…zur Kenntnis gebracht, dass Brillen nur bei Vorliegen einer Sehbehinderung als Behindertenhilfsmittel zu qualifizieren seien. Da das Vorliegen einer Sehbehinderung bislang nicht aktenkundig sei, beabsichtige das Finanzamt die Kosten für diesen Sehbehelf unter Abzug des Selbstbehaltes zu berücksichtigen, es sei denn, der Bw. weise das…
…aus der ersichtlich war, dass die Fehlsichtigkeit mit Sehbehelf ausreichend korrigiert wird und keinen Grad der Behinderung erreicht. Mit Vorhalt vom 20.9.2013 ersuchte das Finanzamt die Bf., betreffend die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 2.304,06 Euro eine detaillierte Aufstellung…
…EStG 1988 dann berücksichtigungsfähige Aufwendungen i.S. des § 34 dar, wenn es sich um Kosten einer zwangsläufig auswärtigen Berufsausbildung handelt. Aufwendungen für optische Sehbehelfe gehören dem Grunde nach zu den außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 34 EStG 1988, soweit es sich um medizinisch notwendige und…
…eine Brille für den Sohn B in Höhe von 134,78 € (Kassenanteil bereits abgezogen) nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat; eine Begründung für diese Vorgangsweise ist nicht ersichtlich. Da auch Aufwendungen für Heilbehelfe (Sehbehelfe etc.) zu den Krankheitskosten zählen (Doralt, EStG11, § 34 Tz 78…
…belegen. Weiters ersuche ich um Berücksichtigung der Kosten für die beantragte optische Sonnenbrille in Höhe von Euro 320,--. Da ich ohne Sehbehelf nicht zur Arbeit fahren kann, ist sie für mich bei Sonnenschein unumgänglich und somit zwangsläufig eine finanzielle Belastung..." Mit beim Unabhängigen Finanzsenat am…
…Kosten für Medikamente (€ 3.283,38), Kosten für Hautpflegemittel (€ 1.302,97) und Kosten für Sehbehelfe (€ 1.087,99) zusammensetzen. Bei den Kurkosten (€ 4.725,82) sei eine anteilige Haushaltsersparnis iHv € 5,23 pro Tag in Abzug gebracht worden. Im…
…als außergewöhnliche Belastung: Medikamenten- und Zahnarztkosten: € 1.249,70 Jahresbeitrag Mietervereinigung: € 50,00 Studiengebühren (für seine volljährigen Kinder): € 761,72 Gerichtsgebühren: € 450,00 Rechtsanwaltskosten: € 7.000,00 Sehbehelfe – optische Brillen (für Ehefrau und Tochter): € 830,69. Das Finanzamt beantragt…
…Entscheidungsgründe Nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung, mit der das Finanzamt zusätzlich zu bereits berücksichtigten Pauschbeträgen nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen Kosten einer zahnärztlichen Behandlung, eines Sehbehelfes sowie Aufwendungen für Medikamente als außergewöhnliche Belastung anerkannt und berücksichtigt hat, ist noch strittig, ob und inwieweit Kosten für…
…im Jahre 2008 in Höhe von € 45.385,31. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 und 2008 übermittelt der Bw. mit 2. Jänner 2009 einen Antrag, als außergewöhnliche Belastungen "Selbstbehalte für Sehbehelfe (2007), orthopädische Schuhe (2007, 2008), Medikament Thioctacid (2008), Hörgeräte und Zubehör (2008)…
…als einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig mache. Eine Brille oder Kontaktlinsen würden nicht heilen, sondern als Sehbehelf zur kurz-, mittel- oder langfristigen Überbrückung einer Sehschwäche dienen. Geheilt werde diese jedoch damit in keiner Weise. Die Ehegattin des Bf habe nach der…
…dass die als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Kosten des Sehbehelfes (797 €) nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behinderung der Bf (50 %) stehen sowie die Kosten der FSME-Impfung (45,10 €) und jene der "Cranio Sacral"-Behandlung (80 €) nicht zu berücksichtigen sind. Der…
…spezielle Bildschirmbrille benötige, für die er von seinem Arbeitgeber € 225,00 als Zuschuss erhalten habe. Über Vorhalt legte der Bw. zu seinen geltend gemachten Aufwendungen Belege vor, darunter u.a. 1. Verordnungsschein für Sehbehelfe des Dr.O, Villach, vom 15. September 2009, für eine…
…Für den Alltag verwende die Bw. einen anderen Sehbehelf, der für die Bildschirmarbeit nicht geeignet sei. Bei der Brille handle es sich um einen Sehbehelf speziell für die Bildschirmarbeit. Im Übrigen widerspreche die vom Finanzamt vertretene Auffassung der Berufungsentscheidung des UFS vom 15.4.2009…
…00,-- stamme aus Arzthonoraren von Privatärzten. Der Betrag von € 9.130,00,-- setze sich aus Kosten für einen Sehbehelf (€ 900,00,--) sowie Kosten für ein Auslandsstudium (€ 8.230,00,--) des Sohnes M zusammen. Dieser sei Student an der WU Wien und studiere…
…als auch der Betrag von 205 € nicht mehr anerkannt wurde. Kosten für Sehbehelfe seien grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie seien auch dann nicht absetzbar, wenn sie für die Berufsausbildung notwendig seien. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde ausgeführt…
…betrifft die gesamte Lebensführung des Bw. und nicht nur seine berufliche Sphäre. Daher können die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden und ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Weil die Brille einen Sehbehelf darstellt, hat das Finanzamt die streitgegenständlichen Ausgaben gesetzeskonform als Krankheitskosten…
…und Psychotherapie), soweit sie der Steuerpflichtige selbst zu tragen hat (VwGH 13.05.1975, 1532/73), Aufwendungen für Heilbehelfe (Zahnersatz, Sehbehelfe einschließlich Laserbehandlung zur Verbesserung der Sehfähigkeit, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder), Kosten für Fahrten zum Arzt bzw. ins Spital (VwGH 22.09.1976, 2271/75…
…bereits teilweise anerkannt wurden. Im Vorlageverfahren sind nun lediglich die Aufwendungen der Sozialinitiative GP, die Ausgaben für die augenärztliche Behandlung und die Kosten der Sehbehelfe als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt strittig. Während eines Reha Aufenthalts kam es bereits 2021 zu einer Netzhautablösung, die sofort operativ…
…Haarausfall und für einen Kuraufenthalt die steuerliche Anerkennung. Die Krankheitskosten für den Arzt_A sowie die Kosten für Sehbehelfe wurden unter Berücksichtigung des Selbstbehalts als außergewöhnliche Belastung angesetzt. In der hiergegen fristgerecht elektronisch eingereichten Beschwerde vom 22. Dezember 2023 führte die Abgabepflichtige aus wie folgt…
…EStG24, § 34 Rz 31, 38). Ausgaben für Medikamente und die Rezeptgebühr sind Krankheitskosten; optische Brillen sind als Heilbehelfe (Sehbehelfe) Krankheitskosten (Fuchs, aaO, Rz 78 "Krankheitskosten"). Die wesentliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988 dadurch berücksichtigt, dass die Belastung nur insoweit berücksichtigt…