…der Ergänzungspunkte beigelegten Schreiben der SC Aktiengesellschaft betreffend der Teilnahme am Aktienoptionsplan ist zu entnehmen, dass die Ausgabe von Optionen auf Aktien der SC Aktiengesellschaft an ausgewählte Führungskräfte erfolgt, um diese zu motivieren. Folglich ist das Finanzamt davon ausgegangen, dass das für die Steuerfreiheit gem…
…2005 und 2007 erzielten Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen haben sich anhand der neu ermittelten Excel Tabelle verändert. Zu Ergänzungspunkt 8 und 9 Die Darstellung dieser Frage ergibt sich zum Teil aus der Beantwortung zu Frage 1). Der Kauf und Verkauf der Aktien erfolgte…
…werde von der BP im Jahre 2002 nicht anerkannt. Die steuerlichen Vertreter der Bw. argumentierten den Aktienrückerwerb als Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 und die Wiederveräußerung der rückerworbenen Aktien als Einlagevorgang. Dies werde auch auf dem Evidenzkonto so nachvollzogen und damit die Steuerfreiheit…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…
…zu einem späteren Zeitpunkt Aktien oder Beteiligungen zu einem bestimmten Kurs erwerben kann und knüpft diese Zusage an ein persönliches Verhalten des Arbeitnehmers bzw. kann sie ausschließlich von ihm ausgeübt werden, so wird zum Zeitpunkt der Zusage kein Wirtschaftsgut oder geldwerter Vorteil im Sinne des …
…diesen Umständen ist es auch richtig, dass die schwedische Gesellschaft keine Kostenweiterbelastung an die österreichische Gesellschaft vornimmt, weil der mit der Optionsausübung einhergehende Aufwand von jener Gesellschaft zu tragen ist, der die mit den Aktienoptionen honorierten Arbeitsleistungen zugegangen sind. Bundesministerium für Finanzen, 10. März 2006
Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger…
…von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten Growth Participation Units, wenn es sich hiebei um die Zuteilung von…
…1998 entfallenden Einkünfte der österreichischen Besteuerung (mit Anrechnungsverpflichtung für eine allfällige US-Steuer); die auf die Zeit von 1999 bis 2001 entfallenden Einkünfte sind - bei Nachweis einer steuerlichen Erfassung in den USA (d.h. Nachweis einer reziproken Anwendung des Kausalitätsprinzips auch auf Seiten der USA) -…
Hat ein Mitarbeiter eines multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und…
…muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der deutschen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken…
…vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften für nichtselbständige Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen haben. Ob dieser Regelfall vorliegt, muss aus…
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…
Wurde einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger vom österreichischen Arbeitgeberunternehmen im Jänner 1997 ein Aktienoptionsrecht eingeräumt, das im Juni 1999 ausgeübt wurde und das zu Einkünften in der Größenordnung von rund 25 Mio. ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht…
…der Option ein steuerlich relevanter Vorgang erblickt und folglich erst zu diesem Zeitpunkt ein Quellensteuerabzug vorgenommen wird, so ist dieser US-Steuerabzug in Österreich von einer DBA-Anrechnung ausgeschlossen. Die Ursache hiefür liegt in der abweichenden Sachverhaltsbeurteilung begründet (in Österreich stellt die Zuteilung der Optionsscheine…
…Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem. …
…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu…
…Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften entspricht § 3 Abs…
…zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor…