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EStR 2000 Rz 7269–727226a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…als der Betrag des Schuldnachlasses im Betriebsgewinn gedeckt ist. In Bezug auf den Nachlass einer Warenschuld wirkt sich allerdings die Begünstigung in zeitlicher Hinsicht beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf Grund der unterschiedlichen Gewinnermittlungstechnik anders als beim Bilanzierer aus: Bei diesem führt der Nachlass einer Warenschuld…

EStR 2000 Rz 770929.2.2a Inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister bei Einkünften aus Kryptowährungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.2.2a Inländischer Schuldner oder inländischer Dienstleister bei Einkünften aus Kryptowährungen Rz 7709d: Gemäß § 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 liegen inländische Einkünfte aus Kryptowährungen vor, wenn bei laufenden Einkünften aus Kryptowährungen ein inländischer Schuldner oder ein inländischer Dienstleister gemäß § 95 Abs. 2…

AD-70013.5. Schuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats der Union verbracht wurde. (2) In den in Absatz 1 genannten Fällen entsteht die Zollschuld bei der Annahme der Wiederausfuhranmeldung oder der Registrierung der Wiederausfuhranmeldung oder der summarischen Ausgangsanmeldung. (3) Der Schuldner ist der Empfänger. Liegen der in Absatz 1 genannten Wiederausfuhranmeldung…

UZK-DAAnhang 32-05 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-05 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c)Sicherheits-Referenznummer, d…

UZK-DAAnhang 33-02 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-02 Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des bürgenden Verbands…

UFSL FSRV/0095-L/06Schuld- und Strafberufung wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.04.2008

…046-2004/00000-001, wurde der Bw. für schuldig erkannt, als Geschäftsführer und somit als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma GT mbH, im Bereich des Finanzamtes Linz im Jahr 2004 a) vorsätzlich unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) entsprechenden Voranmeldungen…

UFSL FSRV/0055-L/05Schuld- und Strafberufung gegen Straferkenntnis wegen versuchter Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit, da kein Tatvorsatz vorgelegen sei, die Strafe zu hoch bemessen worden sei und zu Unrecht in Abwesenheit verhandelt worden sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2006

…Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der am 6. April 2005 in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…

BFG RV/2300012/2025Schuldbeschwerde der Amtsbeauftragten, Meldepflichtverletzung zu einer jährlichen Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, keine ordnungsgemäße Zustellung der Erinnerungsschreiben, Strafbarkeitsschwelle nicht überschritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.12.2025

…Der Spruchsenat G-l als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde hat folgendes Erkenntnis gefällt: Das gegen ***Bf1*** wegen § 5 WiEReG geführte Finanzstrafverfahren, wonach 1. ***Bf1*** schuldig sei, vorsätzlich als Liquidator der ***2*** und somit für die Einhaltung der Meldepflicht gem. § 5 WiEReG Verantwortlicher…

BFG RV/7300014/2023Schuldbeschwerde, keine Schadensgutmachung, 17 Taten als Erschwerungsgrund übersehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2023

…als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 22. November 2022, FV-001422596, wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe vorsätzlich 1. durch die Abgabe einer unrichtigen Abgabenerklärung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2019, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…

BFG RV/7102781/2012Schulden zur Anschaffung einer Beteiligung nach Punkt 4.3(2) Wiener Verfahren (Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.06.2022Teil 1/2

…Als Grundlage dienten die vom Steuerberater zur Verfügung gestellten Berechnungsunterlagen. Die von der Bf. beantragten Abzüge betreffend Schulden, die in Verbindung mit der Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurden, wurden nicht berücksichtigt: Die ***9*** stellte der ***4*** GmbH und der ***7*** GmbH Kredite in Höhe von…

BFG RV/7102781/2012Schulden zur Anschaffung einer Beteiligung nach Punkt 4.3(2) Wiener Verfahren (Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.06.2022Teil 2/2

Im gegenständlichen Fall ergaben sich aus den vorgelegten Unterlagen und dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Betrag von 76,200.000 Euro Schulden sind, die zur Anschaffung einer Beteiligung aufgenommen wurden. Die 76,200.000 Euro sind zwar Kreditschulden, die die ***4*** GmbH aufgenommen…

BFG RV/5300002/2017Schuldhafte Abgabenverkürzungen eines Hausvermieters, welcher seinen Steuerberater nicht über den Umstand informierte, dass er, abweichend von seinem ursprünglichen Plan, das Obergeschoss des Mietobjektes seinen Eltern im Rahmen eines unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes überlassen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.11.2019Teil 2/2

…ist auszuführen: 17.1. Zur Höhe der Geldstrafe: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…

BFG RV/3100004/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN Anrechnung auf den Nominalkaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/3100012/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN Anrechnung auf den Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/3100013/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN Anrechnung auf den Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/3100008/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderung) IN Anrechnung auf den Nominal-Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/3100003/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) in Anrechnung auf den Nominalkaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2015

…am 3.5.2010 vom Bf eingebrachten Berufung (nunmehr: Beschwerde) wurde eingewendet, der Verkäuferin sei zwecks Errichtung der Wohnanlage vom Land zunächst eine Förderung zugesichert und mit Schuldschein vom 14.9.2007 ein WBF-Darlehen (€ 526.700) gewährt worden. Der Bf habe sich lt…

BFG RV/3100090/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) IN Anrechnung auf den Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/3100006/2015Schuldübernahme (Wohnbauförderungsdarlehen) in Anrechnung auf den Nominal-Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…

UFSW RV/3275-W/07Schuldbeitritt der Gesellschafter einer KEG zu den Verpflichtungen der Gesellschaft = kein gebührenfreies Sicherungsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…50% an der KEG beteiligten Gesellschafter haften nicht voll, wie bei der OHG. Die Gesellschafter haben in Pkt. XXIII. einen Schuldbeitritt wie folgt ausgesprochen: "Herr AD, geboren am xx, und Herr RD, geboren am xxx, treten diesem Vertrag bei und haften somit persönlich und solidarisch…