Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.B., vom 9. April 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 12. März 2004, betreffend die Rückforderung der für die Tochter X. für den Zeitraum 1. Oktober 2002 bis 28…
…ein Masterstudium begonnen hat, zum Anderen als Studierendenvertreterin tätig gewesen ist und überdies während der Studienzeit für das Rote Kreuz gearbeitet hat. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag im Wesentlichen mit einem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen abgewiesen. In der dagegen…
…Die Studienzeit könne durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (Krankheit), ev. durch ein absolviertes Auslandssemester oder eine Tätigkeit als Studierendenvertreter verlängert werden. Da das Auslandssemester jedoch nicht in der vorgesehenen Studienzeit absolviert werde, bestehe ab 1.10.2007 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die dagegen eingebrachte…
…8.2024 das Bachelorstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaften erfolgreich ab. Am 30.9.2024 begann sie das Masterstudium Politikwissenschaften. Seit Februar 2023 ist sie als Studierendenvertreterin an der Universität tätig. Die Tochter der Bf hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum weder ein Kind geboren noch war sie schwanger…
…gehabt, Vorlesungen besucht und Prüfungen abgelegt. Anbei übermittelte die Bf diverse Dokumente (Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin im Sinne des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz sowie Sammelzeugnisse vom 03.03.2022); die Unterlagen würden den Studienfortschritt und die Tätigkeiten von ***M*** bei der ÖH beweisen…
…Am 11. Oktober hätte sie die Mitteilung erhalten, dass ab 1. Oktober kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestünde. Ihre Tochter wäre zwei Jahre als Studierendenvertreterin bei der ÖH tätig gewesen. Sie studiere in Mindeststudiendauer. Das Studium der Humanmedizin dauere 6 Jahre. Die Beschwerdeführerin beantragt, die…
…des 25. Lebensjahres am 27.12.2011 zu beziehen." Mit Schreiben vom 10.10.2011 wurde vom Berufungswerber eine Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes der Tochter nachgereicht. Über die Berufung wurde erwogen: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I 111…
…Lehramtsstudium (abgelegte Prüfungen in den Fächern Mathematik sowie Informatik und Informationsmanagement) und das Bachelorstudium Informatik 4) Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin: Sachbearbeiterin in der Studienvertretung Informatik von 03/2008 bis 06/2009 In einem Ergänzungsersuchen vom 23.10.2009 wurde die Berufungswerberin um…
…nicht stützen, da sie keine geeigneten Unterlagen beigebracht hat, dass der Sohn als Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter, BGBI. II Nr. 83/1999…
…Auslegung und eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden, seien Zeiten als Studienvertreterin/Studienvertreter in einem anderen EU-Mitgliedstaaat jedenfalls als Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin/Studierendenvertreter im Sinne des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes gleichzuhalten und würden entsprechend die Anspruchsdauer hinsichtlich der Familienbeihilfe verlängern. Zu § 2 Abs 1 lit…
…der Eingabe vom 29.07.2024 übermittelt die Bf. einen Screenshot vom 20.02.(2024), abgebildet ist das Formular der ÖH "Erklärung der Zeiten der Tätigkeit als Studierendenvertreterin/Studierendenvertreter im Sinne des Hochschülerschaftsgesetzes". Ersichtlich ist daraus der Hinweis, dass ein Verlängerungssemester für Familienbeihilfe nur zustehe…
…zu diesen zumindest angetreten wird (VwGH 17.9.1990, 89/14/0070). Gem. § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 können Zeiten als Studierendenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme die vorgesehene Studienzeit verlängern…
…Nr. 291/1986. Allgemeine Voraussetzungen (gem. Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter, BGBI. II Nr. 83/1999) für die Verlängerung der höchstzulässigen Studienzeit ist die Ausübung einer der folgend genannten Tätigkeiten…
…gezählt. Die Studentin hätte also jedenfalls Anspruch bis inkl. Wintersemester 2022. Aufgrund von Tätigkeiten als Studierendenvertreterin kommt es zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer von (maximal zulässigen) vier Semestern. Allerdings würde der Anspruch "normalerweise" dennoch mit dem 24. Geburtstag und somit mit Februar 2024 enden. Aufgrund…
…Covid-Semester" nicht gezählt. Die Studentin hätte also jedenfalls Anspruch bis inkl. Wintersemester 2022. Aufgrund von Tätigkeiten als Studierendenvertreterin kommt es zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer von (maximal zulässigen) vier Semestern. Allerdings würde der Anspruch "normalerweise" dennoch mit dem 24. Geburtstag und somit mit Februar…