…aus dem Vorstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien nachgewiesen. Die Wartezeit für den neuerlichen Anspruch auf Familienbeihilfe verkürzt sich daher auf 2 Semester. Es wurde mit Wintersemester 2016/17 nicht nur der Studienort gewechselt, sondern auch die Studienrichtung. Name und Lehrinhalte sind ähnlich, aber nicht ident…
…Ein Studienwechsel, bei welchem die gesamte Vorstudienzeit auf das neue Studium angerechnet wird ist grundsätzlich nicht „schädlich“. Wenn der Studienerfolg nach ECTS-Punkten bemessen wird, hat das Arbeitspensum pro Studienjahr für alle Studienrichtungen 60 ECTS zu umfassen (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG 2002). Daher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. März 2011, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 21. Februar 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für x, für die Zeit ab April 2010 entschieden…
…Studienwechsel zu gelten. Denn nicht als Studienwechsel gelten: - der Umstieg auf den neuen Studienplan (vom Bachelorstudim Wirtschaftswissenschaften auf das Diplom neu Wirtschaftswissenschaften) - ein Wechsel des Studienorts bei gleichbleibender Studienrichtung (Studium war in Wien und ist in Linz das Studium Wirtschaftswissenschaften) - Eine Studienänderung, bei der die…
…wo er die Studienrichtung Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft inskribierte. In der Folge wurde seitens des Finanzamtes ein an die Mutter des Studierenden als anspruchsberechtigte Person nach dem FLAG 1967 gerichteter Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beiträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum März 2009…
…jedoch nicht in Internationalen Wirtschaftswissenschaften abgelegt habe. Wie aus den Studienplänen zu ersehen sei, seien jedoch die ersten Abschnitte beider Studienrichtungen beinahe ident und würden sich nur dadurch unterscheiden, dass in Internationale Wirtschaftswissenschaften eine zusätzliche Sprache verlangt werde. Die Tochter sei aus folgenden Gründen auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Jänner 2015, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für…
…dass nicht allein der Wechsel der Einrichtung ausschlaggebend ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob damit auch die Studienrichtung gewechselt wurde. Im Streitfall wurde dies insbesondere deshalb verneint, da mit dem Wechsel der Einrichtung dasselbe Ausbildungsergebnis erreicht wurde. Die Tochter der Berufungswerberin hat an der Universität…
…Anforderungen gleichwertig sind, ................................. In gegenständlichem Fall steht fest, dass die Berufungswerberin für den Zeitraum, in dem die Tochter lediglich einzelne Kurse im Rahmen verschiedener Studienrichtungen belegt hatte, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hatte. Erst mit Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften bestand Anspruch auf Familienbeihilfe. Zu prüfen…
…dieser Universität zugelassen ist. Ausgestellt wurde diese Bestätigung am 16. September 2003. Mit Schreiben vom 6. Juli 2006 wurde das Studienblatt für das Sommersemester 2004 (ausgestellt von der Universität Wien und betrifft die Zulassung für die Studienrichtung Publizistik- und Kommunikationswissenschaften), die Matrikelnummer, die Studienbestätigung für…
…die Bw. gebeten, einen Nachweis der Studienkommission der UA vorzulegen, wann die Tochter die letzte der für den ersten Studienabschnitt der Studienrichtung A erforderlichen Prüfungen bestanden hat. Aufgrund einer Anfrage der rechtlichen Vertretung, bis wann mit einer Entscheidung des Finanzamtes zu rechnen sei, wurde vom…
…Tochter des Bf. begann das Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit Sommersemester (SS) 2006 an der UniversitätC und wechselte mit Wintersemester (WS)2010/2011 an die Universität D. unter Beibehaltung der genannten Studienrichtung. Eine Anerkennung von abgelegten Prüfungen im Rahmen des Rechtswissenschaftsstudiums in C. ergibt sich aus…
…Tochter der Bf. begann das Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit Sommersemester (SS) 2006 an der UniversitätC und wechselte mit Wintersemester (WS)2010/2011 an die Universität D. unter Beibehaltung der genannten Studienrichtung. Eine Anerkennung von abgelegten Prüfungen im Rahmen des Rechtswissenschaftsstudiums in C. ergibt sich aus…
…Instanz davon aus, dass durch den Wechsel von der Universität Wien zur Universität Salzburg, jeweils die Studienrichtung der Rechtswissenschaften, aufgrund unterschiedlicher Studienpläne keine Gleichwertigkeit der Studien gegeben sei, weshalb ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Der Sohn des Bw setzte im Wintersemester 2009 das Studium der Rechtswissenschaften…
…01 studierte der Sohn des Bw. an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien und war in der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik inskribiert. Im vorzitierten Erkenntnis führt der Verwaltungsgerichtshof begründend aus: "Das FLAG enthält keine Definition eines Studienwechsels und verweist und § 2 Abs…
…volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeiten bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Dies gilt analog auch im Fall eines Wechsels der Studienrichtung bei einem Doppelstudium, dabei sind allerdings die Zeiten, die in dem neuen Studium bereits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15.11.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2016 bis…
…Weiters wurde eine Studienbestätigung für die Studienrichtung "Finanz- und Versicherungsmathematik" das Wintersemester 2009/10 betreffend vorgelegt. Mit Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen vom 12.10.2009 für MB für den Zeitraum März 2008 bis September 2009 wurden Familienbeihilfe…
…dass der Sohn der Bw. an der Universität Wien ab dem Wintersemester 2004/05 in der Studienrichtung "Rechtswissenschaften" zur Fortsetzung gemeldet war; mit Sommersemester 2007 wechselte er zur Universität Linz unter Beibehaltung der Studienrichtung "Rechtswissenschaften". Der erste Studienabschnitt umfasst an beiden Universitäten drei Semester. Dies…
…des Austrittes, das Studienblatt für das Wintersemester 2004, wonach der Sohn des Berufungswerbers seit 30. September 2004 in den Studienrichtungen "B 101 Rechtswissenschaften (UniStG)" und "B 033 505 Bakkalaureatsstudium Soziologie" gemeldet ist, mit einer Fortsetzungsbestätigung für dieses Semester, und ein Übersichtsblatt "Bekanntgabe der 13 Stunden…