Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A., 1180 Wien, A-Gasse 11, vertreten durch ABC Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, XXXX YYYY, B-Gasse 18, vom 25. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag…
…Bundesfinanzhof (BFH 17.12.1959, IV R 223/58) seien außerordentliche Einkünfte beim Verlustausgleich wie eine selbständige Art von Einkünften zu behandeln, um eine weitestgehende Wirkung der Tarifermäßigung zu erreichen. Nach Blümlich/Falk seien positive Einkünfte mit anderen Verlusten zu verrechnen, bis sie verbraucht seien…
…einer höchstgerichtlichen Überprüfung standgehalten. Auf die in § 192 BAO festgeschriebene Bindungswirkung der Gewinnfeststellung für die gegenständliche Veranlagung zur Einkommensteuer 1991 ist hinzuweisen. Ob betragsmäßig bestimmte Teile der festgesetzten Einkünfte für eine Tarifermäßigung (insbesondere § 37 EStG 1988) in Betracht kommen, war ebenfalls bereits im Feststellungsbescheid auszusprechen…
…Bundesfinanzhof (BFH 17.12.1959, IV R 223/58) seien außerordentliche Einkünfte beim Verlustausgleich wie eine selbständige Art von Einkünften zu behandeln, um eine weitestgehende Wirkung der Tarifermäßigung zu erreichen. Nach Blümlich/Falk seien positive Einkünfte mit anderen Verlusten zu verrechnen, bis sie verbraucht seien…
…Bundesfinanzhof (BFH 17.12.1959, IV R 223/58) seien außerordentliche Einkünfte beim Verlustausgleich wie eine selbständige Art von Einkünften zu behandeln, um eine weitestgehende Wirkung der Tarifermäßigung zu erreichen. Nach Blümlich/Falk seien positive Einkünfte mit anderen Verlusten zu verrechnen, bis sie verbraucht seien…
…B mit 11,11 %, Herr C mit 11,11 % sowie Herr D mit 11,11 % beteiligt sind. Das Finanzamt ersuchte die Bw. bezüglich des Antrages auf Anwendung des Hälftesteuersatzes Ergänzungen vorzunehmen. Hinsichtlich des Antrages auf Tarifermäßigung gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 werde um die…
…worden. Eine solche Entscheidung wäre im Feststellungsverfahren auch nicht möglich gewesen, da dort nur abzusprechen sei, ob ein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG 1988 vorliege. Ob dies zu einer Tarifermäßigung nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 oder § 37 Abs. 2 EStG 1988 führe, sei…
…Gewalt erzwungen wurde, für Ersatz- und Neuinvestitionen ertragssteuerlich unbelastet zur Verfügung zu stellen. Die Halbsatzbegünstigung des § 37 Abs. 6 EStG bezweckt hingegen eine Tarifermäßigung wegen der Zusammenballung von Kalamitätseinkünften. § 12 Abs. 7 EStG 1988 enthält keinen Verweis auf die Steuerbegünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG…
…Z 3 EStG 1988 als Äquivalent zur "Sechstelbesteuerung" gem § 67 EStG 1988 ausgebaut. Der Grundfreibetrag wirkt dabei wie eine Tarifermäßigung, welche umfänglich der begünstigten Besteuerung von Sonderzahlungen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nachempfunden ist. § 22 Z 4 EStG 1988 regelt die Steuerpflicht von Bezügen und…
…die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“. Für eine solche Entschädigung ist nach § 34 dEStG eine (über die in Österreich vorgesehene Dreijahresverteilung hinausgehende) Tarifermäßigung vorgesehen. b. Dazu führte der BFH aus, dass das Gesetz keine vollständige Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses verlangt,…
…als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen". Für eine solche Entschädigung sei nach § 34 dEStG eine (über die in Österreich vorgesehene Dreijahresverteilung hinausgehende) Tarifermäßigung vorgesehen. b. Dazu führe der BFH aus, dass das Gesetz keine vollständige Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses verlange, sondern eine Teilabfindung genüge…
…Berücksichtigung des persönlichen Existenzminimums, die Absetzbeträge zur steuerlichen Berücksichtigung der Familienverhältnisse mit Ausnahme des Kinderabsetzbetrages (somit Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag), die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach §§ 34 und 35 sowie einige weitere steuerliche Randbereiche (Tarifermäßigung für Erfindungen nach § 38, Veranlagungsfreibetrag nach § 41, Freibetrag nach § 105, Bausparen nach …
…Berücksichtigung des persönlichen Existenzminimums, die Absetzbeträge zur steuerlichen Berücksichtigung der Familienverhältnisse mit Ausnahme des Kinderabsetzbetrages (somit Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag), die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach §§ 34 und 35 sowie einige weitere steuerliche Randbereiche (Tarifermäßigung für Erfindungen nach § 38, Veranlagungsfreibetrag nach § 41, Freibetrag nach § 105, Bausparen nach …
…Berücksichtigung des persönlichen Existenzminimums, die Absetzbeträge zur steuerlichen Berücksichtigung der Familienverhältnisse mit Ausnahme des Kinderabsetzbetrages (somit Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag), die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach §§ 34 und 35 sowie einige weitere steuerliche Randbereiche (Tarifermäßigung für Erfindungen nach § 38, Veranlagungsfreibetrag nach § 41, Freibetrag nach § 105, Bausparen nach …
…Berücksichtigung des persönlichen Existenzminimums, die Absetzbeträge zur steuerlichen Berücksichtigung der Familienverhältnisse mit Ausnahme des Kinderabsetzbetrages (somit Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag), die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach §§ 34 und 35 sowie einige weitere steuerliche Randbereiche (Tarifermäßigung für Erfindungen nach § 38, Veranlagungsfreibetrag nach § 41, Freibetrag nach § 105, Bausparen nach …
…PKG erfolgte, um die lebenslange Vorsorge zu fördern. Die Bestimmung des § 124b Z 53 EStG wurde eingeführt, um für jene Fälle eine Tarifermäßigung zu erlangen, welche gezwungen sind, das in der betrieblichen Altersvorsorge angesparte Pensionskapital als Abfindung zu beziehen‚ und die keine Möglichkeit haben, sich…
…aber auch die dazu ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1997, 95/13/0287, weiterhin anwendbar. Damals habe der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Tarifermäßigung des §§ 37f EStG nicht auf Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart beschränkt sei. Gemäß § 37 Abs. 7 zweiter Satz steht für Einkünfte…
…die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“. Für eine solche Entschädigung ist nach § 34 dEStG eine (über die in Österreich vorgesehene Dreijahresverteilung hinausgehende) Tarifermäßigung vorgesehen. b. Dazu führte der BFH aus, dass das Gesetz keine vollständige Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses verlangt…
…die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“. Für eine solche Entschädigung ist nach § 34 dEStG eine (über die in Österreich vorgesehene Dreijahresverteilung hinausgehende) Tarifermäßigung vorgesehen. b. Dazu führte der BFH aus, dass das Gesetz keine vollständige Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses verlangt…
…für welchen der Hälftesteuersatz beantragt worden sei, mit positiven Einkünften abgedeckt sei. Eine Kürzung des der Tarifermäßigung unterliegenden Betrages sei daher nicht vorzunehmen. 2. Maßgeblicher Sachverhalt Der Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus der obigen Darstellung des Verwaltungsgeschehens. Zusammen gefasst ergibt sich daraus Folgendes…