…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…sind die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24…
…2). Auch dem Begriff "Rechtskraft" wird kein einheitliches Verständnis beigelegt: Einerseits ist darunter die "erstmalige" Rechtskraft zu verstehen (VwGH 01.06.2017, Ro 2016/15/0024). (…) Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung soll in § 39 Abs. 4 eine generelle Regelung aufgenommen werden, die die…
…grundsätzlicher Bedeutung begrenzt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsfortbildung im öffentlichen Interesse liegt. Im gegenständlichen Fall betreffen die Rechtsfragen die Anwendung der §§ 1 und…
…grundsätzlicher Bedeutung begrenzt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsfortbildung im öffentlichen Interesse liegt. Im gegenständlichen Fall betreffen die Rechtsfragen die Anwendung der §§ 2 und…
…grundsätzlicher Bedeutung begrenzt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsfortbildung im öffentlichen Interesse liegt. Im gegenständlichen Fall betreffen die Rechtsfragen die Anwendung der §§ 2 und…
…grundsätzlicher Bedeutung begrenzt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsfortbildung im öffentlichen Interesse liegt. Im gegenständlichen Fall betreffen die Rechtsfragen die Anwendung der §§ 2 und…
…grundsätzlicher Bedeutung begrenzt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt vor, wenn die Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat und die Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung oder Rechtsfortbildung im öffentlichen Interesse liegt. Im gegenständlichen Fall betreffen die Rechtsfragen die Anwendung der §§ 2 und…
…beim Investitionsfreibetrag (§ 11) keine derartige Einschränkung, sodass eine Berücksichtigung auch nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten offen steht. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung soll in § 39 Abs. 4 eine generelle Regelung aufgenommen werden, die die Wahrnehmung von veranlagungsbezogenen Besteuerungswahlrechten und…
…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden…
…I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des Zollrechtes anzuwenden, sondern gemäß § 85f ZollR-DG darüber hinaus auch in allen anderen Bereichen der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden, so…
…BGBl. I Nr. 97/2002 in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. (Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren im Übrigen nicht nur im Rahmen des Geltungsbereichs des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche…
…wären eigenständig und nicht nach nationalem Recht auszulegen (Achatz, EuGH-Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis, 43). Die gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen würden das Ziel einer Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Gemeinschaft verfolgen, sodass Begriffe und Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen wären (Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen…
…die Teilnehmer mit der Rechtsordnung und Gerichtsorganisation Zyperns vertraut zu machen, Fragen der Rechtsvereinheitlichung und der Rechtsanwendung im Rahmen der Europäischen Union zu erörtern und Kontakte mit Vertretern der Justiz herzustellen. Vorgesehen sind der Besuch von Zivil- und Strafverhandlungen sowie Gespräche und Diskussionen mit zypriotischen…
…Umsatzsteuerpraxis, 43; Oppermann, Europarecht3, 208 mit Judikaturnachweisen). Die gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen verfolgen das Ziel einer Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Gemeinschaft, sodass Begriffe und Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen sind (Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 46 f). In der Einleitung zur 6. EG…
…Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 tätig werden. Das Rechtsbehelfsverfahren ist aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs…
5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…