Deutschland in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach der sechsten EG-Richtlinie bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund des vom Finanzamt Amstetten nicht bestrittenen Vorbringens der Bw. geht der Unabhängige…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2004 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende…
…unechte Umsatzsteuerbefreiungen, Umsatzsteuertagung JKU 2009 vom 18.11.2009). d. Zusammenhang zwischen den Eingangsumsätzen (Depotgebühren) und der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit der Bf.: (1) Der EuGH hat ein Recht auf Vorsteuerabzug auch bei Fehlen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhanges zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder…
…im Vorlageantrag darauf hin, dass nach den UStRL 2000 und dem Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 für die Gewährung des Vorsteuerabzuges in derart gelagerten Fällen nicht allein auf das Vorliegen bindender Verträge abgestellt werden könne. Vielmehr seien auch andere…
…für diese Umsätze. 33. Die zitierten Aussagen in den UStR 2000 basieren auf einem Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg, BMF 6.10.2004, Z 01 0219/38-IV/9/04. Es findet sich im Protokoll die…
…für das Jahr 2009 zu betrachten. Im Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren sei auf das Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis zum 7. Mai 2003 in Salzburg bezüglich der Erkenntnisse des VwGH 19.6.2002, 2000/15/0053 und VwGH 30.7.2002…
…bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a. nicht vor, wenn mehr als drei Unternehmer beteiligt sind. Dieser Rechtsansicht wird gefolgt. 12. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein deutscher Betriebsverlust von rund 180.000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust…
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…Paragraphen bzw. Artikels (zB Abschn. 6.1.17 enthält Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994) Die UStR 2000 enthalten ua. folgende Schwerpunkte: 1 Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) Einzelfälle zum Leistungsaustausch Einzelheiten zum Schadenersatz (deliktischer Schadenersatz; Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2003 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…auf deutscher Seite nicht mehr möglich ist (so wie dies in der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 erwähnt ist). Denn es ist ein wesentliches Element des hier zu Grunde gelegten Sachverhaltes, dass es auf deutscher Seite weder im Jahr 1996 noch im Jahr 1997 …
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…