…nicht erfolgte Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht mehr sanierbar (siehe dazu zB RV//2100356/2014 vom 15.9.2014, RV/6100866/2014 vom17.3.2015). Da im streitanhängigen Verfahren § 201 Abs. 2 Z 3 BAO und somit auch die Bestimmungen des…
…nicht erfolgte Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht mehr sanierbar (siehe dazu zB RV//2100356/2014 vom 15.9.2014, RV/6100866/2014 vom 17.3.2015). Da im streitanhängigen Verfahren § 201 Abs. 2 Z 3 BAO und somit auch die Bestimmungen…
Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…BAO3 § 303, Rz 68 mwN). Die belangte Behörde verweist unter Bezug auf die Rechtsprechung des VwGH darauf, dass das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nach herrschender Ansicht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist. Weiters, dass der Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres maßgeblich ist…
…dass der Bf. neben der deutschen Rente auch eine holländische Rente bezieht, die zum Progressionsvorbehalt - wie die deutsche Rente - heranzuziehen ist. Aus der Sicht des zuständigen Finanzamtes G lagen daher neue Tatsachen und Beweismittel vor. Dem wurde vom Bf. auch nicht entgegengetreten. Ob dem Bf…
…kann nicht auf solche Tatsachen gestützt werden, die der Abgabenbehörde bereits bekannt waren, aber im Ermittlungsverfahren als unwesentliche nicht weiter berücksichtigt wurden (VwGH 8.11.1973, 1428/72). Wie bereits dargelegt, müssen als Neuerungstatbestand "für die Entscheidung relevante" Tatsachen und Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu…
…wird. Bei der erheblichen Rechtsfrage des Hervorkommens neuer Tatsachen, der erheblichen Rechtsfrage, dass auch ein registrierter Empfänger ohne Vorhandensein eines Kraftstoffbetriebes zum Steuerschuldner werden kann, der erheblichen Rechtsfrage, dass der Behörde der neu hervorgekommene Sachverhalt und nicht das Papier auf dem dieser schriftlich festgehalten wurde…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…früheren bzw noch vor dem 31.Dezember 2004 liegenden, gestanden. Die genannten, im Zweitverfahren neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel seien allesamt im BP-Bericht angeführt; ein unrechtmäßiges Nachlegen von Wiederaufnahmegründen im Rechtsmittelverfahren sei somit nicht erfolgt. Ermessen: § 201 Abs 2 BAO normiere für die erstmalige…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…21.11.2007, 2006/13/0107; VwGH 26.2.2013, 2010/15/0064; uva.). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (zB VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016; VwGH…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist - wie schon nach der Regelung vor…
…selbst an, dass die Scheinrechnungen im Rahmen der „Erstprüfung“ nicht vorgelegen sind; auch das Bekanntwerden der „ungeklärten Bankeingänge“ erst im Zuge der Wiederholungsprüfung wird nicht in Streit gestellt. Damit liegen aber für die Jahre 2005 und 2006 jedenfalls Tatsachen und Beweismittel iSd. § 303 Abs. 1…
…neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen, deren Kenntnis mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2013 wird stattgegeben. B. Umsatzsteuer für die Jahre 2012 und…
…1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht. Für diese Sanierungsmaßnahme sei dem Bf. ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag vorgeschrieben worden. Von…
…1). Die Abgabenbehörde kommt mit ihrem allgemeinen - und unrichtigen - Verweis auf sämtliche Eingangsrechnungen der AB GmbH an die Bf. des Jahres 2012 ihrer Aufgabe, die Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…