Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Apotheke ZHG KG, Adresse, vertreten durch die Proconsult Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH in 4560 Kirchdorf, Kirchengasse 26, vom 31. Oktober 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 9. Oktober 2007, Zl. 520000/00000/3…
3.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG Rz 760a: Gemäß § 12 Abs. 4 UmgrStG liegt eine Einbringung auch im Falle einer Ausgliederung im Sinne des § 47 Z 5 EU-UmgrG vor; dies gilt für Ausgliederungen, die nach dem 31.1.2023 beschlossen werden…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
6. Spaltungen (Art. VI UmgrStG) 6.1. Begriffsbestimmung (§ 32 UmgrStG) 6.1.1. Allgemeines Rz 1644: Im Gegensatz zur Verschmelzung, die grundsätzlich das Zusammenführen von Unternehmen mit Gesamtrechtsnachfolge darstellt, ist die Spaltung eine Form der steuerneutralen Unternehmensteilung mit partieller Gesamtrechtsnachfolge unter grundsätzlicher Gewährung von Anteilen…
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
2. Umwandlungen (Art. II UmgrStG) 2.1. System und Anwendungsbereich (§ 7 UmgrStG) 2.1.1. Allgemeines zum Umwandlungsbegriff Rz 406: Als Umwandlung wird im Allgemeinen ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1…
6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…
1.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG) Rz 302: § 6 UmgrStG normiert sonstige - nicht ertragsteuerliche - Rechtsfolgen für Verschmelzungen zu folgenden Bereichen: § 6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen…
6.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG) 6.3.1. Rechtsnachfolge 6.3.1.1. Unternehmens- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 1687: Der spaltungsrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Körperschaft auf die neue oder übernehmende Körperschaft erfolgt durch Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch im Wege…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
8.10. Umgründungen und Liebhaberei Rz 157: Eine Liebhabereitätigkeit kann nicht als begünstigtes Vermögen im Rahmen einer Umgründung im Sinne des UmgrStG übertragen werden. Soweit gewinnlose Betätigungen ausnahmsweise als Betriebe anzusehen sind (zB unentbehrliche Hilfsbetriebe), kommt eine Übertragung als begünstigtes Vermögen in Betracht. Im Fall…
2.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen Rz 593a: Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den umwandlungsbedingten Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages auf Rechtsnachfolger nach Maßgabe von § 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV (Buchwertfortführung und Übertragung auf eine unter § 12a Abs. 2 KStG…
…mit Bescheid vom 13.10.2009 zur Einkommensteuer 2008 veranlagt. Am 27.10.2009 legte der Bw das Rechtsmittel der Berufung ein und führte hierzu aus: Sein Einzelunternehmen wäre zum 31.12.2008 nach den Bestimmungen des Art.III UmgrStG (Umgründungsgesetz) in die "S.K…
… 2. entscheidungsrelevanter Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht geht von folgendem Sachverhalt aus und stützen sich die Feststellungen auf die in Klammer angeführten Beweismittel. Das Einzelunternehmen G.B.1 wurde gemäß Art.III Umgründungsgesetz (UmgrStG) zum 30.9.2004 in die M.B. GmbH eingebracht. Im Zuge der…
…1999 hat die Berufungswerberin gegen diesen SZ-Bescheid berufen und dabei im wesentlichen ausgeführt, dass die O2EundVGmbH aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.9.1998 als übertragende Gesellschaft mit der OEundVerw-GmbH als übernehmende Gesellschaft nach dem Umgründungsgesetz verschmolzen habe. Die Eintragung sei im Firmenbuch erfolgt…
…verfügt habe, könne nicht mehr von einem "Betrieb", dessen Vorhandensein das Umgründungsgesetz zum Umwandlungsstichtag fordere, gesprochen werden. Mit der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 bestritt der Bw., dass der Betrieb einer Spedition den Bestand von irgendwelchen LKWs im Anlagevermögen voraussetze, mit der…
…S, 10.000 S und 10.000 S geleistet haben, während der persönlich haftende Gesellschafter GE seinen bestehenden Betrieb zum Stichtag 31. März 1996 im Wert von 60.000 S unter Zugrundelegung des Artikels IV des Umgründungsgesetzes einbringt. Im Gesellschaftsvertrag ist weiters vereinbart, dass CE …
2.1.3. Ausländische Umwandlungen 2.1.3.1. Grundsätzliches Rz 433: Ausländische Umwandlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG sind den inländischen errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen (siehe Rz 412 ff) vergleichbare Umwandlungen ausländischer Körperschaften im Ausland. Die Vergleichbarkeit ist anhand der…
…BGBl 818/1993 erhielt § 10 Z. 1 lit. c Umgründungsgesetz folgende Fassung: "c) Das Ausmaß der nach lit. b maßgebenden Beteiligungen verringert sich um jene Anteile, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge, ausgenommen die Kapitalerhöhung innerhalb des gesetzlichen Bezugsrechtes, Erwerbe von Todes wegen und Erwerbe eines…
… 1 Abs. 1 Z 1 UmgrStG) Rz 41: Unter einer grenzüberschreitenden Verschmelzung ist die Verschmelzung von Gesellschaften mit unterschiedlichem Personalstatut zu verstehen, dh. dass deren Zivilrechtsverhältnisse verschiedenen nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen unterliegen. Aufgrund des EU-Umgründungsgesetzes (EU-UmgrG), BGBl. I Nr. 78/2023 (bis 301.7.2023…