…VwGH 16.12.2009, 2007/15/0208). Somit seien nicht nur die Honorare, sondern auch die Spesenersätze mit ihren jeweiligen Nettobeträgen der Umsatzsteuer zum Normalsteuersatz von 20 % zu unterwerfen. Die Vorsteuern seien mit 1,8 % des Umsatzes bemessen worden (vgl. Niederschrift über die Schlussbesprechung vom…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrer tätig gewesen. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…tätig gewesen und alle Beträge, die sie erhalten hätte, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Nach Vorlage der Berufung gab der unabhängige Finanzsenat der Berufungswerberin nach Mitteilung von der Rechtslage mittels Vorhalt die Möglichkeit, allfällige tatsächliche Aufwendungen bekanntzugeben, die die vereinnahmten Beträge kürzen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der XVerein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…im betreffenden Zeitraum in Wahrheit als Mitglied und Trainerin für den "G-Verein" im Aerobicbereich ehrenamtlich tätig gewesen sei, und die Vergütung lediglich aus Spesenersätzen im Sinne der Vereinsrichtlinien bestanden habe. Nach Vorlage der Berufung teilte der Unabhängige Finanzsenat der Bw. in einem Vorhalt mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 25. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…ehrenamtlich als Tanztrainer tätig. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Der Verein A sei Anfang 2005 gegründet worden, Vereinszweck sei die körperliche und geistige Ertüchtigung der Mitglieder durch Förderung des Sports in umfassender Art. Wesentlicher Hintergrund sei…
…A*** GmbH ausgestellten Lohnzettel zufolge bezog der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis 30. Juni 2019 nicht steuerbare Spesenersätze gemäß § 26 EStG 1988 in Höhe von 1.717,18 €. Nachdem diese das sich für diesen Zeitraum ergebende anteilige Vertreterpauschale (1.095,00…
…In seiner der Berufung teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung rechnete das Finanzamt dem im Lohnausweis angeführten Bruttolohn von 39.000 SFr den laut Lohnausweis im Bruttolohn nicht enthaltenen pauschalen Spesenersatz von 3.000 SFr sowie die Arbeitgeberbeiträge iHv 960 SFr zur vom Berufungsführer privat bezahlten Krankenversicherung hinzu…
…am 26. September 2005 einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002. In diesem Bescheid vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Spesenersätze (Mittagsentschädigungen in Höhe von pauschal 17,00 SFr pro Tag, ds. insgesamt 3.664,00 SFr) des Schweizer Arbeitgebers des Berufungswerbers nicht gemäß §…
…bekräftigte, dass sie lediglich 26.668,00 CHF Bruttolohn erhalten habe. Die monatlichen Spesenersätze seien ihr tatsächlich ausbezahlt worden, aber nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenständlich steht außer Streit, dass die Bw. dem Grunde nach im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger…
…des Bw. ab Oktober 1991 der gesetzlichen AHV beträchtliche Bruttolohnsummen gemeldet habe. Nach den Angaben des Bw. handle es sich bei diesen Bruttolohnsummen um Spesenersatz und freiwillige Spenden, welche im Jahr 2001 einem Bruttolohn in Höhe von 73.680,00 CHF entsprochen hätten. Nach den…
…wenn sie unter eine Einkunftsart des § 2 EStG 1988 fallen. Der Umstand, dass Bezüge unter dem Titel Aufwandsentschädigung bzw. Spesenersatz empfangen werden, führt nicht dazu, dass derartige Bezüge grundsätzlich von einer Besteuerung ausgenommen sind (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159). Ob ein Dienstverhältnis vorliegt…
…Arbeitnehmers am Dienstort befindet, außerhalb des Dienstortes jedoch innerhalb von 120 km liegt oder weiter entfernt als 120 km liegt? 3.Hat die Häufigkeit der Fahrten zum Sitz der Firma eine Bedeutung? 4.Wie sind Spesenersätze für Telefongebühren, Internetanschluss, anteilige Miete, Strom Heizung und Betriebskosten…
15.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale Rz 938: Im Rahmen der oben angeführten Wesensmerkmale können folgende, allenfalls zu gewichtende, Indizien für die Beurteilung eines Dienstverhältnisses nach dem Gesamtbild der Tätigkeit herangezogen werden. 15.4.3.1 Arbeitskleidung Rz 939: Die Bereitstellung der Arbeitskleidung durch den…
…ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt. Der Umstand, daß der Pilot ein monatliches Fixum samt einem pauschalen Spesenersatz erhält, spricht eher für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Die diesbezüglichen Sachverhaltsbeurteilungen können allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden…
…welche der Bw. zuerst im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und danach gegen Spesenersatz ausübte, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes darstellte und ob die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Nachfolgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt wurde…