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UFSW RV/2634-W/08Ein subsidiär Schutzberechtigter, der Grundversorgung bezieht, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (20.07.2007), ersichtlich ist, widerspricht § 3 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetz der Statusrichtlinie AB.. L 304/12 vom 30.9.2004, umzusetzen bis 10.10.2006. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Flüchtlinge und subsidiär…

UFSW RV/3421-W/07Ein subsidiär Schutzberechtigter, der Grundversorgung bezieht, hat keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2008

…mit dem das Kinderbetreuungsgeld geändert wird ( 20.7.2007), ersichtlich ist, widerspricht § 3 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes der Statusrichtlinien ABl.L 304/12 vom 30.9.2004, umzusetzen bis 10.10.2006. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Flüchtlinge und subsidiär…

UFSW RV/3488-W/08Eine Person, der der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, hat nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhält und unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…mit dem das Kinderbetreuungsgeld geändert wird ( 20.7.2007), ersichtlich ist, widerspricht § 3 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes der Statusrichtlinien ABl.L 304/12 vom 30.9.2004, umzusetzen bis 10.10.2006. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Flüchtlinge und subsidiär…

UFSW RV/3486-W/08Eine Person, der der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, hat nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhält und unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…mit dem das Kinderbetreuungsgeld geändert wird ( 20.7.2007), ersichtlich ist, widerspricht § 3 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes der Statusrichtlinien ABl.L 304/12 vom 30.9.2004, umzusetzen bis 10.10.2006. Diese Richtlinie regelt unter anderem die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Flüchtlinge und subsidiär…

BFG RV/7104898/2015Kein Familienbeihilfeanspruch subsidiär Schutzberechtigter während Nichterwerbstätigkeit infolge Arbeitsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2016Teil 1/3

…ist überdies vor dem Hintergrund einschlägiger europarechtlicher Regelungen bedenklich. So sieht die im April 2004 verabschiedete so genannte ,Statusrichtlinie' (ABl. L 304/20 vom 30.9.2004), die bis 10. Oktober 2006 in innerstaatliches Recht umzusetzen war, in Artikel 28 die Gewährung von Sozialhilfeleistungen an…

BFG RV/7102844/2016Familienbeihilfe bei Zweckänderung der Aufenthaltsbewilligung (Studierender/Schüler)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017Teil 1/2

…Rates vom 29.4.2004 über die Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Statusrichtlinie) ABIEU Nr. L 304 vom 30. September 2004…

BFG RV/5101252/2015Das Unionsrecht verlangt keine Gleichbehandlung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2016

…das Unionsrecht verlangt keine Gleichbehandlung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf die Gewährung von Familienbeihilfe: Die Rechtsstellung von subsidiär Schutzberechtigten ist unionsrechtlich in der Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011 geregelt ("Statusrichtlinie"). Diese ersetzte die zuvor anzuwendende RL 2004/83/EG…

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

BMF-010304/0011-IV/8/2009Information zu der am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0011-IV/8/200923.06.2009

Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.).   Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009

VB-0310Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Vermarktungsnormengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

GK-04200. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Personenverkehr mit Kraftomnibussen, ABl. EG Nr. L 268 vom 3.10.1998 S. 10; 5. das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91.

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…ABl. EG Nr. L 74 vom 20.3.1992 S. 1; 2.die Verordnung (EG) Nr. 12/98 des Rates über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind, ABl. EG Nr. L 4 vom…

AH-4605Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.04.2024

Die Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (AH-4605) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…

UP-5100Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5100 (Arbeitsrichtlinie CARIFORUM) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

GK-04100. Einführung
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91, …

UP-4001Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

Die Arbeitsrichtlinie Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") UP-4001 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-5300Anhang 4
geltende FassungRichtlinien29.09.2017

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AH-3100Einleitung
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

…Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. September 2009

GK-0400Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Nr. 12/98 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

GK-0410Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…des Interbus-Übereinkommens dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007