RIS AI
139 Treffer1691 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Oktober 2009, ErfNr. xxx, StNryyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Emissionsbedingungen der Bw. davon aus, dass…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Generalversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. April 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Partizipationskapitalbedingen 2008/2009 der Bw. davon aus…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

BFG RV/7101476/2018Gesellschaftsteuer bei Einräumung eines Genussrechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2024Teil 1/3

…Firmenwert), Kein Bezugsrecht, Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***Bf***, Kein Mitsprache- (§ 3 Abs 2 Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), Vorrang vor den Gesellschaftern der ***Bf***, Kein sonstiges…

BFG RV/7101477/2018Gesellschaftsteuer iZm Einräumung eines Genussrechtes - gewinnabhängige Beteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2023Teil 1/3

…Kein Bezugsrecht, • Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***BF***, • Kein Mitspräche- (§ 3 Abs 2 der Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, • Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 der Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), • Vorrang vor den Gesellschaftern der ***BF***, • Kein…

UFSW RV/1945-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftssteuer? 2. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, volle Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös erhält und er kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 5/6

…des Gemeinschuldners. Da sich die Wirkungen eines Zwangsausgleichs notwendigerweise auf alle Forderungen erstrecken, die im Konkurs angemeldet werden können, unabhängig davon, ob der Konkursgläubiger sein Teilnahmerecht tatsächlich ausgeübt hat oder nicht, tritt auch die Forderungsveränderung bei allen vom Zwangsausgleich erfassten Forderungen iSd §§ 14 f ein…

BFG RV/7100119/2014Dividenden aus inländischen Vorzugsaktien an eine Privatstiftung als steuerfreie Beteiligungserträge - keine Umqualifizierung in Zinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2017

…14/0018). Für den Eigenkapitalcharakter sprächen im beschwerdegegenständlichen Fall die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung, die Nachrangigkeit gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sowie das Vorliegen von Mitwirkungs- und Kontrollrechten (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung); hingegen die Mindestzinsvereinbarung und die mangelnde Beteiligung an den stillen Reserven, für Fremdkapital…

UFSG RV/0151-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0150-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0149-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0148-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0147-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0146-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0145-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0144-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0143-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…