3.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren Da das Zollrecht der Union die Möglichkeit zur Nacherhebung bzw. zu Erstattung/Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art…
…der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2009 nicht von dem gegenüber der Gesellschaft erlassenen Umsatzsteuerbescheid 2009 abgeleitet sei, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 23.04.2012 wurde ein Antrag auf Vorlage des Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sprich den unabhängigen Finanzsenat gestellt. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1…
…vom 2. März 2009 lautete wie folgt: "Sehr geehrter Herr Vert.! Wie bereits schon [dem Beschwerdeführer] mitgeteilt, sind Einbringung von Rechtsmittel im E-Mail Verkehr nicht zulässig. Bitte bringen Sie diese schriftlich ein oder mittels FAX. xxy Mit freundlichen Grüßen (...)" Mit einem mit 13. März…
…iSd § 311 BAO (auf "Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz") geht wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz daher ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des …
…Instanz vom 25. Juli 2008, SN X, betreffend Zurückweisung eines Rechtsmittels zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erledigung vom 24. Juni 2008 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer zu SN X gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG…
…in der Mitteilung nach Art. 221 ZK als unzulässig zurück. Dagegen brachte der Bf. in der Eingabe vom 15. November 2007 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Darin wiederholte der Bf. sein bisheriges Vorbringen, wonach er die Uhr, die kein Original sondern eine…
…Nichtabgabe der Jahreserklärungen für das Jahr 2004 auf Basis der vorgelegten Umsatzsteuervoranmeldungen der Fa. B.KEG einen Feststellungsbescheid 2004 vom 28. Juli 2006 im Schätzungswege erlassen. Dieser Feststellungsbescheid erwuchs ohne Rechtsmittel in Rechtskraft und ist bis heute in dieser Form im Rechtsbestand. Aus § 188 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Februar 2006 betreffend Stempelgebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an den Magistrat der…
…zu haben. Die Reisenden seien der deutschen Sprache mächtig gewesen. Der Berufungswerber sei vollständig bezüglich eines Verzichtes auf die Einbringung eines Rechtsmittels und dessen Bedeutung aufgeklärt worden. Ihm sei auch die Möglichkeit der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Aufnahme einer Tatbeschreibung oder vereinfachte Strafverfügung) angeboten worden, was…
…zu haben. Die Reisenden seien der deutschen Sprache mächtig gewesen. Die Berufungswerberin sei vollständig bezüglich eines Verzichtes auf die Einbringung eines Rechtsmittels und dessen Bedeutung aufgeklärt worden. Ihr sei auch die Möglichkeit der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Aufnahme einer Tatbeschreibung oder vereinfachte Strafverfügung) angeboten worden, was…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…1. Anfechtungspunkt: Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren hängt die Höhe des Nachversteuerungstatbestandes für ein ausländisches Gruppenmitglied im Feststellungsbescheid Gruppenträger 2017 und die Höhe des Verlustabzuges im Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2017 unter anderem vom Ergebnis einer zeitlich vorausgehenden, noch rechtsmittelverfangenen Bescheidbeschwerde betreffend die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2012, 2013 sowie 2015…
…Auftrag des Bf. Umsätze vereinnahmt, ohne diese in der Registrierkasse zu erfassen, dann wäre nicht Strafanzeige gegen den ehemaligen Mitarbeiter erhoben worden. In Bezug auf den in der Beschwerdevorentscheidung angesprochenen Rechtsmittelverzicht wurde im Vorlageantrag eingewendet, dass dieser gegenüber der A. GmbH gelte, da diese den…
… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten…
…zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen. Die Beschwerdeführerin wird daher unbesehen des Umstands, dass sie steuerlich vertreten ist, auf das Rechtsmittel der Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) hingewiesen. Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…behauptete, nur die Unkosten ersetzt erhalten zu haben, sodass der Schuldspruch unzutreffend sei. 3. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat; sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses, hier also am 17. Juli 2019 und hat am 19. August 2019 geendet…
…11.10.2019. Der Magistrat der Stadt Wien hielt der Beschwerdeführer vor, der Einspruch scheine verspätet, da die zweiwöchige Rechtsmittelfrist am 7.11.2019 abgelaufen sei, der Einspruch laut Poststempel jedoch erst am 11.11.2019 eingebracht worden sei. Die Beschwerdeführerin möge eine allfällige Ortsabwesenheit…
…85 Abs. 1 BAO sind zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind - vorbehaltlich der hier nicht zur Anwendung kommenden Bestimmungen des Abs. 3 - schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die…
…85 Abs. 1 BAO sind zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind - vorbehaltlich der hier nicht zur Anwendung kommenden Bestimmungen des Abs. 3 - schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die…
…23. April 2012 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) betreffend Umsatzsteuer 2007 und Einkommensteuer 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist die Rechtsgültigkeit eines Rechtsmittelverzichtes. Die Berufungswerberin (Bw.) mit chinesischem Namen bringt vor, sie…