…1.5.3. Ergebnis Steuerdialog Zu Frage 1 Der Großauftrag stellt einen schwebenden Vertrag dar und kann wie eine einzelne Kundenbeziehung grundsätzlich zurückbehalten werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Nach UmgrStR 2002 Rz 889 ist die steuerneutrale Disposition über den Großauftrag möglich, denn dieser wird…
…und keiner betrieblichen Veranlassung beim gegenständlichen Zubau des Obergeschosses mit Wintergarten und Pool gesprochen werden kann. Abgesehen davon, dass diese Aussage der Abgabenbehörde in sich widersprüchlich ist, widerspricht sie auch in nahezu allen Punkten den Ausführungen des Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008, 2. Körperschaftsteuerrecht…
… 31 EStG 1988 idF vor BBG 2011 zu ermitteln. Der erst nachfolgend im Jahr 2012 erklärte Verzicht hat keine Auswirkungen auf die Veräußerungsgewinnermittlung und unterliegt aufgrund § 18 Abs. 2 Z 1 letzter Satz UmgrStG in weiterer Folge keiner KESt-Abfuhrverpflichtung. Der durch A gegenüber der…
… 27a Abs. 5 und 6 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) eingehobenen Beiträge verwalten (vgl. UFS 14.12.2011, RV/0236-W/09 ). Ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der KESt- und KöSt-Befreiung fallen Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen, die zwar alle übrigen Anforderungen erfüllen, aber ihre Kapitalanlagen nicht…
…mit der A-GmbH abgeschlossen. Die Zuschussforderung wurde bei der Grund-GmbH von Forderung gegenüber der PS auf Forderung gegenüber der A-GmbH umgebucht. Bei der A-GmbH wurde eine Forderung an die PS und eine Verbindlichkeit gegenüber der Grund-GmbH eingestellt. Unmittelbar nach dem…
…24.6.2013, RV/1067-L/06 und 23. 9. 2013, RV/0377-W/12, Lassacher, Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf den Mantelkauf, SWK 18/2016, 840), "abwicklungsreife vermögenslose Kapitalgesellschaft" (Kampitsch/Petritz, Mantelkauf: Bedeutung des "wirtschaftlichen/faktischen Geschäftsführers" nach dem Salzburger Steuerdialog, ZUS 2012/49…
…Generalimporteur im Inland. Es wurde in die Begründung des Berichtes der Salzburger Steuerdialog eingeführt, dazu möchte ich aussagen, dass die FA-Behörde öffentlich kundgemacht hat, wie für sie ein Umbau auszusehen hat. Man hat vor 2016 diese Voraussetzungen noch nicht wissen können. Zudem Punkt Rückbau…
…UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit dem Jahre 2009 befasst sich eine aus zwei Technikern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Entwicklung und Vermarktung von Industriedesign. Am 16.02.2010 errichten diese beiden Gesellschafter eine…
Salzburger Steuerdialog 2008 Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungssteuerrecht Ergebnisse 1. Einkommensteuer 1.1. Verlustvortrag - Liebhaberei - Art. II UmgrStG Bezughabende Normen: § 18 EStG 1988, § 10 UmgrStG, § 92 BAO, § 1 Abs. 1 LVO, KStR 2001 Rz 333 Sachverhalt: Bei einer GmbH haben sich hohe Verlustvorträge angesammelt. Die GmbH wird…
…keine oder nur eine unzureichende Bestätigung vorgelegt werden, wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein, wobei zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung in einem solchen Fall noch die Möglichkeit eines Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit dem betreffenden Staat verbleibt (EAS 3271). Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2012
…der KESt-Freistellung ist es zu verhindern, dass die Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige in Anspruch genommen werden, denen sie nicht zustehen. Es sollen Gewinne inländischer Gesellschaften nicht durch Zwischenschaltung von funktionslosen EU-Briefkastengesellschaften unter Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei unter Umgehung…
…und Art VI UmgrStG auf die unbeschränkt steuerpflichtige GmbH B (Schwestergesellschaft) ab. Beide Gesellschaften ermitteln den Gewinn nach dem mit dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr. Die GmbH-A hat die ungarische Beteiligung in Vorjahren teilwertberichtigt, offene Siebentel sind noch vorhanden. In den KSt-Erklärungen 02 macht…
…nachdem bekannt sei, dass die Umgründungssteuer-Richtlinien des BMF darüber eindeutig Auskunft geben würden, und kündigte an, dass die Relevanz der auf Seite 11 Abs. 2 zitierten Beantwortung der Zweifelsfragen beim Salzburger Steuerdialog ("Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Bescheidadressierung, im vorliegenden Fall auf "C…
…Österreich, der solange besteht, bis er die Versteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Slowenien nachgewiesen hat und bei dem die Erwerbsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann (vgl. UStR 2000 Rz 3777 mHa EuGH 22.04.2010, Rs C-536/08 und Rs C-539/08…
…werden. Im Rahmen einer allfälligen Vor- und Nachbescheidkontrolle hat der StPfl. seine Berechnungen samt den dazugehörigen Grundaufzeichnungen offenzulegen. Hinsichtlich der kombinierten Anwendung von Anrechnungs- und Befreiungsmethode wird auf die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2012 verwiesen. 4. Anrechnung ausländischer Steuer bei begünstigter Montageregelung gemäß § 3 Abs…
…Anzahl an Bitcoins im Wert von EUR 5.000,- erworben. Dieselbe Anzahl an Bitcoins wurde am 31.1.2014 zum Preis von EUR 7.000,- veräußert. 2.3.3. Fragestellung Wie ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich zu beurteilen? 2.3.4. Ergebnis Steuerdialog Gemäß § 31 Abs…
…1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in Höhe von ATS 9…
Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…
…Registrierkasse, die den §§ 131 und 132 BAO bzw. der KRL 2012 entspricht, durchführen. Wenn jemand allerdings freiwillig eine Registrierkasse iSd BAO führt und dafür eine Signaturerstellungseinheit verwendet, unterwirft er sich freiwillig dem Registrierkassenregime. Bei der behördlichen Registrierung der Signaturkarte handelt es sich um einen Hoheitsakt…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009