…der Suchanzeige, dass das EG-Dienstsiegel Nr. xy nur in der Zeit vom 13. November 1995 bis 18. November 1997 im Einsatz war und der Verdacht auf Stempelfälschung bestehe. Das Hauptzollamt Wien machte gegenüber der Bf. mit Bescheid vom 4. November 2002, Zl. 100/55085…
…Steuergebiets eingetretenen oder als eingetreten geltenden Unregelmäßigkeit nicht am Bestimmungsort angelangt ist, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bf. von den Stempelfälschungen Kenntnis erlangt hat, bereits abgelaufen war, kann im Sinne einer gemeinschaftskonformen Auslegung der einschlägigen Norm der Bf. diese Frist nicht entgegen gehalten werden…
…und deshalb Eingangsabgaben in Höhe von € 0,00 festgesetzt worden. Eine nachträgliche Überprüfung der Präferenznachweise habe ergeben, dass es sich um Stempelfälschungen handle. Weiters sei jeweils kein durchgehendes Frachtpapier als Nachweis der Direktbeförderung vorgelegt worden. Dagegen richten sich die Berufungen vom 28. Dezember 2006…
…da festgestellt wurde, dass die jeweiligen Ursprungszeugnis nicht durch die berechtigte Stelle bestätigt wurden und es sich demnach um Stempelfälschungen handelt, weiters nicht den Formerfordernissen entsprechen und damit für eine Präferenzzollbehandlung ungeeignet sind. Weiters lag kein durchgehendes Frachtpapier ab Bangla Desh als Nachweis der Direktbeförderung…
…Heizöle, zum Verheizen oder steuerbegünstigt mit einem Steuersatz von € 60 je 1.000 kg. Dazu ist festzuhalten, dass vom Zollamt lediglich bei der Sendung vom 21. Februar 2013 an die M (BG) eine Stempelfälschung festgestellt wurde. Nur der Bescheid vom 7. Mai 2013, Zahl…
…dass vielleicht im Zuge einer Massenabfertigung die Registrierung dieses Ausfuhrvorganges unterblieben ist, bleibt offen. Auch die Variante, dass Stempelfälschung im Spiel sei, ist nicht erwiesen (wenn kriminelles Handeln vorliegt, wäre ein ausführlicherer Hinweis der Behörde des Ausfuhrlandes zu erwarten). Es ist aber auch zu vermerken…
…Zl. a., wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen der Bf. hinsichtlich der Stempelfälschung (Punkte 1 und 17 der Berufung) wird vom Zollamt X. entgegnet, die Fälschung des Einfuhrdokumentes sei vom Sachbearbeiter (zunächst) nicht erkannt worden. Dem Begünstigten seien Handlungen Dritter, die direkt oder…
…a., wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen der Bf. hinsichtlich der Stempelfälschung (Punkte 1 und 17 der Berufung) wird vom Zollamt X. entgegnet, die Fälschung des Rundstempelabdruckes am vermeintlichen russischen Einfuhrdokument habe im Rahmen der formellen Prüfung zunächst nicht erkannt werden können. Erst…
…Jänner 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen der Bf. hinsichtlich der Stempelfälschung wird von der Behörde entgegnet, die Stempelabdrucke auf dem vorgelegten Verzollungsnachweis würden erheblich von zum damaligen Zeitpunkt in Gebrauch stehenden russischen Zollstempeln abweichen, zumal augenscheinlich ein Ringgeflecht im inneren Teil…
…F 713 Fälle mit Begleitendem Verwaltungsdokument VSt2 festgestellt. Auskunftsersuchen an Zollbehörden anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union haben in bei 552 der 713 Fälle ergeben, dass Stempelfälschungen vorliegen. Die verwendeten Stempel unterscheiden sich nach den Angaben der ersuchten Zollämter von den von den Zollbehörden benützten Stempeln…
…Stempelbildes, des Stempelinhaltes und der periodisch geänderten Kontrollziffer von den Behörden festgestellt werden, ob es sich um Stempelfälschungen handelt. Aufgrund der Problematik der Überprüfbarkeit der Zollstempel auf etwaige Fälschungen dürften auch nach deutscher Rechtslage nach Ansicht der OFD Koblenz (Verfügung vom 6. Jänner 2006, S…
…Bf. ein, Überprüfungen der Zollstempel durch die belangte Behörde hätten keine Zweifel an der Echtheit der Stempel ergeben. Von den slowenischen Behörden sei der Verdacht der Stempelfälschungen zunächst nur inoffiziell geäußert worden. Obwohl diese später mitgeteilt hätten, die Echtheit der Stempel könne nicht bestätigt werden…
…ein Liefernachweis für mich, falls aus Russland eine Reklamation bzgl des Fleisches bzw Warensorte gekommen wäre. Diese Ladelisten wurden von Herrn M erstellt." Die Aussagen des J erscheinen dem Senat glaubwürdig, weil er die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Stempelfälschungen nicht belastete. Im Gegenteil; er nahm…
…ein Liefernachweis für mich, falls aus Russland eine Reklamation bzgl des Fleisches bzw Warensorte gekommen wäre. Diese Ladelisten wurden von Herrn M erstellt." Die Aussagen des J erscheinen dem Senat glaubwürdig, weil er die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Stempelfälschungen nicht belastete. Im Gegenteil; er nahm…
…ein Liefernachweis für mich, falls aus Russland eine Reklamation bzgl des Fleisches bzw Warensorte gekommen wäre. Diese Ladelisten wurden von Herrn L erstellt." Die Aussagen des I erscheinen dem Senat glaubwürdig, weil er die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Stempelfälschungen nicht belastete. Im Gegenteil; er nahm…
…Liefernachweis für mich, falls aus Russland eine Reklamation bzgl des Fleisches bzw Warensorte gekommen wäre. Diese Ladelisten wurden von Herrn N erstellt." Die Aussagen des Matvei I erscheinen dem Senat glaubwürdig, weil er die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Stempelfälschungen nicht belastete. Im Gegenteil; er nahm…
…Liefernachweis für mich, falls aus Russland eine Reklamation bzgl des Fleisches bzw Warensorte gekommen wäre. Diese Ladelisten wurden von Herrn N erstellt." Die Aussagen des J erscheinen dem Senat glaubwürdig, weil er einerseits die betroffenen Unternehmen hinsichtlich der Stempelfälschungen nicht belastete. Im Gegenteil; er nahm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 7. Juni 2006 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, AdrBf, über die Beschwerde vom 01.07.2019 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien MA 67 vom 20.06.2019, MA67/1967000379195/2019, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5…