6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…
…97/13/0078 zur Umwandlung) sondern eine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag verankert haben, ist zur Abbildung des Spaltungsvorgangs ein zweistufiges Vorgehen nötig. Die Rechtsfolgen sind in den Gesellschaftsverträgen mit den atypisch stillen Gesellschaftern entsprechend den Ausführungen in Rz 1789 und Rz 1790 darzustellen. 6.8.2…
…gemäß § 299 BAO) nach der am 15. September 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs…
…Wiedereinsetzungsantrages) nach der am 15. September 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Z…
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Z. 1 des Bundesgesetzes über die…
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Z. 1 des Bundesgesetzes über die…
…Einlagenrückzahlung 6.10.1. Allgemeines Rz 1794: Bei Spaltungen ist für die Beurteilung der Entwicklung des Evidenzkontos die einzelne Spaltungsform im Lichte der Regelungen der Art. VI UmgrStG zu betrachten. Zu unterscheiden sind Spaltungsvorgänge, die eine Umschichtung des Evidenzkontenstandes gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988…
…kommt es durch § 19 BAO zum Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger (abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge - siehe dazu Rz 118 ff). Sollte ein Spaltungsvorgang nicht unter Art. VI UmgrStG fallen (siehe Rz 1802 ff), würde auch dieser Vermögensübergang…
…zu berücksichtigen sind (siehe bspw. auch unabhängiger Finanzsenat RV/0016-S/04, vom 6. August 2004). Im Berufungsfall liegt unbestritten ein unter Artikel VI des Umgründungssteuergesetzes (=kurz UmgrStG) fallender Spaltungsvorgang vor. Die Voraussetzungen für die steuerbegünstigte Spaltung sind in den §§ 32 ff UmgrStG geregelt. Nach …
…möglich, dass die bisherigen Bemessungsgrundlagen herangezogen werden und dies als Art "vereinfachte Schätzung" zu vermerken ist? 7.3. Lösung Spaltungsvorgänge (Auf- und Abspaltungen) führen gemäß § 1 Abs. 2 Spaltungsgesetz zur (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge der jeweiligen übernehmenden Gesellschaften. Aufgrund des Sachverhaltes ist von einer Abspaltung auszugehen. Bei…
…sind somit - analog zu § 5 Abs. 1 Z 6 UmgrStG - nur side-stream-Spaltungen sowie diagonale Spaltungsvorgänge. Soweit aufgrund einer solchen Spaltung ohne Gewährung einer Gegenleistung das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der Anteile an der spaltenden Körperschaft eingeschränkt wird, gilt Folgendes: Werden in weiterer…
…1. wurde festgehalten, dass die übertragende Gesellschaft keine Dienstnehmer beschäftigte. Die vorliegenden Spaltungsvorgänge sollten den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes und des Umgründungssteuergesetzes, insbesondere dessen Bestimmungen im Artikel IV unterliegen; es würden die abgabenrechtlichen Begünstigungen dieses Gesetzes im höchsten Ausmaß in Anspruch genommen. … Die beabsichtigte Spaltung…
…VI UmgrStG auf die gegenständlichen Spaltungsvorgänge infolge fehlender Teilbetriebseigenschaft, - die Zulässigkeit der Vorschreibung von Anspruchszinsen im Zusammenhang mit der Vorschreibung von zusätzlicher Körperschaftsteuer für das Jahr 2008. Mit gegenständlichem Beschluss wird die Beschwerde gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme hinsichtlich Körperschaftsteuer 2008 erledigt. Über die…
…Gesellschaft übertragenen Vermögen gehört der den nachstehenden Bedingungen unterliegende und aus dem Vollrecht Eigentum der übertragenden Gesellschaft an den durch Punkt 1.1. und 1.2 dargestellten Spaltungsvorgänge auf sie übergangenen Liegenschaften, Liegenschafts-und Gebäudeanteilen abgeleitete Fruchtgenuss.“ Aufgrund des aufgezeigten Vertragsinhaltes hat die H AG…
…In diesem Sinne bestimmt auch § 34 Abs. 1 UmgrStG hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines unter das Spaltungsgesetz fallenden Spaltungsvorganges, dass die neue oder übernehmende Körperschaft die zum Spaltungsstichtag steuerlich maßgebenden Buchwerte fortzuführen hat. Damit sind von der übernehmenden Körperschaft auch die steuerlichen Fristen und Bewertungsregeln…