…ergibt | | Steuer | 155,75 Kontrollrechnung im Sinne eines Steuerbelastungsvergleiches: Der Gesetzgeber zieht eine betragliche Grenze im Sinne einer Maximalsteuer ein: Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des € 1.680 übersteigenden Betrages. Nach Ansicht des Bws. wären bei dieser Kontrollrechnung nur…
…gelten für Zwecke des Steuerbelastungsvergleiches im Ausmaß der Erstattung nicht als auf dem Einkommen lastende Steuern (zB Malta). Beispiel: Staat Y erhebt 35% Körperschaftsteuer, bei der Ausschüttung an ausländische Gesellschafter werden 6/7 (= 30%) der Körperschaftsteuer erstattet. Für den Steuerbelastungsvergleich beträgt die Steuerbelastung 5…
… 1 Abs. 3 Z 1 zweiter Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Für den Steuerbelastungsvergleich ist bei der Rückerstattung von Steuern an die ausländische Körperschaft oder ihre Anteilsinhaber (§ 1 Abs. 3 Z 4 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften; siehe Rz…
…Nr. 119/2004) - der Methodenwechsel ausgelöst werden, falls nicht auch die deutsche Gewerbesteuer in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) Rz 767: Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2022 | für die ersten 11.000 Euro | 0% | für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro | 20…
Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft (die ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden…
Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…
Wird der Gewinn einer österreichischen Tochtergesellschaft in Malta mit 35% besteuert, wobei über Antrag im Fall einer Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft 7,5% wieder refundiert werden und wird in weiterer Folge von der verbleibenden Körperschaftsteuer 2/3 an die österreichische Muttergesellschaft refundiert, sodass im…
11.13 Durchschnittssteuersatz (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988) Rz 813: Rechtslage bis zur Veranlagung 2023 (§ 33 Abs. 10 und 11 EStG 1988 idF vor BGBl. I Nr. 113/2024): Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durchschnittssteuersatz anzuwenden, ist…
19.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen 19.8.1 Allgemeines Rz 1100: Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988§ 67, Rz 1103 Abs. 8 lit. a EStG 1988), Kündigungsentschädigungen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988, Rz 1104a), Kündigungsentschädigungen undbei Auszahlung bis…
4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 genau diejenige, die in den Steuerbelastungsvergleich einbezogen ist (siehe Rz 1239) und im Falle des § 10 Abs. 5 KStG 1988 die nach Rz 1242 ermittelte. Sie ist als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Muttergesellschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…Verfolgung legitimer Ziele in kohärenter und systematischer Weise gerechtfertigt sind. Damit sind aber auch die Darstellungen der Bf. in ihrem ergänzenden Schriftsatz vom 27.5.2019 (Steuerbelastungsvergleich) nicht mehr relevant. Im Vorlageantrag vom 5.12.2018 ergänzt die Bf. ihr bisheriges Vorbringen durch die Behauptung…
…welche der Spielbankkonzessionärin aufgrund von regulatorischen Anforderungen entstehen, haben in einem Steuerbelastungsvergleich außer Acht zu bleiben (vgl. Punkt 2.2.2). Sofern regulatorische Kosten auf Seiten der Spielbankkonzessionärin entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden, ist auf Seiten der Spielbankkonzessionärin allerdings auch…
…Zweifel, dass die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Luxemburg entrichtet wurden. Die folgenden Argumente sprechen damit für die Anrechnung der Luxemburger Gewerbesteuer: Schon die Verwaltungsübung geht im Allgemeinen davon aus, dass für den Steuerbelastungsvergleich nicht nur die Körperschaftsteuer selbst, sondern auch mittelbare Steuern (sämtliche Steuern, die…
…Ergänzend werde dazu nunmehr folgender Steuerbelastungsvergleich vorgenommen: | 2010 | Euro | Einkünfte insgesamt | 234.267,02 | österreichische Steuer daraus wäre | 106.845,00 | Italienische Steuerbelastung im Vergleich dazu (ohne einbehaltene Abzugssteuer) | 1.320,00 | 2011 | Euro |…
…und ausländischen Fonds. Selbst wenn das Gemeinschaftsrecht eine Gleichstellung der Besteuerung von Kapitalerträgen innerhalb der (inländischen und ausländischen) Kapitalanlagefonds einerseits und im Vergleich zu Direktveranlagungen andererseits erforderlich machen sollte, setzte der anzustellende Steuerbelastungsvergleich jedenfalls den Nachweis voraus, wie sich die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…