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BFG RV/3100075/2014Anspruchszinsen: Bindung an Stammabgabenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2023

…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind von Amts wegen neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062…

BFG RV/6100002/2017Anspruchszinsen bei geänderten Stammabgabenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2017

…ihre Festsetzung auslösenden Bescheid jeweils eine Abgabe. Ihre Höhe wird durch einen weiteren Zinsenbescheid (zB als Folge einer Änderung des Einkommensteuerveranlagungsbescheides) nicht berührt.“ C/2. Anpassung von Zinsenbescheiden an geänderte Stammabgabenbescheide Nach Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO 3 § 205 Tz 2 sowie Tanzer in…

UFSL RV/0741-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0739-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0731-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSW RV/0406-W/11Anspruchszinsen mit Argumenten gegen Stammabgabenbescheide bekämpft; keine Anpassung der Anspruchszinsenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2011

…VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316, 0332). Eine Abänderung von Zinsenbescheiden (anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Über die Berufung gegen die darüber hinaus angefochtenen Bescheide wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wien, am 14. November 2011

UFSW RV/2370-W/10Anspruchszinsenbescheide sind an Stammabgabenbescheide gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung…

UFSW RV/0077-W/10Anspruchszinsenbescheide sind an Stammabgabenbescheide gebunden. Wird ein Stammabgabenbescheid geändert, ergeht ein weiterer Anspruchs- oder Gutschriftszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung…

UFSW RV/0015-W/05Anspruchszinsen und Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Für Anspruchszinsen besteht eine Bindung an die Höhe der im Spruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift. Eine…

UFSW RV/0466-W/05Anspruchszinsen und Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Anspruchszinsen sind an die Höhe der im Spruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Eine Abänderung von…

UFSW RV/2384-W/08Bindungswirkung des Stammabgabenbescheides für den Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.01.2009

…2001 in Höhe von € 21.436,52 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin die Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 und 2001 (Kürzung des Verlustabzuges auf Basis der stattgefundenen Außenprüfung) ein. Zu den Bescheiden über die Festsetzung der…

UFSW RV/0248-W/07Anspruchszinsen und Säumniszuschlag - Einwendungen gegen die Stammabgabenbescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2008

…10. Mai 2006 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für das Jahr 2002 in Höhe von € 3.422,59 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet die Berufungswerberin (Bw.) die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Körperschaftsteuer 2002 ein und beantragt die Nullfestsetzung bzw. Aufhebung…

UFSG RV/0485-G/07Anspruchszinsen trotz unrichtigen Stammabgabenbescheides?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2007

…im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid bzw…

UFSW RV/2050-W/03Berufung gegen Anspruchszinsen, Berufungsbegründung nur gegen Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2004

…nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht - wie von der Bw. ausgeführt - gemäß § 252 Abs. 1 (bzw. Abs. 2) BAO mit der Begründung anfechtbar, dass die im zugrunde liegenden Stammabgabenbescheid getroffenen Feststellungen rechtswidrig wären…

BFG RV/6100010/2008Anspruchszinsen bei Änderung des Stammabgabenbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2014

…Anspruchszinsen für das Jahr 2006 in Höhe von € 102,99 fest. In der rechtzeitig dagegen eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen gegen den gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheid betreffend Einkommensteuer 2006 und begehrt folglich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Vom Finanzamt wurde am 27…

UFSL RV/0734-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSL RV/0270-L/06Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2008

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…

UFSW RV/2880-W/07Anspruchzinsen - Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides wird eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2008

…Jahr 2001 in Höhe von € 83,50 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Berufungswerber die Unrichtigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (wegen Nichtberücksichtigung von Reinigungskosten für Berufskleidung) ein. Zum Bescheid über die Festsetzung der Anspruchzinsen 2001 wurde kein gesondertes…

UFSW RV/1914-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…

UFSW RV/0769-W/04Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…