…der zweiten Stufe. Das zuständige Zollamt Wien wird eine Beitreibung erst bei einem, den polnischen Vollstreckungstitel bestätigenden rechtskräftigen Bescheid der Rechtsbehelfsbehörde der ersten oder der Rechtsbehelfsbehörde der zweiten Rechtsstufe vornehmen können und erst dabei werden die Einwendungen im Beschwerdevorbringen 25. April 2012, vor allem der…
…unter Zurückverweisung der Sache an die zuständige Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.a) Zollkodex iVm § 85b Abs.2 ZollR-DG) aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291 der Bundesabgabenordnung…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (siehe VwGH 3.10.1996, 96/16/0199; 24.1.2001, 99/16/0530). Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG (BGBl. I 2002/97 und BGBl. 2011/76) ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten…
…Beteiligte herangezogen wurden, als gesamtschuldnerisch herangezogenen Zollschuldner und damit Parteien des Verfahrens nicht als Zeugen vernommen werden können. Wie bereits ausgeführt, hat die Erledigung einer Beschwerde unter Zurückverweisung der Sache an die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe zur Voraussetzung, dass wesentliche Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren…
…unabhängigen Finanzsenat als Rechtsbehelfsbehörde der zweiten Stufe, sondern von der Rechtsbehelfsbehörde der ersten Rechtsstufe, die über einen entsprechenden Erhebungsapparat (Betriebsprüfung, Erhebungsorgane) verfügt, nachgeholt werden (UFS 17.1.2005, ZRV/0052-Z3K/04). Eine aufhebende und die Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe zurück verweisende…
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid gemäß Art. 221 Zollkodex (ZK) und …
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes (HZA) Innsbruck vom 16. Oktober 2001…
…Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes (HZA) Innsbruck vom 16. Oktober 2001…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat ist im Sinne der obigen Ausführungen demnach nicht berechtigt, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden…
…0175). Das Zollamt Salzburg als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe hat auf eine Begründung im zugrunde liegenden erstinstanzlichen Bescheid verwiesen. Aus der Sicht des unabhängigen Finanzsenates war die Begründung, auf die das Zollamt verwiesen hat, eine ausreichende, sodass die Rechtsschutzinteressen der Bf weder beeinträchtigt wurden, noch…
…Ergänzend führte der Bf aus, dass die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe selber davon ausgehe und damit bindend festgestellt habe, dass aus den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 MinStG auch die Person des Steuerschuldners ersichtlich sei. Demnach komme nur derjenige als Steuerschuldner in Betracht, der tatsächlich…
…als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden bekämpften Berufungsvorentscheidung beschäftigt hat - mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und mit dem Billigkeitsantrag im Ergebnis erstmalig zu beschäftigen, so das Recht des Bf auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleiben soll. Zum Vorbringen der…
…ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu erlassenden bekämpften Berufungsvorentscheidung beschäftigt hat - mit dem in der Beschwerdeschrift gestellten Nachsichtsansuchen und mit dem neuerlichen Ansuchen auf Aussetzung der Einhebung im Ergebnis erstmalig…
…der Beschwerde abzuleiten, dass der Unabhängige Finanzsenat nicht berechtigt ist, sich - ohne dass sich die erste Instanz damit vorher in einem Erstbescheid und die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe in einer zwingend zu ergehenden Berufungsvorentscheidung beschäftigt hat - im Ergebnis erstmalig mit dem Antrag des Bf, der…
…kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden auf einer ersten Stufe bei der von den Mitgliedstaaten dafür bestimmten Zollbehörde (Buchstabe a leg.cit.) und auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz; dabei kann es sich nach dem geltenden Recht der Mitgliedstaaten um ein Gericht oder eine…