10.4 Substanzauszahlung 10.4.1 Allgemeines Rz 264: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 stellen Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Stiftungen sowie sonstigen Vermögensmassen, die nach dem 31.07.2008 getätigt werden, keine…
…in Höhe von umgerechnet 2.897.560,15 € erhalten. Der steuerpflichtige Teil der Zuwendung betrage 347.638,07 €, beim übersteigenden Teil handle es sich um eine steuerfreie Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 8 EStG. Die Bf erläuterte…
…es sich bei der in Rede stehenden Zuwendung der Y Stiftung an die Bf in Höhe von 2.897.560,15 € nur mit einem Teilbetrag von 347.638,07 € um eine steuerpflichtige Zuwendung und mit dem übersteigenden Betrag um eine steuerneutrale Substanzauszahlung handelt…
3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…
…fiktives Mietentgelt in Höhe des monatlichen ortsüblichen Mietzinses ist nicht anzusetzen. Sehr wohl liegt aber eine Zuwendung oder eine Substanzauszahlung an den Begünstigten in Höhe des monatlichen Mietzinses vor. Beispiel 2: Die Privatstiftung erwirbt eine Villa als Wohnung für einen Begünstigten, dieser zahlt keine Miete…
…KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2 KStG 1988 fallenden Körperschaft gilt dies auch, wenn die Zuwendungen auf Seiten des Zuwendenden Substanzauszahlungen darstellen. Sie fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988. Da § 3 EStG 1988 auch…
…im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit sie Betriebseinnahmen darstellen, nach …
…Für S und T ist die Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage je 1.999.000 und für G 2.000.000. Das Regime der Substanzauszahlung kommt nicht zum Tragen. Im Formular Ka1 ist als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6.963.000 (Summe aus den 4 Beträgen) einzutragen. Rz 284…
…1955 dar. Überdies können sie gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 bereits unter die Kapitalertragsteuer fallen bzw. sind sie jedenfalls in der Anmeldung zur Kapitalertragsteuererklärung anzugeben. Daher fallen diese Zuwendungen, auch wenn sie kapitalertragsteuerfreie Substanzauszahlungen darstellen, nicht unter die Meldeverpflichtung gemäß § 121a BAO.
…Zwischenbesteuerung. 3.3.3 Entlastung von der Zwischenbesteuerung Rz 109: Tätigt die Privatstiftung im selben Veranlagungsjahr, in dem sie zwischensteuerpflichtige Einkünfte bezieht, Zuwendungen, die keine Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen, von denen sie Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt hat…
…und der Tatsache, dass Zuwendungen an und von betrieblichen Privatstiftungen als Gegenleistung gelten, kommen die Bestimmungen über Substanzauszahlungen gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen. 4.1.3 Auflösung der betrieblichen Privatstiftung Rz 151: Bei Auflösung und Abwicklung der betrieblichen Privatstiftung…
…Im Zuge der Antragsveranlagung erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung oder aber die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz bei Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen. Erfolgen Zuwendungen als Substanzauszahlungen in das Betriebsvermögen des Empfängers, sind sie als Betriebseinnahmen anzusetzen. Rz 244: Zuwendungen…
…Stiftung den Zuwendungsempfängern direkt 5 Mio. Bargeld ("Cash") zuwenden, wären 2 Mio. (= Bilanzgewinn) steuerpflichtig und 3 Mio. als Substanzauszahlung steuerfrei. Wendet die Stiftung die 5 Mio. nicht den Zuwendungsempfängern, sondern ihrer Substiftung B am 10.10.14 zu, reduziert sich der Evidenzkontostand bei der…
…Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 177: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988, liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor…
…Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich. Welche Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen noch der Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…3.3.1.1. | Zinserträge aus in- und ausländischen Sparguthaben, Erträge aus in- und ausländischen Forderungswertpapieren, in- und ausländische Investmentfonds- bzw. Immobilien-Investmentfondserträge (siehe Abschnitt 3.3.1.1.) | in- und ausländische*) Beteiligungserträge Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 lit…
…1 Z 7 EStG- Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn sie aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht unter eine vorrangige Einkunftsart fallen und sie keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen. Es wurden daher die als "Unterhaltszahlungen" bezeichneten Zuwendungen der ***16*** Familienstiftung im Jahr 2010 laut Ergänzungsschreiben zum Fixsatz von 25…
…des Stifters eine Abfindung ihrer Pflichtteilsansprüche ausbezahlt hatte. Die Bf. hatte diese Auszahlung als "Substanzauszahlung Pflichtteilsvergleich" steuerfrei verbucht. Das Finanzamt vertrat bei der Außenprüfung die Auffassung, dass es sich bei der Auszahlung des Pflichtteilsvergleiches um Zuwendungen handelt, weil die Pflichtteile des Erbes weitaus geringer ausgefallen…
…63.554,77 € angezeigt wurde. Die Auszahlung unterliege nach Ansicht der Bw. keinem Kapitalertragsteuerabzug, weil es sich um die Rückübertragung (Substanzauszahlung) der zur Gründung eingelegten Wirtschaftsgüter gemäß § 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 handle. Mit Bescheid vom 21. April 2010 schrieb das Finanzamt…
…Stifter herausgegeben werden (siehe Rz 283). Keine Bedeutung hat die Stiftereigenschaft bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger Rz 188: Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Enthält die Stiftungserklärung keine konkrete Benennung von…