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32 Treffer1731 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 923.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 (als Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer) ausgezahlt, so geht die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 den Begünstigungen der VereinsR 2001 Rz 772 ff vor. Beispiel: Herr X ist als Vereinsobmann…

BFG RV/7100252/2022Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023Teil 2/3

…§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu…

UFSL RV/0737-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2013Teil 2/2

…im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von 30 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit, befreit. Erfolgt der Steuerabzug…

UFSL RV/0740-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013Teil 2/2

…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von 30 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit, befreit…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… nicht aber Urlaubsabfindungen und -entschädigungen); Rz 579: die im § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 13 - 21 EStG 1988 genannten Bezüge (ua. pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer, begünstigte Auslandstätigkeit, Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, Zukunftssicherungszuwendungen, Mitarbeiterbeteiligungen, freie Mahlzeiten und Getränke); Rz 580: auf Grund…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 ausbezahlt werden. Erhält der Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, so ist eine zusätzliche Gewährung eines Freiwilligenpauschales durch die gleiche oder eine mit ihr verbundene Körperschaft nicht möglich (siehe Rz 776). Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen können unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer Reise iSd § 26 Z…

BFG RV/4100258/2024Steuerfreiheit von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16 lit c EStG 1988 nur bei begünstigten Rechtsträgern iSv § 34 ff BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2026

…§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu…

BFG RV/7102714/2021Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023Teil 2/4

…§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu…

BFG RV/4100636/2011Anwendungsvoraussetzungen für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16c EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022

…hat und auch keine Lohnkonten geführt wurden. Zu den strittigen pauschalen Reiseaufwands-entschädigungen wurde (wörtlich) festgehalten: Erhalten SportlerInnen, SportbetreuerInnen oder SchiedsrichterInnen ab 2009 pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, so sind diese bis zu € 30 (ab 2010: € 60) pro Einsatztag steuerfrei. Insgesamt können pro Monat jedoch nur…

BFG RV/2100787/2019Steuerfreiheit für Entschädigung als Trainerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.10.2020

…Die Beschwerdeführerin könne weiterhin rätseln, weshalb die Gemeinnützigkeit des Arbeitgebers aberkannt worden sei und ihr die Einkommensteuer vorgeschrieben worden sei, obwohl sie als Sportbetreuerin für einen gemeinnützigen Sportverein tätig sei. Die Abgabenbehörde habe somit die Vorfrage, dass es sich beim gegenständlichen Arbeitgeber um einen wirtschaftlichen…

BFG RV/7103642/2019Mindern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen die Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer nach § 70 (2) Z 2 EStG iVm § 99 (1) Z 1 EStG 1988 ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2019

…der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von 30 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Erfolgt der Steuerabzug vom Arbeitslohn, steht…

BFG RV/7103208/2017Haftung des Obmanns eines Fußballvereins, keine vertretbare Rechtsansicht, Sportler sind Dienstnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2019Teil 1/2

… 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes sei, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt würden, in Höhe von 60 Euro pro Einsatztag (2009: 30 Euro), höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen könnten unabhängig vom tatsächlichen…

BFG RV/5101760/20151) Pauschale Kostenersätze nach den Vereinsrichtlinien 2001 für den Platzwart eines Sportvereins 2) Vorliegen von sonstigen Einkünften oder von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2018

…der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60,00 € pro Einsatztag, höchstens aber 540,00 € pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit…

BFG RV/5100238/2013Tätigkeit als Fitnesstrainerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2017Teil 2/2

…Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit…

BFG RV/5100121/2013Tätigkeit als Fitnesstrainerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017Teil 2/2

…Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit…

BFG RV/5100585/2012Tätigkeit als Fitnesstrainerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2016Teil 2/2

…Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit…

BFG RV/5100581/2012Tätigkeit als Fitnesstrainerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2015Teil 2/2

…Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit…

UFSL RV/0728-L/10Einkünfte aus der Tätigkeit als Aerobic-Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von 30 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit, befreit…

UFSW RV/0957-W/12Werbungskosten eines Fußballtrainers
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.07.2012

…§ 34 ff BAO , deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 540 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu…

UFSF RV/0021-F/07Leistungsort eines Trainers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Rene Gsaxner, 6020 Innsbruck, Meinhardstrasse 8/IV, vom 22. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 19. Oktober 2006 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Kalendermonate Jänner, Februar, März, Mai…