…kann der Unabhängige Finanzsenat nicht folgen. Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…
…tatsächlichen Tätigkeit als begünstigt anzusehen ist, wenn die erforderliche Zweckverfolgung in ihrer Rechtsgrundlage keine entsprechende Deckung findet. Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung zum Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass allein anhand der Satzung beurteilt…
…e EStG 1988 erfüllt, als laut Statuten ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgt werden und dem Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit grundsätzlich entsprochen wurde". Über allfällige bis zur nächsten Veröffentlichung im AÖF sich ergebenden Änderungen der Liste der begünstigten Empfänger könnten sich die Finanzämter- soweit Rückfragen erforderlich erscheinen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, Adresse, vom 17. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Juni 2009 betreffend Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z. 3 lit. a und Z. 4 lit. a EStG 1988 entschieden: Die Berufung…
…die Bw. eine Pferdepension führt. Die sich dadurch ergebende Verletzung des Grundsatzes der formellen Satzungsmäßigkeit ist aber umso bedeutsamer, als der überwiegende Teil der Vereinseinnahmen gerade aus der Führung einer Pferdepension resultiert. Sowohl die Statuten von Februar 2006 als auch jene vom 28. Oktober 2010…
…34 ff BAO begünstigte Körperschaften dürfen nicht auf Gewinn gerichtet sein. Aus dem in § 41 Abs 1 BAO statuierten Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit wird abgeleitet, dass der Gewinnausschluss auch klar aus der Rechtsgrundlage hervorgehen muss. Nach der in Rz 115 der Vereinsrichtlinien 2001 zum Ausdruck…
…ideellen und materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein aufgrund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit) (VwGH 20.2.1996, 93/13/0210; VwGH 28.5.1997, 94/13/0219…
…dem im § 41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (vgl. die in…
…die in ihrer Satzung iSd § 41 Abs. 1 BAO eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen mildtätigen Zweck ausdrücklich vorsehen (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Dies ist hier nicht gegeben, sodass es sich bei der Bf., selbst wenn ihr hinsichtlich der Auslegung ihrer Satzung gefolgt werden…
…14 UStG 1994 zur Anwendung gekommen wäre. Denn der Umstand der tatsächlichen Führung einer Pferdepension ohne expliziter Nennung dieses Mittels in der Satzung vom Februar 2006 stellt eine Verletzung des Grundsatzes der materiellen Satzungsmäßigkeit und damit einen begünstigungsschädlichen Verstoß gegen § 42 BAO für den Zeitraum…
…Satzungsbestimmungen iSd §§ 39 Z 2 BAO iVm § 82 Abs 2 GmbHG die "formelle Satzungsmäßigkeit" im Übrigen gegeben ist; nicht hingegen, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen insgesamt vorliegen. Die Beurteilung erfolgt lediglich anhand der vorgelegten Rechtsgrundlage und der dazu gemachten ergänzenden Angaben, somit vorbehaltlich der…
…sei auch die diesbezüglich ausgeübte Tätigkeit jedenfalls dem Verein zuzurechnen. Die diesbezügliche tatsächliche Geschäftsführung des Vereins sei daher nicht durch die Rechtsgrundlage (Statuten) gedeckt; die materielle Satzungsmäßigkeit sei daher nicht gegeben (§ 42 BAO). Es liege ein schwerer Statutenmangel vor. Der beschwerdeführende Verein sei daher im…
…34 Abs. 1 iVm 41 Abs. 1 BAO nicht ausschließlich und unmittelbar auf die Förderung der genannten begünstigten Zwecke gerichtet und führte allein dieser Statutenmangel (Verstoß gegen die formelle Satzungsmäßigkeit) zur Versagung diesbezüglicher abgabenrechtlicher Begünstigungen. Wenn die tatsächliche Geschäftsführung des Bf. auch kirchlich iSd § 38…
…sondern alle anderen Körperschaften wie auch Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der begünstigte Zweck und die dafür eingesetzten Mittel müssen schon der Rechtsgrundlage der Körperschaft unmittelbar entnommen werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Die Festschreibung des Satzungszweckes (der Satzungszwecke) und…
…wesentlichen Mängel der Rechtsgrundlage des Beschwerdeführers hinsichtlich § 39 Z 5 BAO iVm § 41 Abs 1 BAO werde das Vorliegen von Verstößen gegen den Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit festgestellt. Denn nach dem "Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 Abs. 1 BAO müssten die Satzungszwecke und die…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…