…ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze…
…Revisionsprotokoll DBA Österreich-Schweiz (Art. IX); zeitlicher Wirksamkeitsbeginn iZm mit Verschlechterung der Rechtsposition des Steuerpflichtigen (EAS 2692) Sachverhalt Eine in der Schweiz ansässige Person nimmt im März 2006 eine Grenzgängertätigkeit bei einem österreichischen Arbeitgeber auf. Lösung Da das Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz im März 2006…
…Die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen. In Bezug auf die vorbeschriebenen Gegebenheiten zeitigen die in das Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz neu aufgenommenen Regelungen über die Wegzugsbesteuerung keine Auswirkung…
Am 21. März 2006 wurde ein Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz unterzeichnet, das in Österreich im Juli 2006 ratifiziert worden ist; auf schweizerischer Seite hat sich allerdings das Ratifikationsverfahren verzögert, sodass der Austausch der Ratifikationsurkunden erst am 2. Februar 2007 stattfinden konnte. Die Veröffentlichung im BGBl…
…Juni 2007 teilte das Finanzamt dem Vertreter des Berufungsführers mit: "Wie Sie dem angefügten Revisionsprotokoll zum DBA Schweiz/Österreich entnehmen können, gibt es den im vorigen Abkommen enthaltenen Begriff "Grenzgänger" nicht mehr. Die Schweiz hat nun, seit dem 1.1.2006 (bei entsprechender Schlechterstellung durch…
…3 Z 13 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007); es wurde daher lediglich eine ausdrucksmäßige Verbesserung der Gesetzessprache vorgenommen ohne ihren normativen Gehalt zu verändern. Diese Interpretation wird auch bei Auslegung der in Rede stehenden Wendung in Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz zu beachten sein…
…Das DBA Schweiz hingegen kennt weder einen ganzjährigen Beobachtungszeitraum noch eine 45-Tage-Regel. Im Verhältnis zur Schweiz kann es daher durchaus sein, dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt (vgl. dazu auch SWI 2003, 201). Zum…
…Februar 2008, GZ. RV/0337-F/07, zu verweisen. Zusammengefasst vertrat der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung die Ansicht, dass es sich aus dem DBA Schweiz nicht ableiten lässt, dass zeitweise Tätigkeiten eines Grenzgängers in Drittstaaten während des Jahres zwangsläufig zum Verlust der Grenzgängereigenschaft für…
…durch die schweizerische Muttergesellschaft rückgefordert werden kann (zuständig hiefür ist das Finanzamt Eisenstadt). Nach geltendem Recht beträgt der Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist, werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die…
…Entscheidend für die Anwendung der Spezialbestimmung des Art. 15 Z 4 DBA Schweiz ist lediglich das arbeitstägliche Pendeln des Steuerpflichtigen (vgl. VwGH 24. Juni 2004, 2001/15/0113; VwGH 23.2.2010, 2008/14/0148). Dieses Tatbestandsmerkmal kann aber nicht mehr als erfüllt angesehen werden…
…4 des DBA-Schweiz (Revisionsprotokoll) sieht hinsichtlich in- und ausländischer Gesellschaftsbeteiligungen im Fall des tatsächlichen Wegzugs (Wohnsitzverlegung) in den anderen Vertragsstaat zeitlich unbeschränkt die Beibehaltung des Besteuerungsrechtes des bisherigen Ansässigkeitsstaates im Fall der Veräußerung vor, wobei sichergestellt wird, dass die bis zum Wegzug angewachsenen stillen…
…aus, um die Wegzugsbesteuerung auszulösen (EStR 2000 Rz 6679). Es könnte eingewendet werden, dass die Wegzugsbesteuerungsklausel des Abkommens ausdrücklich die Besteuerung aus Anlass des Ansässigkeitswechsels untersage und dies müsse auch für Kapitalbeteiligungen an Auslandsgesellschaften gelten. Dem stehen aber die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Revisionsprotokoll entgegen…
…einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA-Ö/Schweiz, dass die Schweiz…
…zu erwarten, dass im Wege eines Revisionsprotokolls die Wegzugsbesteuerung rückwirkend ab 2004 neu geordnet wird. Darnach soll der österreichische Besteuerungsanspruch an den bis zum Wegzug angewachsenen stillen Reserven in österreichischen, schweizerischen oder im Drittausland bestehender Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser…
…somit abkommensrechtlich eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorzusehen. Andernfalls ist die österreichische Quellensteuer auf 15% zu reduzieren. Für die Durchführung der abkommensrechtlichen Steuerentlastung sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) maßgeblich. Art. 5 iVm Art. 3 der Richtlinie 2011/96/EU …
…Place-Personal der Schweizerischen Botschaft in Wien vom 21.12.2004 veraltet (da sie sich nicht auf die neue Rechtslage beziehen) und es war daher nicht mehr weiter darauf einzugehen. Aufgrund der Einführung des Anrechnungsverfahrens mit Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz i.d.g…
…Die Bestimmungen des Revisionsprotokolls seien bisher nicht in Kraft getreten. Im Vorblatt zu den Materialien werde einleitend darauf verwiesen, dass sich das "österreichisch norwegische DBA als revisionsbedürftig erwiesen" habe (vgl. 1211 der Beilagen XXII. GP). Zum Ziel der Revision werde ausgeführt: "Durch die Abkommensrevision soll…
…Absatz 1 lit. c DBA-VAE idF des zwar am 1. Juli 2021 unterzeichneten, jedoch noch nicht in Kraft getretenen Revisionsprotokolls (die parlamentarische Beschlussfassung ist in Österreich am 2. Dezember 2021 erfolgt, in den VAE zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig) anwendbar ist, selbst wenn die…
…Finanzgericht kommt daher zum Ergebnis, dass sämtliche vier Merkmale des Betriebstättenbegriff iSd Art. 5 DBA-Schweiz - Geschäftseinrichtung, Dauerhaftigkeit, Verfügungsgewalt und das Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit - im Beschwerdefall erfüllt sind. Dies hat zur Folge, dass die Ausnahmebestimmung des Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur…
…1 DBA Schweiz von in Österreich ansässigen Personen die Anrechnungsmethode vorsieht. Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass im gegenständlichen Beschwerdefall sämtliche Arbeitseinkünfte des Bf. der österreichischen Besteuerung unterliegen (vgl. hiezu auch Loukota in EAS-Nr. 3081 vom 8. September 2009: "...bleibt er weiterhin in Österreich…