…durch Pfändung. Daraus folgt, dass ein Sicherstellungsauftrag allein nicht ausreichend ist, um eine Sicherung durchzuführen. Dieser ist zwar Grundlage und Titel des Vollstreckungsverfahrens, zusätzlich ist jedoch der Modus, die Pfändung, erforderlich. Unbestritten ist das Vorliegen des Sicherstellungsauftrages vom 17. Dezember 2004 sowie des Pfändungsbescheides vom…
…des wirtschaftlichen Eigentums und NICHT auf den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums abgestellt. Wie bereits von der Bf. ausgeführt, seien zum Übergang des zivilrechtlichen Eigentums eines jeden Wirtschaftsgutes Titel und Modus notwendig. In der Regel stelle der unterfertigte Kaufvertrag das Verpflichtungsgeschäft und somit den Titel dar…
…von der Abgabenbehörde erster Instanz angenommenen Schenkung an beiden für die Annahme einer Schenkung unerlässlichen Voraussetzung: dem Rechtsgeschäftswillen und der Übergabe (Titel und Modus). Der diesbezügliche rechtsgeschäftliche Wille zur Schenkung, und zwar - wie dies bei einer Schenkung als zweiseitigem Vertrag erforderlich sei - wäre weder auf…
…478 ABGB) das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnrecht. So ist das gegenständliche Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Für den Erwerb von Dienstbarkeiten gilt wie für die Begründung anderer dinglicher Rechte die Regel von Titel und Modus (§…
…aufgrund eines Kaufvertrages, dass der Verkäufer eine Sache an den Käufer übereigne, denn ein solcher Anspruch ist nicht dinglich, sondern schuldrechtlich. Zum Erwerb des zivilrechtlichen Eigentumes sind Titel und Modus (rechtliche Erwerbungsart) erforderlich (vgl Pimmer in Schwimann, Rz 1 zu § 380 ABGB). Im vorliegenden Fall…
…sollen. Diese Bauten gehören einer anderen Person als dem Eigentümer der Liegenschaft. Auch das Superädifikat verlangt Titel und Modus. Der Titel ist im gegenständlichen Fall der Mietvertrag, das Eigentum des Errichters am Superädifikat entsteht durch seine Errichtung. Die gegenständlichen Vertragsparteien wollten ein Superädifikat errichten, sie…
…Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkung zu genießen. Für den Erwerb von Dienstbarkeiten gilt wie für die Begründung anderer dinglicher Rechte die Regel von Titel und Modus (§§ 480-481 ABGB). Ein Fruchtgenussrecht erlischt nicht schon durch Vereinigung des Rechtes und der Verbindlichkeit (vgl. OGH 18…
…Bei deren Begründung gelte grundsätzlich die Regel von Titel und Modus. Als Modus sei jedenfalls die Eintragung ins Grundbuch nötig, wovon das Gesetz keine Ausnahme vorsehe. Eine Dinglichkeit des Vertrages lasse sich hier nicht feststellen und sei eine Verbücherung der Nutzung unzweifelhaft nicht Wille der…
…Bei deren Begründung gelte grundsätzlich die Regel von Titel und Modus. Als Modus sei jedenfalls die Eintragung ins Grundbuch nötig, wovon das Gesetz keine Ausnahme vorsehe. Eine Dinglichkeit des Vertrages lasse sich hier nicht feststellen und sei eine Verbücherung der Nutzung unzweifelhaft nicht Wille der…
…einen Gegenstand zu verfügen. Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb von Eigentum und Besitz ausreichten seien auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend. Lägen aber wie gegenständlich kein für die zivilrechtliche Übertragung von Eigentumsrechten tauglicher Titel und Modus vor, könne auch umsatzsteuerlich nicht von einer Verschaffung…
…dass als Modus bei der Begründung von Dienstbarkeiten hinsichtlich einer Liegenschaft die Eintragung ins Grundbuch nötig sei und es daran mangle, ist zu sagen, dass nach dem Wortlaut des § 33 TP 9 GebG schon die entgeltliche Einräumung des Titels zum Erwerb der Dienstbarkeit der Rechtsgeschäftsgebühr…
…Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II, Seite 125). Zur Begründung von Servituten gelten die Regeln von titel und modus (§§ 480, 481 ABGB): titel ist das Rechtsgeschäft, der modus ist bei Begründung von Dienstbarkeiten an beweglichen Sachen jede der in §§ 426 ff geregelten Übergabsarten, bei…
…und habe daher den Vertrag einseitig aufgekündigt. Der Vertrag sei am 3.1.2001 geschlossen worden und die Zahlung am 8.1.2001 erfolgt, weshalb er durch Titel und Modus gültig geschlossen worden sei. Der vorliegende Vertrag sei in der Branche üblich und notwendig und…
…478 ABGB) das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnrecht. So ist das gegenständliche Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Für den Erwerb von Dienstbarkeiten gilt wie für die Begründung anderer dinglicher Rechte die Regel von Titel und Modus (§…
…Der Eigentumserwerb erfolgt durch Titel und Modus (§ 380 ABGB). Der Titel in Form des Kaufvertrages steht außer Streit. Mit Schreiben vom 3.12.2004 teilte die Schweizer Lieferfirma der Berufungswerberin mit, dass der Hacker fertig gestellt, der Probelauf erfolgreich absolviert und die Maschine zur Abholung…
…durch den Erwerber voraus. § 380 ABGB statuiere die Zweiaktigkeit des Eigentumserwerbes, dies in Form von Titel und Modus. Der Titel sei wohl im gegenständlichen Fall der Kaufvertrag, die Erwerbungsart (Modus) sei der Akt, der die rechtliche Erwerbsmöglichkeit realisiere, bei unbeweglichen Sachen, wie dies im gegenständlichen…
…Diesen wollte man bis dato vermeiden." Wenn lt. steuerlicher Vertretung der Übergang mit der Einbringung schon allein aus dem Grund nicht erfolgte, weil zwingend Titel und Modus notwendig sind, wird darauf hingewiesen, dass die Änderung bei ***28*** bis November 2016 noch nicht erfolgt ist. Die…
…Tausch-, Renten- und Darlehensverträge und Schuldbekenntnisse, welche von einem Ehegatten dem anderen abgegeben werden; d.) Schenkungsverträge ohne wirkliche Uebergabe" (sic.) Während Kaufverträge zwischen Ehegatten der Notariatsaktspflicht unterliegen, gibt es für Schenkungen allgemein nur eine Formpflicht, wenn Titel und Modus nicht zusammenfallen (reines Schenkungsversprechen). Ein Notariatsakt…
…dass Titel (Willenseinigung) und Modus zeitlich zusammenfallen und die Rechtszuständigkeit bereits im Zeitpunkt der Zessionsvereinbarung übergeht (OGH 29.04.2013, 8 Ob 33/13f). Die rechtsgeschäftliche Abtretung (Verfügung) erfolgt grundsätzlich mit Willensübereinstimmung zwischen Alt- und Neugläubiger. Grundgeschäft (zB Forderungskauf) und Erfüllung (Übertragung der Forderung) fallen…
…Eigentümer der verpfändeten Liegenschaften ist, ist auszuführen, dass die in Rede stehende Urkunde, die Titel- und Verfügungsgeschäft beinhaltet, in ihrer rechtsgeschäftlichen Gültigkeit davon unabhängig sind, ob der dort genannte Pfandbesteller eine jeweils ihm gehörige Liegenschaft oder eine fremde verpfändet hat (vgl. VwGH vom 17.02…