…UID-Überprüfung grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn aufgrund neuer Geschäftsbeziehungen Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Abnehmers bestehen. In den vorliegenden Fällen waren die UID Nummern - wenn überhaupt - nur kurzfristig ungültig bzw. waren in einem Zeitraum nach der Lieferung jedenfalls gültig, woraus sich die Unternehmereigenschaft des…
…Fall wurden unter Verweis auf die vorgenannten Ausführungen weder Bestätigungsverfahren durchgeführt noch konnten auf Grund der MIAS-Abfragen des Finanzamtes die UID der Firmen und damit eine Ausfuhrbestätigung im strittigen Zeitraum erlangt werden. Wenn die UID des Abnehmers in einem anderen EU-Staat nicht vorliegt…
…der Kaufpreis vereinbarungsgemäß bezahlt, die Versendung der Kaufgegenstände ordnungsgemäß durchgeführt und eine gültige UID-Nr. des Abnehmers sei nachgewiesen worden, weshalb von einer Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht nicht auszugehen sei. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Umsatzsteuer…
…entscheidend sei einzig und allein, dass durch die fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes der buchmäßige Nachweis nicht erbracht sei und damit eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nicht erfüllt sei. Tatsächlich ist der Buchnachweis eine reine…
…die Empfangsbestätigung des Abnehmers ausgenommen, haben im Zeitpunkt der Zollabfertigung im Original oder als Doppelstück vorzuliegen; Mängel in der Nachweispflicht sind grundsätzlich nachträglich nicht sanierbar. 1.3.3. UID-Prüfung Stufe 2 (so genanntes "qualifiziertes Bestätigungsverfahren") Der Spediteur hat sich in der Rolle des Lieferers…
…unbeachtlich ist. Entscheidend ist nämlich einzig und allein, dass durch die fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes der buchmäßige Nachweis nicht erbracht ist und damit eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der im Art. 6 Abs. 1 in…
…Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs richtet sich nach Art. 3 Abs. 8 UStG 1994 (siehe Rz 3776 bis Rz 3778). Es genügt, wenn der Erwerb im anderen Mitgliedstaat steuerbar ist, Steuerpflicht ist nicht erforderlich. Den Nachweis der Erwerbsteuerbarkeit erbringt der Unternehmer durch die UID des Abnehmers…
…vom 29.10.2013 erhob die Bf. gegen den Bescheid Berufung/Beschwerde und fügte eine berichtigte Rechnung bei, in der auch die UID des Leistungsempfängers aufschien. In der Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2013 vertrat das Finanzamt nunmehr die Feststellung, dass eine Rechnung soweit der Unternehmer…
…Achtung! Ab 1.7.2006 zusätzliches Rechnungsmerkmal: UID des Leistungsempfängers in GBU 2006/06/12; vgl. Wisiak, UFS und Vorsteuerabzug aus Rechnungen, UFSjournal 2009, 131). Auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 übersteigt, ist somit auch die UID-Nummer des Abnehmers anzugeben, wenn der leistende…
…der fehlenden Unternehmereigenschaft oder der Erwerbsteuerbarkeit beim Abnehmer) nach einschlägiger Judikatur zulässig, da die Steuerfreiheit nicht an bloß formellen Mängeln scheitern solle, wenn alle materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei vorlägen. Im gegenständlichen Fall handele es sich bei der ungültigen UID des Empfängers bereits selbst um eine fehlende…
…ist somit auch die UID-Nummer des Abnehmers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz, Sitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und die Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Die Finanzverwaltung und die Judikatur des UFS (UFS 28.8…
…aus den beiden Rechnungen der F-GmbH schon deshalb zu versagen, weil diese beiden Rechnungen keine gültige UID-Nummer des leistungserbringenden Unternehmers enthalten. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Auf die im Raum stehende Frage, ob die in den (berichtigten) Rechnungen angeführten Leistungen wirklich…
…des Zahlungsbeleges sowie zusätzlich einer Aufstellung der innergemeinschaftlichen Erwerbe dieses Zeitraumes erbracht werden. Beispiel: Der österreichische Unternehmer Ö erwirbt in Mailand Lampen und lässt diese direkt an seine Betriebsstätte in Augsburg schicken. Er tritt dabei unter seiner österreichischen UID auf. Ö tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb…
…entscheidend sei einzig und allein, dass durch die fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes der buchmäßige Nachweis nicht erbracht sei und damit eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nicht erfüllt sei. Tatsächlich ist der Buchnachweis eine reine…
…einzelnen Mitgliedstaaten der letzten Abnehmer (Bestimmungsland) einen innergemeinschaftlichen Erwerb bewirkt. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferanten eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte UID-Nummer, so gilt gem. Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG der Erwerb solange in dem Gebiet des Mitgliedstaates als bewirkt…
…die Gegenstände an einen italienischen Abnehmer verkauft würden. Dies sei aus den vom Erstlieferanten selbst ausgestellten Transportpapieren ersichtlich gewesen. Auch die Übertragung der Verfügungsmacht habe bereits in Österreich stattgefunden. Die Bf. sei mit der UID des Abgangsmitgliedstaates aufgetreten, nicht mit einer italienischen UID. Übergang der…
…Vorsteuerabzug an der fehlenden UID des Leistungsempfängers scheitern zu lassen. Die Verwaltungspraxis (UStR Rz 1554 idF AÖF 18/2007) misst dem Merkmal materielle Bedeutung zu und versteht die Vorschrift zugleich als Ordnungsvorschrift: Danach besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn die UID des Abnehmers in der Rechnung fehlt…
…1994 in der ab 1. Juli 2006 wirksamen Fassung BGBl I Nr. 103/2005, müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung enthalten. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger…
…1994 in der ab 1. Juli 2006 wirksamen Fassung BGBl I Nr. 103/2005, müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung enthalten. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger…
…1994 in der ab 1. Juli 2006 wirksamen Fassung BGBl I Nr. 103/2005, müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung enthalten. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger…