IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. September 2024 betreffend Wiederaufnahme § 303 BAO / ESt 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…sehr restriktiv und verlangt, dass sich eine solche Rechtsauskunft an der maßgeblichen Rechtsprechung der Höchstgerichte und gegebenenfalls an der Rechtsmeinung der zuständigen Behörde (Verwaltungssammlung 11.744 A/1985) orientieren muss. Vorwerfbar ist das Vertrauen auf die Rechtsauskunft eines berufsmäßigen Parteienvertreters dann, wenn dem Beschuldigten das…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Rechtliche Erwägungen Strittig ist, ob ein späteres Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes, das eine andere Rechtsmeinung als die belangte Behörde im Einkommensteuerbescheid 2013 vertritt, einen Wiederaufnahmegrund darstellt. Zu prüfen ist daher, ob nach dem im gegenständlichen Beschwerdefall zur Anwendung kommenden Tatbestand des…
…Juni 2009, 2007/13/0005, 0006 und 0007). Richtig ist zwar, dass eine vertretbare Rechtsansicht durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargetan wird, festzuhalten ist für unseren Mandanten aber, dass dem Erkenntnis des verstärkten Senat (VwGH vom 10.11.2004, Zl…
…Juni 2009, 2007/13/0005, 0006 und 0007). Richtig ist zwar, dass eine vertretbare Rechtsansicht durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargetan wird, festzuhalten ist für unseren Mandanten aber, dass dem Erkenntnis des verstärkten Senat (VwGH vom 10.11.2004, Zl…
…die Umsatzsteuererklärung 2003 unter Vorlage der Berechnungsgrundlagen, somit unter Offenlegung aller Grundlagen für das Umsatzsteuerguthaben dem Finanzamt vorgelegt hat. Auch wenn die Abgabenbehörde die Vermietung aufgrund ihrer "anderen Rechtsmeinung" rückabgewickelt hat, darf nicht übersehen werden, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung diese Problematik infolge…
…In sämtlichen Anfragebeantwortungen wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen betont, dass es sich diesfalls um Glücksspiel handelt und dass diese Rechtsmeinung auch auf der Homepage des BMF dargestellt wird. Die Bf. stützt sich in den hier relevanten Jahren 2013 bis 2015 auf zwei Gutachten und…
…angeführten Beträge hätten grundsätzlich auf Vorschreibungen von Kommunalsteuern für Vortragende beruht. Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung der Vortragenden sei von der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail…
…da aufgrund einer vertretbaren Rechtsmeinung vorgegangen wurde. Es liegt keine Missachtung abgabenrechtlicher Bestimmungen vor. Es wäre ja - wie in unserer Stellungnahme vom 12.10.2021 angeführt - laut Argumentation des Magistrates im Falle jeder GPLA (GPLB) oder Abgabenprüfung - jedes weitere Rechtsmittel in einem Verfahren zu Lasten…
…der Vortragenden als Selbstständige (und nicht, wie von den beiden GPLA festgestellt, als echte Dienstnehmer) eine vertretbare Rechtsmeinung zugrunde gelegen sei. Weist der Haftungspflichtige ein Verschulden an einer Verletzung der Pflicht zur Entrichtung bzw. Abfuhr einer Abgabe von sich, so hat die Behörde zwar von…
…der Gebührenirrtum, Überlegungen zur Rechtsgeschäftsgebührenpflicht, SWK 2009, S 416. Gerade dieser Artikel befasst sich sehr intensiv mit der Rechtsmeinung des BMF vom 18.12.2008, die über die Homepage des BMF abrufbar ist, wenn er auch meint, die Meinung des BMF wäre nicht haltbar. Desgleichen…
…der Gebührenirrtum, Überlegungen zur Rechtsgeschäftsgebührenpflicht, SWK 2009, S 416. Gerade dieser Artikel befasst sich sehr intensiv mit der Rechtsmeinung des BMF vom 18.12.2008, die über die Homepage des BMF abrufbar ist, wenn er auch meint, die Meinung des BMF wäre nicht haltbar. Desgleichen…
…der gemachten Erklärungsangaben zu überprüfen. Dabei steht es aber dem Abgabepflichtigen aber grundsätzlich frei, im Rahmen der ihn treffenden Offenlegungspflicht eine, von dem ihm auch bekannten behördlichen Standpunkt abweichende Rechtsmeinung zu vertreten, solange er nur (zuerst) die relevanten Sachverhaltselemente in ihrer tatsächlichen Dimension entsprechend offen…
…Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen ist ausschlaggebend, ob im Zeitpunkt des wiederaufzunehmenden (abgeschlossenen) Verfahrens - bei Kenntnis der Tatsachen - eine anders lautende Entscheidung erfolgt wäre, wobei auf die damalige Rechtslage - nicht jedoch auf die damalige Verwaltungsübung oder Rechtsmeinung (Rechtskenntnis) des Organwalters - abzustellen ist (Wiedermann, Wiederaufnahme und Betriebsprüfung, 123…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, die Richterin Mag. Katharina Deutsch, LL.M., den beisitzenden Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Christian Gruber in der Beschwerdesache ***7***, über die Beschwerde vom 10. April 2025 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Rittmann KEG. Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 2500 Baden, Braitnerstraße 36, vom 8. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 19. April 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer, jeweils für die Jahre…
…keinen Änderungen gekommen sei. Erst nach dem förmlichen Abschluss der Außenprüfung des Konzerns sei man von der Groß-BP überraschenderweise darüber informiert worden, dass die zuständige Abgabenbehörde nunmehr eine Abkehr von der bisherigen Rechtsmeinung überlege und die TWA den übernehmenden Gesellschaften zuerkennen wolle. Am 3…
…284). Ebenso vertritt der VwGH diese Rechtsauffassung: Ein Begehren, dass nur dann als erhoben gelten soll, wenn ein anderes Gericht (Anmerkung: oder eine andere Behörde) in einem anderen Verfahren zu einer der Bedingung entsprechenden Rechtsmeinung gelangen sollte, ist nicht zulässig (VwGH vom 7.6.2001…
…geäußerte Vermutung, die auf Hörensagen basiert, keinen tauglichen Beweis darstellt. Das Vertreten einer, sei es auch in der Rechtsprechung abgelehnten Rechtsmeinung bildet im allgemeinen keinen Ablehnungsgrund. Ebenso ist es kein Ablehnungsgrund, wenn der Richter schon eine bestimmte Rechtsansicht in einem Rechtsstreit geäußert hat (vgl. OGH…
… 284 Abs. 1 BAO (Verletzung der Entscheidungspflicht) nicht (mehr) gegeben. Wenn die zuständige Einzelrichterin nun im Beschluss vom 5.9.2022 zu erkennen gab, dass sie bei unveränderter Sachlage der Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofes zu folgen beabsichtigt, kann dies noch keinen Befangenheitsgrund darstellen. Wird auf Grund…