19. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) 19.1. Steuerschuldner - Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) 19.1.1. AllgemeinesÜbergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 19.1.1.1. Übergang der SteuerschuldAllgemeines (Rechtslage 1.1.2004 bis 31.12.2009…
…die Entwicklung der Energiekosten in Österreich seit dem Beschluss der VO Anfang Oktober 2022 stark rückläufig war. Auch daran gemessen lag kein Erfordernis des Gesetzgebers, Maßnahmen gegenüber Stromhändlern aufgrund behaupteter ungerechtfertigt erzielter Übergewinne zu treffen, vor. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern untereinander Zu der von der Bf…
…die Beitragspflicht einbezieht oder nicht." Der Verfassungsgerichtshof ortet keine unsachliche Ungleichbehandlung von Stromerzeugern einerseits und Stromhändlern sowie Fernwärmeversorgern andererseits. Er führt hierzu im zitierten Erkenntnis wie folgt aus: "7. Auch das Bedenken, der EKB-S sei deshalb unsachlich, weil Stromhändler und andere Akteure am Energiemarkt…
…I Nr. 149/2002): Hinsichtlich des An- und Verkaufs von Ökostrom besteht ein Leistungsaustausch zwischen den jeweiligen Ökostromerzeugern und der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) sowie zwischen der OeMAG und den jeweiligen Stromhändlern. Der An- und Verkauf von Ökostrom durch die OeMAG stellen Umsätze dar…
…1): Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (Punkt 4.1.2) Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip (Punkt 4.1.3) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern (Punkt 4.1.4) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern (Punkt 4.1.5) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern (Punkt 4…
…Abs 1 Z 2 EKBSG). Die Veräußerung von Strom durch Stromhändler unterliegt somit nicht der Abgabepflicht (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 49). Abgesehen davon, dass sich das Geschäftsmodell der Stromhändler von dem der Stromerzeuger unterscheidet, kann dem Gesetzgeber nicht entgegengetreten werden…
…die Beitragspflicht einbezieht oder nicht." Der VfGH ortet keine unsachliche Ungleichbehandlung von Stromerzeugern einerseits und Stromhändlern sowie Fernwärmeversorgern andererseits. Er führt hierzu im zitierten Erkenntnis wie folgt aus: "7. Auch das Bedenken, der EKB-S sei deshalb unsachlich, weil Stromhändler und andere Akteure am Energiemarkt…
…von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern (Punkt 4.1.4) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern (Punkt 4.1.5) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern (Punkt 4.1.6) - Rückwirkende Anwendung des EKB-S (Punkt 4.1.7) Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit (Punkt 4.2). Die…
…das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art 17 GRC - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern - Rückwirkende Anwendung des EKB-S Möglicher Missbrauch der Abgabenform Verstoß gegen…
…17 GRC - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern - Rückwirkende Anwendung des EKB-S Möglicher Missbrauch der Abgabenform Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit. Die belangte Behörde wies…
…bzw. Stromhändlern und der Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und damit ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 21.6.2024 mit dem Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Festsetzung des EKB-S iHv 0,00 €…
…gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und den Gleichheitssatz (aufgrund der Ungleichbehandlung von Stromerzeugern einerseits und fossilen Energieträgern bzw. Fernwärmeversorgern bzw. Stromhändler andererseits, der Ungleichbehandlung von Stromerzeugern untereinander sowie aufgrund eines Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot) an. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die ***Bf1*** (Beschwerdeführerin) erzeugt Strom aus…
…Produkt ergebe. Maßnahmen zur Erlösbeschränkung bei Stromerzeugern seien in Bezug auf die Endverbraucherpreise also wirkungslos. Eine Beeinflussung des Preises der Endverbraucher wäre nur durch eine Erlösabschöpfung bei Stromhändlern möglich gewesen. Die Erlösabschöpfung der Stromerzeuger gemäß EKBSG träfe also die Falschen. Der verfassungsgesetzliche Gleichheitsgrundsatz verbiete dem…
…Die Gleichbehandlung von Sonnenenergie mit anderen Energiequellen sei nicht diskriminierungsfrei. Es bestehe eine unionsrechtswidrige Ungleichbehandlung der Veräußerung von Strom durch Betreiber von Photovoltaikanlagen gegenüber Stromhändlern oder der Lieferung von Fernwärme. Die Ungleichbehandlung von Strom und fossilen Energieträgern nicht diskriminierungsfrei. Die Deckung von Investitions- und Betriebskosten…
…einsetzten, teurer einkaufen mussten. Anhand des Vorbringens der Bf. kann daher nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber Stromhändler und Fernwärmeversorger gegenüber Stromerzeugern privilegiert hätte. Art. 6 der EU-NotfallmaßnahmenVO legt die Begrenzung der Markterlöse, die Stromerzeuger aus erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Windenergie erzielen, mit…
…mit Bundeskanzler Karl Nehammer) werde aber gerade durch die Energiekrisenbeitrag-Strom im vorliegenden Fall wie bereits erwähnt nicht erreicht, da die Gesellschaft ausschließlich an Geschäftskunden und Stromhändler verkaufe. Eine Reduktion der Preise für Endkunden (und damit der behauptete Sozialzweck der Norm) werde auch deshalb damit…
…Maßnahmen zur Einnahmebeschränkung bei den Stromerzeugern seien in Bezug auf die Endverbraucherpreise beinahe wirkungslos. Das EKBSG sei keine Barriere, die Stromhändler davon abhält, Elektrizität zu unterschiedlichen Preisen (egal ob niedrig oder hoch, direkt von den Erzeugern oder über den Markt) zu erwerben und sie mit…
…die Beitragspflicht einbezieht oder nicht." Der VfGH ortet keine unsachliche Ungleichbehandlung von Stromerzeugern einerseits und Stromhändlern sowie Fernwärmeversorgern andererseits. Er führt hierzu im zitierten Erkenntnis wie folgt aus: "7. Auch das Bedenken, der EKB-S sei deshalb unsachlich, weil Stromhändler und andere Akteure am Energiemarkt…
…weil Stromhändler, die den Strom an die Endkunden weiterverkauften, vom Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom ausgenommen seien. Die Preise seien daher trotz Einführung der Erlösabschöpfung hoch geblieben. Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sei nicht an die richtigen Akteure adressiert. Es hätten vielmehr auch Stromhändler…
…weil Stromhändler, die den Strom an die Endkunden weiterverkauften, vom EKBSG ausgenommen seien. Die Preise seien daher trotz Einführung der Erlösabschöpfung hoch geblieben. Das EKBSG sei nicht an die richtigen Akteure adressiert. Es hätten vielmehr auch Stromhändler und darüber hinaus bspw Fernwärmeversorger zur Abfuhr eines…