…ein Zeitraum von mindestens sieben vollen Jahren, das sind 84 Monate, verstrichen sein. 27.7.2 Wechsel der Gewinnermittlungsart, Buchwertfortführung Rz 7375: Ein seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang erfolgter Wechsel der Gewinnermittlungsart hat auf Beginn und Lauf der siebenjährigen Frist keinen Einfluss…
…37 Abs. 5 EStG 1988 für eine begünstigte Besteuerung entscheidungserheblich sind, sind sie durch die im gegenständlichen Erkenntnis angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend geklärt. Ob die Siebenjahresfrist im Zeitpunkt der Veräußerung bereits verstrichen war, ist eine auf Sachverhaltsebene zu beurteilende Frage. Wien, am 2. Mai…
…unter dem tatsächlichen Wert zu keiner Realisierung des übernommenen Vorteils. Mangels Realisierung des von Frau K übernommenen und nicht abgegoltenen Firmenwertes kann deshalb auch kein entgeltlicher Erwerb unterstellt werden, der die Siebenjahres-Frist gemäß § 37 Abs.2 Z1 EStG 1988 aF in Gang gesetzt hat…
…begünstigt ist, jedoch der Freibetrag des § 24 Abs 4 und die Dreijahresverteilung nach § 37 Abs 2 Z 1 nicht zur Anwendung gelangen können, umgekehrt weder die Siebenjahresfrist der § 37 Abs 2 Z 1, Abs 5 noch die besonderen Umstände des § 37 Abs 5 vorliegen müssen." §…
…vorgesehen. 2) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit a BAO: Die Siebenjahresfrist des § 304 lit a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005: verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit a BAO (vgl Ritz…
…dass sich der Steuersatz der Nachversteuerung nach dem Jahr der Inanspruchnahme bestimmt (§ 11a Abs.3 Satz 4 EStG). Im Sinne des Gesetzes unterliegen daher begünstige Beträge nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren nicht mehr der Nachversteuerung gemäß § 11a Abs.3 EStG. Eine darüber hinausgehende…
…Antrag des Abgabepflichtigen gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger sukzessive Gesellschaftsanteile (Mitunternehmeranteile), ist im Falle der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsanteiles der Fristenlauf für die einzelnen Erwerbsvorgänge gesondert zu berechnen…
…vorgesehen. 2) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit a BAO: Die Siebenjahresfrist des § 304 lit a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005: verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit a BAO (vgl Ritz…
…die Behörde aus, dass Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten mangels Vorliegen der Voraussetzungen (berufliche Veranlassung einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung, Zwei-Jahres-Frist bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung) nicht berücksichtigt werden könnten. Mit dem Pauschbetrag nach der Verordnung zu den Bestimmungen des § 17 Abs…
…und Ausgaben etc.), welche sieben Jahre beträgt. Der Fristlauf startet mit Schluss des Kalenderjahres, für das die Verbuchung vorgenommen wurde bzw. auf das sich der Beleg bezieht. Die Aufbewahrungsfrist endete für 2010 frühestens mit Ablauf des Jahres 2017. Frühestens deshalb, weil die Aufbewahrungsfrist sich bei…
…der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 zugrunde liegt. Nach § 304 BAO idaF …
…a) innerhalb des Zeitraums bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfreist von sieben Jahren zulässig wäre oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…ist für den Zeitraum 1.2.2002 bis 30.9.2007 (Ablauf der Sperrwirkung der obgenannten Berufungsentscheidung) wegen "entschiedener Sache" zurückzuweisen. Zeitraum Oktober 2007 bis März 2009: Gleiche Begründung wie Zeitraum 1973 bis Jänner 2002 (Ablauf der 5-Jahres-Frist) Für den Zeitraum ab 1…
…37 Abs. 5 Z 3 EStG erfüllen würde (Vollendung des 60. Lebensjahres, Einstellung der Erwerbstätigkeit sowie Erfüllung der 7-Jahres-Frist). Der Sachverhalt wurde wie folgt rechtlich gewürdigt: § 23 EStG lautet (auszugsweise): Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: … 2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen…
…58). Da im vorliegenden Fall die atypisch stille Gesellschaft bereits im Jahre 2006 mit der mit Datum1 erfolgten Konkurseröffnung über das Vermögen der M-GmbH endete, wurde somit die in § 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 normierte Siebenjahresfrist nicht erfüllt. Zulässigkeit einer Revision: Gegen…
…zurückliegende nicht verjährte Jahr war demnach das Jahr 2003. Dessen Verjährung wurde durch die innerhalb der Fünf-Jahres-Frist ergangenen Erstbescheide von Ende 2008 auf Ende 2009 verlängert und durch den Beginn der Betriebsprüfung auf Ende 2010. Der nunmehrigen Abgabenfestsetzung steht der Eintritt der Verjährung…
…auf Antrag) sieht § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005: verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit a…
…soweit sie für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, auch die Geschäftspapiere und die sonstigen Unterlagen durch sieben Jahre aufbewahrt werden. Die Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragung in die Bücher (Aufzeichnungen) vorgenommen worden ist. Die Bestimmungen über die Aufbewahrung betrifft: - Bücher…
…§ 22 Abs. 5 UmgrStG). Die in § 22 Abs. 4 UmgrStG vorgesehene 2-Jahresfrist ist für die im Abs. 5 leg. cit. normierte Begünstigung bei der Grunderwerbsteuer unbeachtlich. Die Grunderwerbsteuer ist vom Zweifachen des Einheitswertes zu bemessen. Hinweis: Für den Fall, dass die Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile…
…der Befreiung nicht mehr vor, sind die Abgabenerklärungen Kr 21 (im Original oder in archivierter Form) für das letzte Jahr der Befreiung noch weitere sieben Jahre lang aufzubewahren. Die 7-Jahres-Frist beginnt somit ab Entfall der Begünstigung (wie z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers…