…welche nach landesgesetzlichen Vorschriften gefördert worden sei. Nach § 23ff des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 werden die zu fördernden Maßnahmen detailliert aufgezählt. In der gegenständlichen Förderungszusage (GZ.: 14-64 120 4879) werde erstens dezidiert angeführt, dass es sich um eine Sanierungsförderung handle und zweitens fänden sich die…
Eine Zahlung auf ein Verrechnungskonto mit Verfügungsmacht des Zahlers begründe weder dem Grunde noch dem Zeitpunkt nach einen Abfluss; dies gelte allgemein bei Zahlungen, die zu einer Gutschrift beim Empfänger zugunsten des Zahlers führten. Es liege nur ein Buchungsvorgang vor, der zu keiner Verausgabung führe…
…einer Wohnhaussanierung, dann gilt auch der Dachbodenausbau als begünstigte Maßnahme, wenn dies in den einzelnen landesgesetzlichen Vorschriften - im vorliegenden Fall wird zufolge § 24 Abs. 1 Z 12 Stmk. WFG 1993 auch die "Schaffung von Wohnungen in Gebäuden, die den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 unterliegen…
Errechne man aber, ausgehend von den ermittelten Einkünften aus der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit die daraus resultierenden zahlungswirksamen Überschüsse bzw. Mittelabflüsse, so zeige sich, dass sich allein aus der Anschaffung bzw. Sanierung des Objektes und aus den laufenden (negativen) Cash Flows ohne Tilgungskomponente des Förderungsdarlehens im…
…Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, für die eine Zusage für eine Förderung nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 - Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993) vorliegt, getätigt werden. Unter anderem sind nach § 24 Abs. 1 Z 12 Stmk. WFG 1993 auch…
…auf die Berufungsausführungen vom 12. September 2005, die Feststellungsbescheide 1997 bis 2002 betreffend, verwiesen. Darin wird zu Punkt 1) ua. ausgeführt, dass für die gegenständlichen Um- bzw. Ausbaumaßnahmen nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz (Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993), viertes Hauptstück, eine Förderung für die…
…200 Abs. 2 BAO endgültig sowie in den für die Jahre 2000 bis 2002 erstmals erlassenen Feststellungsbescheiden. In der dagegen gerichteten Berufung wird zu Punkt 1) ua. ausgeführt, dass für die gegenständlichen Um- bzw. Ausbaumaßnahmen nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz (Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25…
…Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, für die eine Zusage für eine Förderung nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 - Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993) vorliegt, getätigt werden. Unter anderem sind nach § 24 Abs. 1 Z 7 Stmk. WFG 1993 die…
…1990, 88/16/0148; 2.7.1998, 97/16/0269). § 53 des Stmk. Wohnbauförderungesetzes LGBl. 25/1993 entspricht hinsichtlich des Veräußerungsverbotes und des Zustimmungsgebotes dem § 22 WFG 1968, weshalb diese Rechtsprechung grundsätzlich auch im gegenständlichen Fall Beachtung finden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass…
…2004. Kurz davor beantragte der Bf im Okt. 2005 eine Förderung seines Sanierungsprojekts nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 (St. WFG 1993). In Abweichung vom bewilligten Bauprojekt aus 7/2000 lag dem Antrag an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Stmk. LReg) vom 6.Okt 2005 auf…
…In diesem Vertrag ist ua. ausdrücklich festgehalten, dass das Bauvorhaben mit Hilfe von Förderungsdarlehen des Landes Steiermark nach den Richtlinien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 (WGG 1979) und des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1989 (Stmk. WFG 1989) errichtet wird, dass die Wohnungeigentumswerber (WEB) die vertragsgegenständliche Wohnung zum Zwecke der…
…Form eines Annuitätenzuschusses über einen Betrag von 619.786,00 Euro auf die Dauer von fünfzehn Jahren gewährt worden. Die in dem Zusammenhang ergangene Förderungszusicherung, welche sich auf die Bestimmungen des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 stütze und die GZ.: xxx trage, erkläre die Maßnahmen "Bad, WC…
…28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen zu Grunde, für welche eine Förderungszusage nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBI. Nr. 25/1993 idF des Verfahrenszeitraums (Stmk. WFG 1993) vorliegt. Das Stmk. WFG 1993 definiert iVm der dazu ergangenen Duchführungsverordnung, LGBI…
…Rahmen dessen das Haus ABC-Straße 102 samt der darin befindlichen Wohnungen als eines von mehreren Wohnhäusern unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (im Folgenden kurz WFG) umfassend saniert und anschließend nach Parifizierung in das Wohnungseigentum der vormaligen Miteigentümer übertragen werden sollte…
…PR" in keiner Weise zutreffe), auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären (unter Familienfremden wäre nach den Grundsätzen des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 ab dem ersten Tag der Nutzung eine dem Landesgesetz entsprechende Mietzinsbildung und Vereinbarung dokumentiert worden. Dies hätte auch die Folge…
…1-8 zur geplanten Umfassenden Sanierung, Planrechenmodelle“…). In der Folge wickelte das Unternehmen auch das Verfahren mit der Wohnbauförderstelle des Landes Steiermark zur Inanspruchnahme einer Förderung für eine „Umfassende Sanierung“ des verfahrensgegenständlichen Wohnhauses nach den Bestimmungen des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Stmk. WFG 1993) ab …
…Begründung eines Wohnsitzes liefert eine sinnvolle Erklärung für die Ausweisung der strittigen Wohnung als Eigentumswohnung des Berufungswerbers. Die von der bevollmächtigten Vertreterin des Bw. im Erörterungsgespräch am 4. Februar 2010 ohne nähere Bezugnahme auf die Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Stmk. WFG 1993), LGBl. Nr…
…sowohl hinsichtlich des Seniorenpflegewohnhauses als auch hinsichtlich der Wohnungen im Seniorenwohnhaus das monatliche Entgelt (Miete) im Sinne der Bestimmungen der §§ 13 und 14 WGG in Verbindung mit den Bestimmungen des Stmk. WFG 1993 samt den Durchführungsverordnungen, insbesondere der Durchführungsverordnung zum Stmk. WFG 1993 (§ 7 Abs…
…hinzuzurechnen. Eine Rückzahlungspflicht nach den Förderungsbestimmungen (Förderungszusicherung, Wohnbauförderungsgesetzen) tritt nur in Folge eines Förderungsverstoßes mit Zurückforderung durch den Förderer ein. Die Rückzahlungsverpflichtung ist daher lediglich eine bedingte. Nun ist die aufschiebend bedingte Gegenleistung aber genauso zu beurteilen wie eine nachträglich vereinbarte Gegenleistung im Sinne von …
Laut Fellner, Grunderwerbsteuer zu § 5, Rz 38, September 2003, können durch Zuschüsse aus Mitteln der Wohnbauförderung (Baukosten-, Annuitäten oder Zinsenzuschüsse) die von Banken gewährten Darlehen oder Kredite für den Empfänger der Zuschüsse zu einem unverzinslichen Darlehen oder Kredit insbesondere dann werden, wenn diese Zuschüsse die…