7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
…Prekarium, Wohnrecht) als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Wohnungsbenutzer kann Sanierungsaufwendungen nur hinsichtlich des von ihm genutzten Wohnraumes geltend machen, während beim Eigentümer die unmittelbare Nutzung des Wohnraumes nicht erforderlich ist. 7.6.4.2 Sanierungsaufwand Rz 524: Die Sanierung muss nach dem ab 1. Jänner 1996…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes (St.Nr.: xxx) vom 13. Mai 2013, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer 12/2012 zu Recht erkannt: Die Berufung/Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…worden sei und der deshalb einen höheren Kaufpreis zu zahlen hätte, begründet worden. Die Annahme, ein Verkäufer könnte derartige Sanierungsaufwendungen zur Gänze auf den Käufer überwälzen, sei allerdings vom UFS in seiner Entscheidung vom 12.4.2005, RV/0123-W/04, als lebensfremd verworfen worden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Bernd Feldkircher und Mag. Gerda Danzl-Gabl im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bf., vertreten durch die Gerstgrasser Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 6700…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
7.3.11 Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand 7.3.11.1 Allgemeines Rz 3173: Nach dem Wortlaut des § 7 EStG 1988 ist Herstellungsaufwand auch bei Gebäuden nur entsprechend der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) des Gebäudes im Wege der AfA absetzbar. Erhaltungsaufwand hingegen ist im Jahre seiner Entstehung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 1, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 des Finanzamtes FA vom 19. März 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
21.4 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand 21.4.1 Allgemeines Rz 6450: Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen…
…im Jahr 1999 geleistet und könnten daher nur - wären sie abzugsfähig - in diesem Jahr im Rahmen des einheitlichen Höchstbetrages (siehe oben) abgesetzt werden. Die Möglichkeit einer "10-Jahres-Aliquotierung" für Sanierungsaufwendungen ist im § 18 EStG 1988 nicht vorgesehen. Die Berufung war daher abzuweisen. Wien, 1…
21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…
…wird oder plausibilisiert wird, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung vorliegen. wenn eine Zusage für eine Förderung nach Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder Landesgesetzen über Wohnhaussanierung vorliegt; Sanierungsaufwendungen nach § 19 Denkmalschutzgesetz. Rz 6478a: Die Verteilungsmöglichkeit von Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt…
…Handelsvertretertätigkeit des Bw. einerseits, aber auch der privaten Nutzung durch den Bw. andererseits gedient und somit eine gemischte Nutzung gehabt hätten, beantragte er die Berücksichtigung der Sanierungsaufwendungen als Sonderausgaben gemäß § 18 EStG. Der Bw. bringt vor, dass die großen Umbauarbeiten, wie z.B. die Mauerarbeiten…
…von Wohnraum Kreditrückzahlungen geltend machte, hätte er einen Nachweis darüber erbringen müssen, dass die Sanierungsaufwendungen mit dem zur Verfügung gestandenen "Privatkredit" bezahlt wurden und die Darlehenssumme von 26.500 € insbesondere in diesen Aufwendungen Deckung fand. Auch dazu hat der Bw. trotz mehrmaliger Aufforderung durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Möstl & Pfeiffer Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch ADir. Johann Marbler, vom 19. Dezember 2000, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 und 1996 bis 1998 nach…
5.5.9 Instandsetzungsaufwendungen bei Betriebsgebäuden 5.5.9.1 Begriff der Instandsetzung Rz 1398: Instandsetzungsaufwand ist jener Aufwand, der nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört und allein oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht (zB Austausch von Gebäudeteilen zu…
21.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand 21.4.2.1 Herstellungsaufwand Rz 6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung…
21.4.5 Instandsetzungsaufwand 21.4.5.1 Begriff Rz 6469: Instandsetzungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Austausch von Fenstern, Austausch von Türen, Austausch von Dach oder Dachstuhl, Austausch von Stiegen, Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken, Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden…
21.4.4 Instandhaltungsaufwand Rz 6467: Instandhaltungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade, Ausbessern oder Erneuerung des Verputzes usw. (BFG 27.6.2019, RV/7100083…