…nicht praktiziert wurde, sei im Zweifel von einer persönlichen Arbeitspflicht auszugehen. Die Arbeitsleistung einer Reinigungskraft stelle keine, für einen Werkvertrag typische Leistung dar und es sei darunter weder die Herstellung eines Werks noch die Herstellung einer in sich geschlossenen Einheit zu verstehen. Die Vereinbarung eines…
…Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Sachverhalt ist im gegenständlichen Fall unstrittig: Frau-X war seit Oktober 2005 (ausschließlich) im Unternehmen des Bw. als Reinigungskraft tätig und hat dafür monatlich € 1.300,00 erhalten. Der Bw…
…2006 wurde festgestellt, dass der für die Berufungswerberin ab 2005 als Hausbesorger und Reinigungskraft tätige Herr K seine Leistungen nicht als Selbständiger sondern im Rahmen eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses erbracht habe. Herr K hat mittels Vereinbarung vom 18.7.2005 folgende Tätigkeiten übernommen: Hausbesorgerdienste, Glas- Portal…
…Abgabenbehörde hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstverhältnisses auf die gesetzliche Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988 sowie auf die Judikatur des VwGH, wonach eine Reinigungskraft in einem Dienstverhältnis stehe. U.a. wurde dargelegt, dass das Vorliegen einer Vereinbarung mit dem Gegenstand eine Rechtsanwaltskanzlei zu säubern…
…Die Vereinbarung, die Reinigungsarbeiten in der auf den Erfolg bezogenen üblichen Art durchzuführen, würde keineswegs das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausschließen. In diversen Niederschriften mit einigen Reinigungskräften hätten alle Befragten ausgesagt, dass sie alle Arbeiten selbst verrichtet hätten, nur Frau ***P2*** habe (teilweise) gemeinsam mit ihrer…
…§ 47 Rz 7). Im gegenständlichen Fall waren die als Werkvertragsnehmer tätigen Reinigungskräfte stets allein für ein bestimmtes Objekt zuständig und arbeiteten nicht mit Dienstnehmern der Beschwerdeführerin zusammen. Sie waren weder zur Einhaltung von bestimmten Arbeitsstunden verpflichtet noch hatten sie Anwesenheitsverpflichtungen oder waren zu Vertretungen von…
…133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die im GPLA-Bericht vom 5. Oktober 2015 namentlich angeführten Reinigungskräfte für die Reinigungsagentur Ag als Dienstnehmerinnen tätig waren und deshalb der Lohnsteuer- bzw. DB/DZ-Pflicht in den o.a. Streitjahren unterliegen. …
…dagegen eingebrachte Berufung vom 11. März 2010 hat der Bf. wie folgt begründet: Zur Nachversteuerung von Reinigungskräften: Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse würden die Kriterien für die Selbständigkeit deutlich überwiegen. Die betreffenden Personen seien nicht organisatorisch in den Betrieb eingegliedert gewesen. Sie seien nicht an…
…Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers. Es gebe genaue Arbeitsanweisungen, welche Tätigkeiten bei wem durchzuführen seien. Die Reinigungskräfte seien an Arbeitsort und Arbeitszeit entsprechend dem vorgegebenen Arbeitsplan gebunden gewesen. Die Kunden hätten zur Inanspruchnahme einer Leistung direkt die Bf kontaktiert, welche daraufhin die entsprechende Einteilung…
…undatiert. Dieser geht von einem Beginn des Dienstverhältnisses am 22.10.2018 aus, wonach die Dienstnehmerin als Reinigungskraft aufgenommen wurde mit der Verpflichtung, "alle mit diesen Tätigkeiten verbundenen Arbeitsleistungen zu verrichten". Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.12.2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wie folgt…
…VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die im GPLA-Bericht vom 5. Oktober 2015 namentlich angeführten Reinigungskräfte für die ***5*** ***6*** als Dienstnehmerinnen tätig waren und deshalb der Lohnsteuer- bzw. DB/DZ-Pflicht in den o.a. Streitjahren unterliegen. Im Zuge einer GPLA-Außenprüfung…
…Eingliederung und insbesondere dem Fehlen eines Unternehmerrisikos ein Dienstverhältnis zwischen der Bf. und den o.a. Reinigungskräften im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 vorliegt. d) Vertretungsrecht Dem möglicherweise vereinbarten aber nie wahrgenommenen Vertretungsrecht kommt für die Beurteilung des Unternehmerrisikos hier keine entscheidende Bedeutung…
…Die Vereinbarung, die Reinigungsarbeiten in der auf den Erfolg bezogenen üblichen Art durchzuführen, würde keineswegs das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausschließen. In diversen Niederschriften mit einigen Reinigungskräften sagten alle Befragten aus, dass sie alle Arbeiten selbst verrichtet haben bzw. Frau P2 (teilweise) gemeinsam mit ihrer Tochter…
…keiner Herstellung eines Werkes auszugehen ist. Die Tätigkeit umfasst einfache Hilfsarbeiten, die keinerlei Planung durch die Reinigungskraft erfordern und den Zeitvorgaben - außerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers der Bf. - zu folgen hatten. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stellen diese Hilfsarbeiten bzw. einfachen manipulativen Tätigkeiten Dienstleistungen und…
…des freien Dienstnehmers unterschrieben - die lässt sich jedoch auf Grund der unterschiedlichen Unterschrift klar nachweisen, in anderen Fällen scheint ein anderer Name als Erbringer der Leistung auf. Im besonderen für Reinigungskräfte hat der VwGH in seiner Entscheidung vom 15.10.2003, 2000/08/0020 ausgeführt…
…getragen werden. Der Reinigungsvertrag sei mit dem Geschäftsführer der Bf. abgeschlossen worden und bestehe schon seit Geschäftsbeginn der [Firma1]. Von diesem werde auch die Abrechnung und Entlohnung der Reinigungskräfte vorgenommen. Die [Firma1] vertraue darauf, dass die Bf. die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Anmeldung des Reinigungspersonals einhalte…
…verwiesen, dass einige Rechnungen nicht vorgelegt werden konnten und gab es für die durch die Agentur getätigten Abzüge keinerlei Buchhaltung oder Aufzeichnungen. Darüber hinaus bestätigten die Reinigungskräfte höhere Zahlungen, als ihre Honorare (die Summe der verrechneten Reinigungsdienstleistungen) ausgemacht hatten (siehe oben). Die oben dargestellten, vom…
…Frau C, Frau B und Frau E aufgenommenen Niederschriften sei vor Arbeitsbeginn ein schriftlicher Werkvertrag ohne näher bestimmten Vertragsinhalt abgeschlossen worden. In einem weiteren mündlichen Vertrag seien die Reinigungskräfte mit der Durchführung von Reinigungsdiensten (Bodenwäsche, Reinigung von Stiegenhäusern/Toiletten und Müllentsorgung) beauftragt worden. Den Auftragnehmern…
…im Zuge derer ua die Feststellung getroffen wurde, dass im Rahmen von Werkverträgen beschäftigte Reinigungskräfte als Dienstnehmer der Beschwerdeführerin anzusehen seien. Mit den in Folge der GPLA-Prüfung am 28. März 2019 erlassenen Haftungsbescheiden Lohn-steuer sowie Bescheiden über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und Zuschlages…
…der konkreten Herstellung eines Werkes führen. Die Tätigkeiten erforderten keinerlei Planung durch die jeweiligen Reinigungskräfte und folgten der Vorgaben der Beschwerdeführerin. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stellen diese Hilfsarbeiten bzw einfachen manipulativen Tätigkeiten Dienstleistungen und kein selbständiges Werk dar. Sie können daher nicht den Inhalt…