…Alser Straße 23/27, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 25.02.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 09.11.2018 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO…
…dem Bw. das Fehlverhalten mit einer Strafe vor Augen zu halten überhaupt nicht notwendig, da er bereits vor Erstellung des Bescheides seinen Rückstand ausgeglichen habe. Zum Nachweis für die Richtigkeit seines Vorbringens lege er den Zahlungsbeleg der Bank vom 7. Oktober 2010 vor. Da der…
…kein rechtmäßiger Bescheid vor. Das Finanzamt verzichtete auf die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung und legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO tritt mit Ablauf eines bestimmten Fälligkeitstages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages (SZ)…
…sich aus meinem Steuerakt ersehen lässt - die Voranmeldung unverzüglich nach dem Zeitpunkt der Feststellung meines Versäumnisses am 23.08.2009 gleichsam nachgeholt und durchgeführt. 2. Am 09.09.2009 wurde der hier bekämpfte Bescheid ausgestellt. In der Begründung heißt es lediglich: ,Die Festsetzung war erforderlich…
…2013 nur die Rechtsmittelfristverlängerung eines SZ‑Bescheides begehrt worden sei. Eine stillschweigende Rechtsmittelfristverlängerung für Verfahren, welchen kein Antrag zugrunde liege, könne es aufgrund der Antragsgebundenheit nicht geben. Zusammenfassend sei auszuführen, dass lediglich über einen Parteiantrag im Anbringen vom 4. März 2013 mittels Bescheid abgesprochen worden sei…
…000,00 zur Abdeckung der beiden offenen Beträge (E und U) ausgereicht. Es werde daher der Antrag gestellt, den SZ-Bescheid vom 11. September 2006 ersatzlos aufzuheben und gleichzeitig eine Stundung für die U 6/06 in Höhe von Euro 83.904,93 bis zur…
…Haftungsbescheide sowie Sz-Bescheide v. 8.4.2011 gelten gemäß § 85 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Begründung: Sie haben dem Auftrag, die Mängel Ihrer Berufung bis zum 30.09.2011 zu beheben, nicht entsprochen. Daher war gemäß der oben zitierten Gesetzesstelle mit Bescheid auszusprechen…
…01 4.171,24 4.252,89 3.300,02 3.845,02 5.490,54 770,00 Gegen diesen SZ-Bescheid wurde am 17.4.2008 berufen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15.5.2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Am 17.6.2007 stellte…
…2011. Die Säumniszuschläge wurden darin nicht erwähnt. Mit Bescheid vom 10. Oktober 2011 sprach das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Gegenstandsloserklärung aus, wonach "Ihre Berufung vom 12.08.2011 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2006-2008 v. 31.3.2011 u. Haftungsbescheide sowie SZ-Bescheide v. 8…
…sowie SZ Bescheide für 2004 und 2006 erlassen, die sich inhaltlich nicht von den aufgehobenen unterscheiden, erlassen. In der gesonderten Bescheidbegründung zu den Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden 2004 bis 2008 vom 6. September 2009 wurde zunächst die Begründung zur (ebenfalls aufgehobenen) Berufungsvorentscheidung gegen die ursprünglichen Bescheide…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In den angefochtenen Bescheiden erließ die belangte Behörde zwei Säumniszuschlagsfestsetzungen in Höhe von 685,97 € (2. SZ) und 76,24 € (1. SZ), die von der Bf. mit Beschwerde angefochten…
…Säumniszuschlag - Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenbescheid vom 12.1.2009 wurde dem Berufungswerber (Bw) ein Säumniszuschlag gem. § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) in Höhe von € 61,20 vorgeschrieben. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte…
…2010, der bekämpfte SZ-Bescheid vom 9.9., beides sohin mehrere Wochen nach der ohnehin nicht nachvollziehbaren Fälligkeit. Üblich wäre es, zunächst auf eine allfällige Säumigkeit hingewiesen zu werden, bevor Säumnisfolgen eintreten. Die Vorgangsweise, zunächst einen SZ festzusetzen und erst nachfolgend darauf aufmerksam zu machen…
…2 BAO ohne Rechtsfolgen zu bleiben. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des SZ-Bescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17.4.2008 wies das Finanzamt diese Berufung mit der Begründung ab, dass die Abgabe mittels Bareinzahlung beglichen wurde und in diesem Fall die Respirofrist von…
…Finanzamtes iZm der Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2002, wo offenbar durch einen Eingabefehler des Finanzamtes ein gegenüber der eingereichten und entrichteten Umsatzsteuervoranmeldung zu niedriger Wert gebucht worden sei. Es werde daher die Aufhebung des bezughabenden SZ-Bescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. März 2004 wurde die Berufung…
…Mit dem an diesem Tag gebuchten Bescheid wurde die ESt 1997 letztendlich mit ATS 8.392.900.-festgesetzt. Für die Berechnung des Säumniszuschlages ist von der letztlich maßgeblichen Höhe der zugrunde liegenden Abgabe auszugehen. Der SZ für die ESt 1997 vermindert sich damit auf ATS…
…Abs. 1 BAO eine Rechtsfolge der Nichtentrichtung darstellt, die in Rede stehenden Gewerbesteuerbeträge nicht zeitgerecht entrichtet wurden und Aussetzungs- oder Zahlungserleichterungsansuchen nicht rechtzeitig eingebracht wurden, ist der angefochtene SZ-Bescheid zu Recht ergangen. Die dagegen erhobene Berufung war sohin abzuweisen. Salzburg, am 27. Juli 2005
…aber auch keine Umstände zu entnehmen, denen zufolge die Verpflichtung zur Verhängung des SZ hinausgeschoben worden wäre. Auch im vorliegenden Rechtsmittel hat die Bw. dazu kein Vorbringen erstattet. Die Bw. meint eine Nichtigkeit des gegenständlichen Bescheides aufzeigen zu können, indem sie auf die geltend…
…Eigentümer der Liegenschaft zu (Bescheide vom 6.11.2014: Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2012, Aufhebung gemäß § 299 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2013, Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide 2012 und 2013; SZ-Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2013 vom 10.11.2014). Auf die Bescheidbegründungen wird verwiesen. …
…2009 ein SZ von € 58,36 festgesetzt. Die Anlastung dieser Säumniszuschläge erfolgte, weil die Umsatzsteuerzahllasten nicht spätestens an den jeweiligen Fälligkeitstagen entrichtet wurden. In der dagegen am 5.August 2010 erhobenen Berufung werden die Umsatzsteuerbescheide, der Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer und der SZ-Bescheid bekämpft…