…potentiell der Abgeltungswirkung der Steuerabkommen unterliegen, ein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze erzielt (je nach Fallkonstellation € 11.000,- bis € 13.093,-). Beispiel: X erzielt in Österreich laufend nSA-Einkünfte in Höhe von € 9.000,- jährlich; daneben hat er in Liechtenstein Zinseinkünfte aus einem…
…jährlichen Kontostand zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 Steuerabkommen-Liechtenstein. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG…
…jährlichen Kontostand zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 Steuerabkommen-Liechtenstein. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG…
…jährlichen Kontostand zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 Steuerabkommen-Liechtenstein. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG…
…auf Erstattung gemäß Art. 14 Abs. 3 des Steuerabkommens Liechtenstein bestehen kann, wenn eine betroffene Person von einer unzutreffenden Vorstellung vom Inhalt und den Folgen der Erklärung ausgegangen ist und aus den Umständen dem Erklärungsempfänger ein solcher Irrtum offenbar auffallen musste (vgl. Rummel in Rummel…
…Kontrollmitteilungen bzw. der - nach Ansicht der steuerlichen Vertretung der BF - freiwilligen Meldungen nach Art 10 Steuerabkommen-Liechtenstein für das Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen der P Familienstiftung ist für das Bundesfinanzgericht nicht ersichtlich. Nachdem kein einziges der angeführten Beweismittel - ausgenommen des dargelegten Beistatutes, wonach die…
…jährlichen Kontostand zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 Steuerabkommen-Liechtenstein. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG…
…jährlichen Kontostand zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem Inkrafttreten des Abkommens (1.1.2014) bekannt zu geben, entfällt die Einmalzahlung nach Art. 8 Steuerabkommen-Liechtenstein. Die freiwillige Meldung gilt im Falle der Feststellung einer Abgabenverkürzung als Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 FinStrG…
…0767-VI/2013, die sich nunmehr auch auf das Steuerabkommen - Liechtenstein bezieht und welcher Nachfolgendes zu entnehmen ist: "Art. 13 Abs. 3 des Steuerabkommens - Schweiz und Art. 1 4 Abs. 3 des Steuerabkommens-Liechtenstein sehen eine Erstattung der Einmalzahlung lediglich dann vor, wenn diese zur…
…Sinne des Art. 14 Abs. 3 des Steuerabkommens mit Liechtenstein erfolgt und könne der gesetzlich verankerte Anspruch auf Rückerstattung der Einmalzahlung daher nicht abgesprochen werden. Der angefochtene Bescheid sei demnach mit doppelter Rechtswidrigkeit behaftet, da zum einen eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung gemäß Art. 8 mangels…
…das Höchstgericht zur vergleichbaren Rechtslage im Steuerabkommen Liechtenstein ausgesprochen, "Voraussetzung der Einmalzahlung ist somit eine entsprechende Willenserklärung, die die betroffene Person gegenüber der liechtensteinischen Zahlstelle abzugeben hat. Auch wenn diese gemäß Art. 5 Abs. 1 des Steuerabkommens Liechtenstein ab Inkrafttreten des Steuerabkommens Liechtenstein unwiderruflich ist…
…für eine Erledigung im Sinne des § 236 BAO kein Raum verbleibe. In der Beschwerde wurde die Abänderung des angefochtenen Bescheides dahingehend begehrt, dass die Einmalzahlung gemäß Art 8 Steuerabkommen Liechtenstein in Höhe von 2.322,00 Euro gemäß § 236 Abs. 2 im Nachsichtsweg zurückerstattet werde…
…lediglich dazu angehalten gewesen, nicht versteuerte, dem Abkommen unterliegende Einkünfte darzulegen. Überdies handle es sich bei der Abgeltungssteuer entgegen der Rechtsansicht der belangten Behörde um eine Abgabe iSd BAO. Gegenteiliges lasse sich weder aus dem Steuerabkommen Liechtenstein, den hierzu vorliegenden Gesetzesmaterialien, aus § 236 BAO noch…
…Spätestens mit dem Steuerabkommen - Liechtenstein BGBI 2013/301 und dem FATCA Abkommen ist Liechtenstein keine Steueroase mehr und hatte das Finanzamt alle Ermittlungsmöglichkeiten über die Grenze. Die erweiterte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten in Bezug auf Liechtenstein tritt insoweit zurück." Anlage ./1 umfasste die Arbeitsberichte…
…Spätestens mit dem Steuerabkommen - Liechtenstein BGBI 2013/301 und dem FATCA Abkommen ist Liechtenstein keine Steueroase mehr und hatte das Finanzamt alle Ermittlungsmöglichkeiten über die Grenze. Die erweiterte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten in Bezug auf Liechtenstein tritt insoweit zurück." Anlage ./1 umfasste die Arbeitsberichte…
…Spätestens mit dem Steuerabkommen - Liechtenstein BGBI 2013/301 und dem FATCA Abkommen ist Liechtenstein keine Steueroase mehr und hatte das Finanzamt alle Ermittlungsmöglichkeiten über die Grenze. Die erweiterte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten in Bezug auf Liechtenstein tritt insoweit zurück." Anlage ./1 umfasste die Arbeitsberichte…
…wohnhaft gewesen sei und bis ins 69igste Lebensjahr gearbeitet habe. In Österreich habe der Vater einen Nebenwohnsitz gehabt und habe dort "gelegentlich ferienhalber" gewohnt. "Gemäß Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein" seien "unter gegebenen Umständen sämtliche Auflagen erfüllt, um die Pauschalsteuer zurückzufordern". Das Finanzamt wies…
Mit Schreiben vom 20.08.2015 und vom 12.05.2016 erhob die Beschwerdeführerin das Rechtsmittel der Beschwerde und führte - entscheidungsrelevant - dazu Folgendes aus: "1 Sachverhalt: 1.1 Freiwillige Meldung unter Steuerabkommen Österreich-Liechtenstein: Mit Schreiben vom 3. November 2014 erstatteten wir namens und auftrags…
…steuerfreie Substanzauszahlung vorlägen. Wie im Schreiben vom 17.4.2020 bringt die Bf zunächst vor, dass die X Stiftung mit Inkrafttreten des Steuerabkommens-Liechtenstein intransparent geworden sei, demgemäß sei die Zuwendung im Jahr 2015 von der X Stiftung an die Y Stiftung erfolgt, welche mit…
…keine Steuererklärungen gelegt. 5 Rechtzeitigkeit der Ergänzung zur freiwilligen Meldung: Die Ergänzung zur freiwilligen Meldung ist rechtzeitig, insbesondere erfolgte bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Steuerabkommens Österreich - Liechtenstein keine Tatentdeckung oder wurden Verfolgungshandlungen gesetzt. Die betroffenen Vermögenswerte stammen darüberhinaus nicht aus einer in § 165 Abs…