Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr., vertreten durch Dr.Dr. Hawel Wirtschaftstreuhand, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 5020 Salzburg, Eichetstraße 9-11, vom 7. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 8. April 2003, StNr. 078/9864, ErfNr…
…Auslegungsfrage ab, sondern einerseits davon, ob das Sachverhaltsbild tatsächlich bereits zulässt, von einer "gewerblichen" Softwareüberlassung auszugehen oder ob nicht bloß eine vermögensverwaltende Softwarenutzung vorliegt. Doch auch wenn diese Frage in Richtung gewerblicher Rechtsüberlassung zu lösen ist, dürfte kein Fall einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte vorliegen. Denn…
…es ein Eigentümer in der Lage sein würde. 2. Die Softwareüberlassung erfolge nicht permanent, sondern lediglich auf 3 Jahre. 3. Durch die Nichtgewährung der weiteren Freischaltung der Softwarenutzung werde der Kunde unfähig, die Softwarekopie weiterhin zu gebrauchen. 4. Die Beschwerdeführerin bleibe nach jedem Vertragsabschluss in…
…diese zu nutzen. Die Softwarenutzung muss jedes Jahr freigeschaltet werden. Ohne diese Freischaltung kann die Software nicht mehr eingesetzt werden. Aus dem Dokument ***9*** 23.11.2021 und dem E-Mail Verkehr zwischen der Beschwerdeführerin und ***9*** aus dem Jahr 2016 geht diese Beschränkung auf…
…hypothetischen Verwendungsmöglichkeit bei der Bf und für die gesamte Lizensierungsleistung befreiungsschädlich wäre (wie bei Blackrock) oder ob geprüft werden müsste, für welche Verwaltungsleistung die Softwarenutzung tatsächlich verwendet bzw. ausschließlich erbracht wurde. Folgende Zweifel und Bedenken (neben den aufgeworfenen Fragen zur Eigenständigkeit der fraglichen Leistung) des…
…| abzüglich Betriebskosten | - 3.500,00 Euro | abzüglich Mietaufwand Büro | - 12.500,00 Euro | abzüglich Kosten für Haftpflichtversicherung und Softwarenutzung | - 2.000,00 Euro | abzüglich Kosten für Sekretärin | - 29.000,00 Euro | abzüglich Kosten für Rechtsanwaltsanwärter | …
…Auch in der neueren Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird unter Zl. 94/16/0193, im Zusammenhang mit der vertraglichen Einräumung einer entgeltlichen Softwarenutzung, auf die Ausführungen des vorstehenden Erkenntnisses verwiesen. In der Richtlinie des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABI Nr…
…2002 den folgenden wesentlichen Inhalt: - Firmenbezeichnung und Adresse der rechnungsausstellenden Bf - Firmenbezeichnung und Adresse der vorgeblichen Leistungsempfängerin „Gemäß Softwarenutzungs- und wartungsvertrag vom 18.2.2002 stellen wir Ihnen für die Nutzung und Wartung der nachstehend angeführten Software für das Jahr 2002 als Entgelt in Rechnung…
…2.2002 , vgl. Beilagen ./26,33,34,41,48-51 des Schreibens vom 7.4.2017) in Rechnung gestellt. Die Zeiträume, für die die angeblichen Softwarenutzungsüberlassungen in Rechnung gestellt wurden, betrugen zum Teil jeweils ein Jahr (2002 , vgl. Beilagen ./25,32,40,47), zum Teil…
…sondern von IBM zur Leistungserbringung eingesetzt. Aus Gründen der Vorsicht wird dennoch auf die Ausführungen der Behörde zum Thema gebührenpflichtige Softwarenutzungsverträge eingegangen, Verträge über die Nutzung von Software sind - auch nach Absicht des Gesetzgebers - grundsätzlich nicht vom Gebührentatbestand des § 33 TP 5 GebG erfasst.  …
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…
0. Übersicht, Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 210 bis 225…
8.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug 8.2.1. VIP+ Die Verbrauchsteuer Internet Plattform plus (VIP+) ist eine IT-Plattform, über die neben den Verbrauchsteueranwendungen (SEED, EMCS, EVA, EKA und das Risikomanagement Verbrauchsteuern) auch die IT-Anwendung AbisZ zur Vorschreibung des Altlastenbeitrags nach dem…
1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…
1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…
2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…
Anlage 16 Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 1ga der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXV ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die…
8.1.2. EMCS Das EMCS ist ein IT-gestütztes Verfahren betreffend die Deklaration, Überwachung und Besicherung der Beförderung vstW im gesamten EU-VstGeb (Abschnitt 3.3.2. und 4.4.2.). Mit der Nutzung von EMCS soll ein sicherer Datenaustausch gewährleistet werden. Hinsichtlich der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage…