Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AL und Mitbesitzer, vertreten durch die Stemmer, Bahl, Fend Steuerberatungsgesellschaft OEG gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Festsetzung eines Säumniszuschlages in Höhe von 589,97 € vom 9. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als…
Für die Lebensgemeinschaft sprechen neben den in der Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 angeführten Gründen weiters folgenden niederschriftlich gemachten Aussagen der EK: "Der Bw plant die Bücher auch selbst zu binden, sobald wir zu Geld kommen" (Niederschrift vom 24.5.2004), "Ich will, dass meine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Anna Mechtler-Höger, Mag. Robert Steier und Werner Just über die Berufung des Bw., W.,S-Straße, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Stubenring 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Mag. Ralf Artner und Friedrich Hagl über die gemäß § 274 BAO (Bundesabgabenordnung) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. November…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 20. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 18. Oktober 2011 betreffend Umsatzsteuer sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2011…
Uneinbringlichkeit gesprochen werden. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteils oder Vergleiches usw. stellen echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Im Zweifel ist ein Nachweis der Uneinbringlichkeiteiner Forderung abzuverlangen (§ 16 (3) Z 1 UStG 1994). Unbestritten ist, dass mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2, in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 04.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 23.07.2013, Steuernummer, mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hausverwaltung, vom 14. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 11. Juli 2011 betreffend Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Abs. 2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H-GmbH, vertreten durch HP-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 10. März 2000 betreffend Säumniszuschlag 1999 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Steuerberater, vom 28. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finzanzamtes vom 16. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise statt gegeben. Die getroffenen Feststellungen sind den angeschlossenen Berechnungsblättern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 19.05.2010, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Verspätungszuschlag wird in Höhe von 1% von 369.530…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 10. Oktober 2008 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Umsatzsteuerbescheid 2006 wurde vom Finanzamt (am…
Auf den berufungsgegenständlichen Rechnungen ist als Geschäftsanschrift der B-GmbH die Adresse 1010 Wien, B-Gasse..., angegeben. Diese Adresse ist für die B-GmbH im offenen Firmenbuch für den Zeitraum (jeweils Einlangen des Antrags beim Firmenbuchgericht) 6. Mai bis 26. September 2002 eingetragen. Festzustellen ist…
Bw. weder zumutbar oder möglich noch wurden sie beantragt. Das Parteiengehör wurde gewahrt. Alle Ermittlungsergebnisse, Schätzungsmaßstäbe und relevanten Sachverhaltselemente wurden dem Bw. mehrmals mitgeteilt, z. B. im Bp.-Bericht, in Vorhalten des FA und in der BVE des FA. Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 UStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Gesellschaft m. b. H., 9500 Villach, Nikolaigasse 39, vom 12. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch Mag. Bettina Weilharter, vom 7. Mai…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, über die Beschwerde vom 16. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Juni 2013 betreffend Säumniszuschlag…