…9.5.2003 leistete der Bw. einen UNO-Auslandseinsatz. In diesem Zeitraum erhielt er eine Bezahlung (Einkommensersatz) nach den hiefür maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit b EStG 1988 [(steuerfreier Bezug iSd § 4 Abs. 2 Auslandseinsatzgesetzes BGBl 2001/55, der einen Um-bzw…
…für Familienheimfahrten und führte begründend dazu aus, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Staatsgrenze nicht berücksichtigt werden könnten, da diese Kosten ihre Deckung durch die Auslandseinsatzzulage fänden. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Bw. vor, dass Fahrten zwischen der Wohnung und der…
…6. März 1995 bis 7. Februar 1996 beim österr. UNO-Polizeikontingent auf Haiti tätig war, erhielt für diese Zeit weiterhin seine um die Nebengebühren gekürzten Bezüge als Gendarmeriebeamter ausbezahlt. Darüber hinaus wurde ihm für das Kalenderjahr 1995 eine nach den Bestimmungen des Auslandseinsatzzulagengesetzes, BGBl. Nr…
…und Folgendes ausgeführt: Ich berufe gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 und 2003, weil ich in diesem Zeitraum für die UNO in Syrien tätig war. Ich wurde für den Auslandseinsatz von meinem Dienstgeber ordnungsgemäß abgemeldet. Ich habe in diesem Zeitraum kein Einkommen bezogen und war deshalb auch…
…Aufwendungen orientiert, wie der Bw. vermeint, nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit infolge des Auslandseinsatzes anfallenden Werbungskosten stehen, wäre die Steuerbefreiung für diese Zulage nicht gegeben. Rechtliche Würdigung: Rechtsgrundlagen: Die maßgebenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) in der für den Berufungszeitraum anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: "§ 3. …
…frage sich, wie aus diesen Beträgen eine Nachforderung in derartiger Höhe entstehen könne. Der Sold als Auslandseinsatzpräsenzdiener in Höhe von 18.342,80 Euro sei ja nach Völkerrecht (UNO, EU, NATO) steuerfrei. Sein Nettobezug als Aushilfsfahrer der Firma G-GmbH habe im Jahr 2006 richtigerweise…
…wurden verschrieben. Nach der Matura zum Militär (Oberleutnant) gegangen. Durch den Drill hätten sich die Depressionen gelegt. War zwischenzeitlich auch im Heeresspital (Depressionen) kurz aufgenommen. 3 UNO Einsätze (1976 Zypern; 1980 und 1984 Golan Höhen - Aufstieg bis zum Sicherheitsoffizier). Danach Versuch eines Studiums für Bauingenieurswesen…
…Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von der UNO nach Zaire entsandt und ist die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. …
…dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die…
Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…
Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…
Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…
…des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung in Österreich während der Auslandseinsätze wäre steuerlich unbeachtlich, da infolge der Beibehaltung des inländischen Familienwohnsitzes jedenfalls…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
…befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen ist) noch andere in- oder ausländische Einkünfte (Zinseinkünfte, Vermietungseinkünfte…
Übernimmt ein österreichischer Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation (FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach…
Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…
Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…
Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…