…bleiben/werden. Damit ist aber eine Trennung zur beruflichen Veranlassung nicht möglich. An dieser Beurteilung kann auch die Darstellung der Berufungswerberin, dass sich eine Fortgeschrittenengruppe rund um Gymnastik- und Sportlehrer entwickelt hat, nichts ändern. Es handelt sich trotzdem um ein allgemein zugängliches Angebot. Eine ausschließliche…
…sind den als Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen, die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist Sportlehrerin an einer Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe. 1) Der Einkommensteuerbescheid 2003 ergab eine Gutschrift von 359,42 €. Zu den Abweichungen vom Antrag führte das…
…2001 um einen relativ neuen Trend gehandelt, die Veranstaltung richte sich an am Hip-Hop interessierte Personen, insbesondere Sportlehrerinnen "mittleren" Alters, die während des Studiums keine entsprechende Ausbildung erhalten hätten. Diese Personengruppe sei mit fünf Teilnehmern vertreten gewesen. Zu den Beweggründen der Teilnahmen und der…
…Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin war im Berufungsjahr u.a. als Sportlehrerin an höheren Schulen nicht selbständig beschäftigt. In der am 9.12.2002 eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 ist unter der die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BF, vertreten durch DF, vom 17. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…sei aber für ihre berufliche Ausbildung wichtig. Sie sei als Kriminalbeamtin in der B-Direktion tätig. Es werde in der Jobbörse (des Bundeskanzleramtes) oftmals ein Job als Sportlehrer angeboten; die Fähigkeiten dazu müsse sie sich selbst aneignen. Da sie sehr an einer sportlichen Tätigkeit interessiert…
…Aufwendungen nicht berücksichtigt werden könnten. Die Bf. stellte den Antrag auf Entscheidung durch den Unabhängien Finanzsenat und legte dar, dass dass sie als Sportlehrerin in einer KMS mit Sportschwerpunkt den Kurs absolviert habe, um bei Sportwochen Langlaufen anbieten zu können. Sie habe den Kurs absolviert…
…Berufungsentscheidung des UFS RV/0193-I/08 vom 27.05.2008) zur Gänze verneint. Auch in einem anderen Fall betreffend Snowboard einer Turn- bzw. Sportlehrerin hat der Unabhängige Finanzsenat (vgl. FINDOK, RV/4503-W/02 vom 28.9.2003) ebenso entschieden (ebenso RV/0717-L…
…1*** aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung seit April gar keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr hat. Tatsächlich wird sie dieses Jahr deutlich unter der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe bleiben. Weiters wird sie im Oktober das 5. Semester ihrer Sportlehrerausbildung wiederholen. Aufgrund des eigentümlichen Schultyps (BMS, Schulversuch, 6 Semester…
…aus selbstständiger als auch aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Bei der nicht selbständigen Tätigkeit handelt es sich um eine solche als Sportlehrerin und Abteilungsleiterin am ***14*** (***15***) mit einem Arbeitsausmaß von 21 Bürostunden und 9 praktischen Stunden in der Halle. Lt. Gewerbeanmeldung bei der BH ***9…
…des Verbandes_A und einzigartig in Österreich. Eine Vergütung seitens des Arbeitgebers erfolge nicht, wohl aber werde diese als Teil der verpflichtenden Fortbildung angerechnet. Da seine Frau Name_Ehegattin auch Sportlehrerin sei, spräche nichts dagegen, gemeinsam dieses Seminar zu besuchen. Hotelrechnung in Ort_A (12…
…Oktober 2009 legte die Bw. u.a. gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 Berufung ein. In dieser führte sie aus, dass sie um Berücksichtigung von Betriebsausgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sportlehrerin für Trainingsbekleidung, Schuhe und diverses Equipment, Fahrtkosten, Telefonkosten jährlich über € 750,-- ersuche."Die laut…
…und erließ neue Einkommensteuerbescheide, in die die Vergütungen für diese Trainertätigkeit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen wurden. In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen wandte die Berufungswerberin sinngemäß ein: Sie sei Vereinsmitglied des X-Vereins und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge…
…und erließ neue Einkommensteuerbescheide, in die die Vergütungen für diese Trainertätigkeit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen wurden. In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen wandte die Berufungswerberin sinngemäß ein: Sie sei Vereinsmitglied des X-Vereins und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge…
…erließ einen neuen Einkommensteuerbescheid, in den die Vergütungen für diese Trainertätigkeit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen wurden. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wandte die Berufungswerberin sinngemäß ein: Sie sei Vereinsmitglied des X-Vereins und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge…
…2005 und 2006 neue Einkommensteuerbescheide, in die die Vergütungen für diese Trainertätigkeit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen wurden. In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen wandte die Berufungswerberin sinngemäß ein: Sie sei Vereinsmitglied des XVereins und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge…
…Peer Mediation und Ballspiele unterrichte und außerdem Bildungsberaterin an dieser Schule und in der Nachmittagsbetreuung tätig sei. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sportlehrerin fahre sie 2-mal im Jahr auf Schikurs und einmal auf Projektwoche. Zudem unternehme sie mit den Schülern immer wieder ein- bzw…
…276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist Sportlehrerin an einer Hauptschule. Berufungsgegenständlich sind Werbungskosten von gesamt S 19.815,00 für ein Snowboard, Bekleidung, Erlernen…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist AHS-Turnlehrerin bzw. Sportlehrerin. Strittig ist, ob die Ausgaben für ein Snowboard in Höhe von ATS 3.000,00 Werbungskosten darstellen. Das Finanzamt gewährte die Werbungskosten…
…keine Berufsausbildung bzw. keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung vorlag". Dem widerspreche ich, da es der große Traum meiner Tochter war, Sportlehrerin zu werden, den sie auch sehr zielstrebig verfolgte. Leider erlitt sie im Rahmen des Turnunterrichts, der verpflichtender Bestandteil der Ausbildung ist, zwei schwere Unfälle…