9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…
Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…
…Steuerbefreiungen 6.1.1. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3.1. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen…
…1994 : Steuerfreie Ausfuhrlieferung; § 8 Abs. 1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr; § 9 Abs. 3 UStG 1994: Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt; § 12 Abs. 17 UStG 1994: Vorsteuerabzug bei Lieferung von gebrauchten Fahrzeugen ins Drittland; § 23 Abs. 6 UStG…
…Recht ermittelt werden, doch sind hierbei keine überspitzten Anforderungen zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003…
…ist auch dieses Abkommen zu prüfen. Allerdings enthält das von Österreich mit Malta abgeschlossene DBA - abweichend von Artikel 15 Abs. 3 des OECD-MA - nur eine Sonderregelung für die Seeschifffahrt, nicht aber für die Binnenschifffahrt, sodass sich aus diesem Abkommen keine Verlagerung des Besteuerungsrechtes nach…
…aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition KN 2709 00 10 aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen Anlage 15 Liste der Güter und Technologien der Seeschifffahrt gemäß Artikel 1fd - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXIV Kategorie VI - Meeres und Schiffstechnik X.A.VI.001 Schiffe, Systeme oder…
…Sinne des § 6 Abs. 1 Z 10 lit. c UStG 1994 (entfällt ab 1. Jänner 2011); Gegenstände für die Seeschifffahrt unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Z 1, Z 2 und Z 3 UStG 1994; Gegenstände für die Luftfahrt unter den Voraussetzungen des § 9…
…Leistungen für die Seefahrt) wurde vom Finanzamt mit der Begründung verneint, dass nach herrschender Auffassung nur solche Schiffe befreit seien, die tatsächlich ausschließlich oder überwiegend in der gewerblichen Seeschifffahrt bzw. zur Rettung Schiffbrüchiger eingesetzt würden. Bei einer Vercharterung müssten diese Erfordernisse vom Vermieter erfüllt sein…
…Ohm/m oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Ohm/m bei einer Länge von 1 Meter Allgemeine KN-Vorschriften Der Warenkreis umfasst darüber hinaus aber auch alle Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt und für Bohr- oder Förderplattformen, für die nach…
…833/2014 ist es verboten, die im Anhang XVI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Anlage 4) aufgeführten Güter und Technologien der Seeschifffahrt mit oder ohne Ursprung in der Union, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur…
…Feuerlöschschiffe, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist, für die Seeschifffahrt (ausgenommen Schwimmbagger, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen; Fischereifahrzeuge und Kriegsschiffe) Liste der in Artikel 3 Abs. 1 genannten Güter - gestrichen mit VO (EU…
…1. angeführte Ausfuhrverbot nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien für die Seeschifffahrt gemäß Anhang XXIV der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 für nichtmilitärische Zwecke oder für nichtmilitärische Endnutzer, sofern diese Güter und Technologien für humanitäre Zwecke…
…Nachträgliche Bestätigung der Ausfuhr 8 Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Einschaltung von Subunternehmern 9 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Ausführungen auch für Umsätze für die Seeschifffahrt 10 Steuersätze (§ 10 UStG 1994) Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke …
…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. Nach § 9 Abs. 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt (§ 6…
…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht im diesem Tätigkeitsstaat befinden. Art. 15 Abs. 3 DBA-Ungarn enthält eine Sonderregelung für das Bordpersonal der internationalen Seeschifffahrt und des internationalen Flugverkehr. Diese Vereinfachungsregel ist auf Berufskraftfahrer im internationalen Straßenverkehr nicht übertragbar, weil diesbezüglich keine planwidrige Regelungslücke vorliegt…
…1 bis 6 oder § 23 Abs. 5 steuerfrei sind oder steuerfrei wären. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9) steuerfrei. § 9 Abs. 2 UStG 1994 lautet: (2) Umsätze für die Luftfahrt (§ 6 Abs…
…d.h. Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt auszurichten. Die Aufhebung aller mengenmäßigen Beschränkungen sowie verschiedener im Bereich des Straßentransportes noch bestehender einengender Verwaltungsvorschriften fördere eine stärkere Inanspruchnahme des kombinierten Verkehrs. Damit der kombinierte Verkehr zu einer wirklichen Entlastung der Straßen führe, sollte diese Liberalisierung auf Straßentransporte…