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274 Treffer1640 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ausgefertigten Anzeige beim für das Kulturwesen zuständigen Bundesministerium, welches das Einlangen schriftlich zu bestätigen hat. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für alle anderen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften nach ihrem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen.

UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…Beitrages an die freie Christengemeinde W in der Bescheidbegründung darauf hingewiesen wurde, dass als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichische Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 Berufung und begehrte die (zusätzliche) Berücksichtigung folgender…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen Körperschaften zuzurechnen. Orden und Kongregationen sowie Religionsgesellschaften überhaupt, die auf Grund ihrer Verankerung als kirchliche Organisationen abgabenrechtlich zu den Körperschaften öffentlichen Rechtes zählen (vgl. Rz 31 ff…

UStR 2000 Rz 261–2712.3. Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…270: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind insbesondere anzusehen: Die Gebietskörperschaften: Das sind der Bund, die Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts: Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung eingerichteten Berufsvertretungen (Kammern), die Fachverbände im Sinne des …

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rz 27: Ein Verein, dessen Aufgabe darin besteht, die - sei es auch religiösen - Zwecke einer Vereinigung, die nicht gesetzlich als Kirche oder Religionsgesellschaft anerkannt ist (siehe Rz 31 und 37), zu fördern, erfüllt nicht das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Förderung begünstigter Zwecke gemäß § 40 Abs…

BFG RV/3100933/20141. Familienheimfahrten in die Türkei 2. Arbeitszimmer 3. Sonderausgaben (Beitrag an gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2015

…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…

LStR 2002 Rz 558–5607.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Nr. 229/1955) Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich (Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz, BGBl. I Nr. 20/2003) Neuapostolische Kirche in Österreich (BGBl. Nr. 524/1975) Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (BGBl. Nr. 72/1983) Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich (BGBl. Nr. 129/1988, vgl. auch Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz…

LStR 2002 Rz 6307.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung ist die "Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…

LStR 2002 Rz 12027–1203042.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

42.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften Rz 12027: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Sonderausgaben. Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund einer Beitragspflicht nach der jeweiligen (Kirchen)Beitragsordnung geleistet werden (Rz…

LStR 2002 Rz 5787.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland, Sanierung von Wohnraum im Inland, inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien, Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften, Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung, Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des §…

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind (siehe dazu Rz 12027) ForschungseinrichtungenÖsterreichische Universitäten, Kunsthochschulen, Privathochschulen, Fachhochschulen…

BFG RV/1100200/2023Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO - abgabenrechtliche Begünstigungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2026Teil 2/2

…Statuten hat der Bundeskanzler bis spätestens 1. März 2016 zu entscheiden. (3) Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre einer Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz besteht und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehen, sind zum 1. März 2016 mit Bescheid des Bundesministers für…

BFG RV/3100082/2019Arbeitnehmerveranlagung: keine Veranlagung ohne steuerpflichtige Einkünfte - Werbungskosten nicht vortragsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2022

…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (= folglich kurz Bf.) machte mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 folgende Angaben: Anzahl der inländischen gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen 0 Sonderausgaben: Versicherungsprämien € 3.332,56 Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € € 170,00 Geldspenden an mildtätige Organisationen…

BFG RV/7104528/2014Politikerwerbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2020Teil 2/2

…und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen…

BFG RV/3100293/2019Kein Sonderausgabenabzug für nach dem 1.1.2016 begonnene Wohnraumsanierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2019

…geltend, und zwar Versicherungsprämien und -beiträge in Höhe von EUR 1.563,86; verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von EUR 118,- und Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden…

BFG RV/7100803/2014Matratzenset und Kopfkissen keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2018

…der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) die Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Arbeitnehmerveranlagung). Der Bf. begehrte die Berücksichtigung folgender Beträge: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: 105,69 Euro Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände…

BFG RV/7102264/2017ANV - Vertreterpauschale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2018

…die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden: € 498,72 sowie Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv € 249,14. Weiters machte der Bf unter dem Titel Werbungskosten das Berufsgruppenpauschale für Vertreter geltend. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2011 (Einkommensteuerbescheid vom…

BFG RV/3100094/2013Unterhaltsleistungen an ein im Ausland lebendes volljähriges Kind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2016

…hat, gab er mit "01" an. Der Beschwerdeführer machte Sonderausgaben unter dem Titel "Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften" in Höhe von € 120,00 und unter dem Titel "Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW…