…Falle einer solchen Abtretung der Gebührentatbestand § 24 Abs.3 VwGG mit dem Einlangen der vom Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof begründet. Dieser Fall der Abtretung stellt eine zusätzliche Variante der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Sukzessivbeschwerde) dar, die den in § 24 Abs.1 geregelten Normalfall…
…den VfGH nach § 17a VfGG zusätzlich auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH vom 20.12.2001, 2001/16/0414, in Fellner…
…an den VfGH nach § 17a VfGG zusätzlich auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414, in Fellner…
…an, da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt (siehe auch UFS 31. 8. 2011 RV/3162-W/07). Die Gebühr ist also im Falle einer "Sukzessivbeschwerde" sowohl beim Verfassungsgerichtshof (nach § 17a VfGG) als auch beim Verwaltungsgerichtshof (nach § 24 Abs, 3 VwGG) zu entrichten. Nach …
…Beschwerde an den VfGH nach § 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414, in Fellner…
…die Beschwerde an den VfGH nach § 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs. 3 VwGG im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH vom 20.12.2001, 2001/16/0414…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Mai 2002, St. Nr. XY betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 24 Abs 3 VwGG somit (selbstständig) erfüllt. Die Frage, ob es sich bei der Sukzessivbeschwerde um eine Beschwerde handelt oder ob in Wahrheit zwei Beschwerden vorliegen, müsse nicht gelöst werden, weil es dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, ein und denselben Sachverhalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. April 2003, ErfNr. betreffend Stempelgebühr und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend feste Gebühr und Erhöhung vom 1. September 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof entstanden. Die Regelung des § 24 Abs. 3 VwGG nimmt also nicht darauf bedacht, dass der Gebührenschuldner im Falle einer Sukzessivbeschwerde vom Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld keine Kenntnis erlangen kann (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. April 2012 zu ErfNr***, StNr*** be¬treffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn BW, ADR, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. April 2012 zu ErfNr****1, StNr*** betreffend 1) Gebühr gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1…
… 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG aF an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG aF im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414) und wird in diesem…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
… 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG aF an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG aF im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414) und wird in diesem…
…für Beschwerden - auch solche, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art.144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind (Sukzessivbeschwerden) - eine Eingabengebühr in Höhe von 180 Euro vor. Die Gebührenschuld entsteht immer im Zeitpunkt des Einlangens beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414).…
…für Beschwerden - auch solche, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art.144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind (Sukzessivbeschwerden) - eine Eingabengebühr in Höhe von 180 Euro vor. Die Gebührenschuld entsteht immer im Zeitpunkt des Einlangens beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414).…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Doktor in der Sache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Klage gegen das Finanzamt Österreich bezüglich Infoschreiben zu Meinungsstreit zwischen Ungarn und Österreich, betreffend Familienbeihilfe vom 5. Juni 2024 beschlossen: Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…