BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch MGI Steuerberatung GesmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann betreffend Haftungs-und Abgabenbescheid über den Prüfungszeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…BGBl. I Nr. 41/1998 wird, wenn für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis unterbleibt, der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber mit 10 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises angenommen (erster Satz). Gemäß Art. 18…
…BGBl. I Nr. 41/1998 wird, wenn für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis unterbleibt (sog. "schwarzer Fonds"), der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber mit 10% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises angenommen. Die Bw…
… 93 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 sind inländische Kapitalerträge aus Bankeinlagen, Forderungswertpapieren und inländischen Investmentfonds (insoweit die Ausschüttungen auf Kapitalerträge aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren beruhen) steuerbefreit. Die Anteilsrechte an ausländischen Kapitalanlagefonds gelten für kapitalertragsteuerliche Zwecke als Forderungswertpapiere (§ 93 Abs. 3 Z 5…
…InvFG 1933 idF bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 – diese Regelung ist im vorliegenden Fall für alle Jahre anwendbar – jedoch nur betreffend ausländische Kapitalanlagefonds ohne inländischen Vertreter (sogenannte schwarze Fonds) eine Pauschalbesteuerung ausschüttungsgleicher Erträge bei der Einkommensbesteuerung der Anteilsinhaber vor. Betreffend inländische Kapitalanlagefonds waren die Einkünfte gemäß …
…Die Bf hielt im Jahr 2011 Wertpapiere in verschiedenen Depots. Bei einem Teil der Wertpapiere handelt es sich um sog. „schwarze“ ausländische Investmentfonds, für welche kein Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter erfolgte. Für folgende Investmentfonds wurden somit keine Daten auf der Homepage…
…mindestens 9,6% ausgegangen. B/2.2.2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Mindestbesteuerung § 42 Abs 2 InvFG regelt die Besteuerung der Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds, bei denen ein qualifizierter Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 40 Abs 2 Z 2 InvFG nicht erfolgt oder nicht…
…schwarzen Fonds nicht nur durch den steuerlichen Vertreter, sondern auch durch den Abgabepflichtigen selbst erbracht werden können (ua. Furherr, VwGH bestätigt EWR/EG-Widrigkeit des § 42 InvFG, SWI 2004, 206; Kirchmayr, Pauschalbesteuerung von "schwarzen" ausländischen Investmentfonds widerspricht Gemeinschaftsrecht, GeS 2004, 109; Aigner/Prechtl, Ausländische Kapitalanlagefonds…
…die Anwendung der Bestimmungen des § 42 Abs. 1 und 2 InvFG 1993 ergebe sich für die Bw. eine ungünstigere Besteuerung in Bezug auf die ausländischen "schwarzen" Fondserträge. Um eine gemeinschaftsrechtskonforme Besteuerung ausländischer Kapitalanlagefonds zu erreichen, sei eine den inländischen Fondserträgen nachgebildete Besteuerung durchzuführen. Gemäß Art…
…des § 40 auch für ausländische Kapitalanlagefonds anzuwenden, d.h. auch Erträge aus ausländischen Kapitalanlagefonds stellen beim Anteilsinhaber steuerpflichtige Einnahmen dar. Gemäß § 42 Abs. 2 erster Satz InvFG 1993 idF BGBl. I Nr. 41/1998 wird, wenn für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis unterbleibt (sog. "schwarze Fonds")…
… 42 Abs. 2 InvFG 1993 in der für die Streitjahre geltenden Fassung enthält für die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds, für die ein Nachweis nicht erfolgt (sog. schwarze Fonds), folgende Pauschalierungsregel: "Unterbleibt für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis, so wird der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90% des Unterschiedsbetrages…
…subsumieren und somit steuerfrei seien. Hinsichtlich der schwarzen Investmentfonds wurde allerdings die Ansicht vertreten, dass gem. § 13 Abs. 2 Z 2 KStG idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagefonds nur mehr steuerfrei wären, wenn sie mit jenen aus…
…im Zeitpunkt der Veräußerung laufenden Kalenderjahres anzusetzen. Dies gilt sinngemäß auch beim Erwerb eines Anteilrechtes. Anstelle des Rücknahmepreises kann auch der veröffentlichte Rechenwert sowie bei börsenotierten Anteilen der Börsenkurs herangezogen werden. (3) Substanzgewinne ausländischer Kapitalanlagefonds gelten als Einkünfte im Sinne des § 30 des Einkommensteuergesetzes 1988. …
…an „schwarzen“ Investmentfonds, für die keine Meldung der laufenden Erträge erfolgte. Die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2011 wurden gem. § 303 BAO wiederaufgenommen und datiert mit 9. Dezember 2013 jeweils neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2011 mit Ansatz der ausländischen…
…nicht ausgeschüttete Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge von im Fondsvermögen befindlichen Anteilen an anderen in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, Substanzgewinne bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilscheinen und sonstige Erträge an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Wird diese…
…dass die Bf ausländischen Kapitalerträge aus einem schwarzen Fonds erzielt hat. Konkret strittig war "lediglich", in welcher Höhe diese zu erfassen waren. Bis 31.03.2012 hatte bei fehlenden Nachweis der tatsächlichen Einkünfte eines inländischen Kapitalanlagefonds eine Schätzung nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen im Sinne des…
…in gleichartiger Form im Veranlagungswege selbst nachweisen. Nach § 42 Abs. 1 InvFG 1993 sind die Bestimmungen des § 40 InvFG 1993 auch für ausländische Kapitalanlagefonds anzuwenden. Unterbleibt für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis, so wird gemäß § 42 Abs. 2 InvFG 1993 der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90% des…
…idF BGBl. I Nr. 9/2005, lautet: Unterbleibt für ausländische Kapitalanlagefonds ein Nachweis, so wird der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber mit 10% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises angenommen. Bei Veräußerung eines…
…dass die diesbezüglichen Einkünfte des Bf. aus Kapitalvermögen betreffend die Jahre 2008 bis 2010 einen "schwarzen" ausländischen Fonds betroffen haben und damit in diesen Jahren hinsichtlich der genannten Investmentfondsanteile kein Nachweis der steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge erbracht wurde bzw. entsprechende ausschüttungsgleiche Erträge in den Beschwerdejahren nicht…
…erwogen: Nach § 42 Abs. 1 InvFG 1993 ist die Höhe der thesaurierten (ausschüttungsgleichen) Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds grundsätzlich vom steuerlichen Vertreter des Fonds nachzuweisen. Unterbleibt die Nachweisführung durch den steuerlichen Vertreter, so kann (infolge der durch das VfGH-Erkenntnis vom 15.10.2004, G 49/05…