…bis September 2007 in die Jahresbetrachtung einzubeziehen. Eine Auflistung der vorgelegten Lohnabrechnungen für die Monate Jänner bis September 2007 ergibt eine Summe von 11.829,60 € an steuerpflichtigen Einkünften. Selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Sohn laut Einkommensteuerbescheid 2007 noch die Möglichkeit hatte…
…Strittig ist die Einstufung eines von der Akademie der Wissenschaften erhaltenen APART-Stipendiums in Höhe von 620.000,00 S als steuerpflichtiges Einkommen. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 wurden die im Rahmen des APART-Stipendiums ausbezahlten 620.000,-- S vorbehaltlich einer…
…2002 und am 15. Oktober 2004 für das Jahr 2003 erlassenen Einkommensteuerbescheiden wurden die in den Jahr 2002 und 2003 ausbezahlten APART-Stipendien von 45.107,14 € (2002) und 22.550 € (2003) als steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasst. In der Begründung wurde…
…versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 9.000,00 € übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Gemäß § 5 Abs. 1 lit. a FLAG bleibt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des…
…steuerpflichtige Einkommen" maßgebend. Die Familienbeihilfe verringert sich dabei in dem Ausmaß, indem der Grenzbetrag von 15.000 Euro (2023) und 16.455,00 (2024) überschritten wird. Dies ergibt somit - wie vom Finanzamt richtig berechnet - folgende Rückforderung der Familienbeihilfe: 2023: 18.823,60 Euro (steuerpflichtiges Einkommen…
…des erkennenden Senates wären auch die Voraussetzungen gegeben gewesen, das Vorauszahlungsverfahren für 2013 amtswegig wieder aufzunehmen und den ursprünglichen Vorauszahlungsbescheid auf null Euro abzuändern. Dass für einen nicht Steuerpflichtigen keine Möglichkeit besteht, die Gutschrift von Vorauszahlungen im Veranlagungsverfahren zur Einkommensteuer nach § 39 EStG zu erwirken…
…werde auf die sich danach ergebende Einkommensteuer angerechnet. Mit dem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde eine Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses des Jahres 2001 auf der Basis der Saldenliste 2001 vorgelegt. Danach ergab sich ein steuerpflichtiges Einkommen von ca…
…an 52 Tagen in Deutschland ausgeübt und das darauf entfallende Einkommen dort bereits versteuert habe. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 03.07.2025 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab, da nach Ansicht der Behörde weiterhin nicht alle für die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtige Person (…
…Sozialversicherungsbeiträge | 618,75 | 575,48 | auf den laufenden Arbeitslohn entfallende Sozialversicherungsbeiträge | 8.409,05 | 7.820,98 Steuerpflichtiges Einkommen (als Umrechnungsfaktor wird der errechnete Mittelwert zugrunde gelegt) | | CHF | EUR | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 55.676…
…Berücksichtigung der im Lohnzettel ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (320.978,20 €) abzüglich des Werbungskostenpauschales sowie den nicht endbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen (1.765,20 €) und den abzugsfähigen Sonderausgaben (120,00 €) ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 322.491,40 € errechnet…
…woraus eine Einkommensteuer von 1.840,89 € resultiere. Das Finanzamt erließ eine abweisende, mit 26. Februar 2007 datierte Berufungsvorentscheidung (ESt-Akt Bl 13f/2005). Der Sinn der Hinzurechnung von 8.000 € gemäß § 102 Abs 3 EStG 1988 sei, dass der beschränkt Steuerpflichtige nicht…
…der Sonderausgaben, der Werbungskosten und der AK-Umlage. Darüber hinaus wird die Zuverdienstgrenze (im Gegensatz zur Berechnung im Rahmen der Studienbeihilfe) nicht proportional auf die Bezugsmonate des Beihilfenbezugs gekürzt. Steuerpflichtiges Einkommen eines Kalenderjahres, das vor oder nach den Zeiträumen des Familienbeihilfenbezugs erzielt wird, ist nicht…
…für das Gerichtspraktikum bezahlte Ausbildungsbeitrag stellt aber keine Entschädigung aus einem anerkannten Lehrverhältnis dar. Mangels einer bestehenden Ausnahme ist daher das erzielte steuerpflichtige Einkommen bei der Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Der Sohn hat im ganzen Kalenderjahr 2018 Einkünfte in Höhe von 15.621,03 Euro bezogen…
…anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Seit dem Veranlagungsjahr 2014 ist die strittige Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze nicht mehr vorgesehen. Verluste sind bei der Veranlagung der Einkommensteuer somit in vollem Ausmaß mit den vorliegenden Gewinnen zu verrechnen…
…b und lit. e bis j entsprechend. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2)…
…erkennbar war, welche gelinderen Zwangsmittel den Bemühungen des Finanzamtes hätten zum Erfolg verhelfen können. Die in der Berufung geäußerte Ansicht des Bw, im Jahr 2006 kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt zu haben und daher zur Einreichung einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein, widerspricht der geltenden Rechtslage (§…
…€ 3.707,73 und nach Abzug der Sonderausgaben ein Einkommen gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 in Höhe von € 3.224,31 erwirtschaftet. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein steuerfreies Einkommen, wie vom Bw interpretiert. Hiebei handelt es sich um steuerpflichtiges Einkommen…
…2008/15/0329). Nach § 33 Abs. 3 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz) idF BGBl. I Nr. 153/2022 steht Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 61,80 Euro für jedes Kind…
…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 2023 ein steuerpflichtiges Einkommen iHv 15.946,31 €. Die darauf entfallende Steuer vor Abzug der Absetzbeträge beträgt 850,66 €. Die Beschwerdeführerin hatte ganzjährig Anspruch auf Familienbeihilfe für die Kinder ***K1***, geboren…
…Wintersemester 2023/2024 ist er für das Studium gemeldet. Im gesamten Jahr 2023 war er beim ***AG*** nichtselbständig tätig (offensichtlich als ***7***) und erzielte laut Einkommensteuerbescheid 2023 vom 19.2.2024 ein steuerpflichtiges Einkommen von 28.774,32 Euro (Bruttobezüge 43.865 Euro). Die Bf…